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Statement – „Investitionsgesellschaften dürfen kein risikofreies Ruhekissen sein“

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Prof. Dr. Stefan Kooths (https://www.ifw-kiel.de/de/experten/ifw/stefan-
kooths/
), Konjunkturchef des IfW Kiel, kommentiert Ankündigungen der
Ampel-Parteien, in Koalitionsverhandlungen die Einrichtung von
Investitionsgesellschaften zu prüfen, um finanzielle Spielräume
auszuweiten:

„Investitionsgesellschaften sind problematisch, wenn sie nur als Vehikel
gesehen werden, um die Schuldenbremse zu umgehen. Denn zwischen
Investitionstätigkeit und Kreditaufnahme besteht kein zwingender
Zusammenhang. Es ließen sich ja auch Mittel für Investitionen gewinnen,
indem andere Ausgaben im Bundeshaushalt gekürzt würden. Werden öffentliche
Investitionen außerhalb des Bundeshaushalts finanziert, umgeht man diese
Diskussion. Per Saldo schützt so die Umgehung der Schuldenbremse nicht die
Investitionen, sondern andere Ausgaben, die sonst gekürzt werden müssten.
Generell führt jede Begrenzung der Ausgabespielräume dazu, dass damit die
unwichtigsten Staatsausgaben auf den Prüfstand kommen und gegebenenfalls
unterbleiben, nicht die wichtigsten.

Investitionsgesellschaften können aber auch ein Instrument sein, um die
Infrastrukturpolitik ordnungspolitisch besser aufzustellen, indem
verstärkt auf die Nutzerfinanzierung (z.B. Mautsysteme) gesetzt wird. So
können geschlossene Finanzierungskreisläufe entstehen, die über
marktwirtschaftliche Preissignale gesteuert werden. In dem Maß braucht es
dann auch weniger staatliche Einflussnahme, was eine Ausgliederung aus den
öffentlichen Budgets rechtfertigt. Denn: Es ist sinnlos, über Marktpreise
im Parlament abzustimmen. Entscheidend ist dabei, dass die private
Beteiligung an Infrastrukturgesellschaften auch das Investitionsrisiko
einschließt. Es darf nicht dazu kommen, dass dort Gewinne privatisiert und
Verluste sozialisiert werden. Die Finanzierung der
Investitionsgesellschaften würden sonst zum Ruhekissen für Vermögende
werden. Daher müssen private Investoren mit in die Haftung genommen
werden. So lässt sich auch die Ausgliederung aus den öffentlichen
Haushalten und damit die Begrenzung der parlamentarischen Kontrolle
fertigen. Die Risikobeteiligung der privaten Geldgeber hat zugleich den
Vorteil, dass diese umso genauer darauf achten, dass sinnvolle Projekte
angegangen werden, weil ihr eigenes Geld im Feuer steht. Renditegarantien
des Staates würden genau das untergraben.

Strikt zweckbezogene Investitionsgesellschaften stellen so auch eher
sicher, dass Investitionen in Infrastrukturen verstetigt werden können und
nicht – je nach Kassenlage – zum Steinbruch des Budgetausgleichs werden.
In dem Maße, wie mit den Infrastrukturen weitere Ziele verfolgt werden
(z.B. Regionalförderung), kann dies über gezielte Subventionen geschehen,
über die im Parlament zu befinden ist.“