Vorschlag für ein „Windenergie-an-Land“-Gesetz
Bundesweit einheitliche Regelungen für den Ausbau der Windenergie an Land
helfen, schnell mehr Windenergieanlagen zu errichten und bringen so den
Klimaschutz voran. Ein neues „Windenergie-an-Land“-Gesetz kann dafür die
Größen der Flächen pro Bundesland benennen, Vorgaben für die Beteiligung
der Öffentlichkeit machen und einheitliche Regeln für den Natur- und
Artenschutz festlegen. Das Öko-Institut hat dafür heute Eckpunkte in einem
Empfehlungspapier an die Politik vorgelegt.
„Ein solches Gesetz kann Hürden beseitigen, die in den vergangenen Jahren
den Neubau von Windkraftanlagen verhindert haben“, betont Silvia Schütte,
Juristin am Öko-Institut. „Wir hoffen, damit auch einen Input für die
Koalitionsverhandlungen zu liefern, in denen der schnellere Ausbau der
erneuerbaren Energien zweifellos eine Rolle spielen wird.“
Zentrale Anlaufstelle für Genehmigungen
Im neuen „Windenergie-an-Land“-Gesetz sollte der Bund vor allem
einheitliche Vorgaben für die Flächenausweisung und die Genehmigung
insgesamt festlegen. Das ist heute auf der Ebene der Bundesländer geregelt
und ein Grund dafür, dass die Errichtung neuer Windkraftanlagen zum Teil
mehrere Jahre dauert.
So sollten alle Projektanträge zunächst in einer zentralen Anlaufstelle
für Genehmigungen eingehen. Zentrale Stellen in den Bundesländern leiten
die Anträge an Behörden oder Netzbetreiber weiter und geleiten
Projektierende durch den kompletten Genehmigungsprozess. Digitale
Antragsformulare und Checklisten beschleunigen den Antragsprozess
zusätzlich.
Mindestflächen und frühere Öffentlichkeitsbeteiligung
Die vom Bund berechneten Mindestflächen pro Bundesland beziehen sich
direkt auf die Klimaschutzziele und den dafür benötigten Ausbau der
erneuerbaren Energien. Die Landespolitik ist über eine Planungspflicht
gebunden, die benötigten Flächen weiter auf die kommunale Ebene
herunterzubrechen. Sie hat dabei Spielräume, Flächenziele durch
Kooperationen zwischen den Kommunen zu erreichen. Die Mindestflächen pro
Bundesland sollten in einer Rechtsverordnung festgelegt werden, damit sie
bei Bedarf ohne parlamentarisches Verfahren geändert werden kann.
Das Öko-Institut schlägt zudem vor, die Öffentlichkeit früher als heute
einzubeziehen, das heißt bereits bei der Ausweisung der potenziellen
Flächen auf kommunaler Ebene. So können frühzeitig Bedenken und Anregungen
aufgenommen werden, was heute während des Genehmigungsverfahrens nicht
mehr möglich ist.
Artenschutz bundeseinheitlich berücksichtigen
Auch die Anwendung der Vorgaben für den Artenschutz sollte über eine
Rechtsverordnung für alle Bundesländer vereinheitlicht werden. Das schafft
die dringend nötige Rechtssicherheit. „Die Praxis zeigt, dass hier
Unsicherheit besteht, wie mit den artenschutzrechtlichen Anforderungen
umzugehen ist. Dies führt zu Verzögerungen auf Seiten der Projektierer und
Behörden und oftmals landen diese Vorhaben dann vor Gericht – mit
ungewissem Ausgang“, stellt Moritz Vogel, Co-Autor der Studie und
Energieexperte am Öko-Institut, fest.
Das Gutachten und die Empfehlungen an die Politik wurden im Projekt
„Energiewende möglich machen“ entwickelt und aus Eigenmitteln des
Instituts, das heißt Auftraggeber-unabhängig, finanziert. Das vollständige
Gutachten wird in Kürze veröffentlicht.
Policy Brief „Windenergie an Land“ des Öko-Instituts
(https://www.oeko.de/fileadmin
Institut_Windenergie-an-Land-G
Das Öko-Institut ist eines der europaweit führenden, unabhängigen
Forschungs- und Beratungsinstitute für eine nachhaltige Zukunft. Seit der
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wie die Vision einer nachhaltigen Entwicklung global, national und lokal
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