Energiewende: Wissenschaftler empfehlen Förderstopp für ineffiziente kleine Wasserkraftanlagen
In dem wissenschaftlichen Memorandum „Energiewende nicht auf Kosten der
aquatischen Biodiversität“ betonen 65 Fachwissenschaftler*innen aus 30
wissenschaftlichen Institutionen, dass die Wasserkraftnutzung unstrittig
einen wesentlichen Grund dafür darstelle, weshalb Deutschland verbindliche
Umweltziele im europäischen Biodiversitäts- und Gewässerschutz verfehlt,
z.B. die der EG-Wasserrahmenrichtlinie und der Flora-Fauna-Habitat-
Richtlinie. Sie empfehlen daher sieben umweltpolitische Initiativen, um
die Wasserkraftnutzung mit den gesetzlichen Zielen des Gewässer- und
Biodiversitätsschutzes zu harmonisieren und so Zielkonflikte zwischen
Klima- und Biodiversitätsschutz zu entschärfen.
„Wasserkraft ist zwar erneuerbar, aber nicht unbedingt umweltfreundlich“,
unterstreicht Dr. Martin Pusch, Wissenschaftler am Leibniz-Institut für
Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB), der das
institutionsübergreifende Memorandum der Fachwissenschaftler*innen
koordiniert hat.
Kleinwasserkraftanlagen mit negativer Umweltbilanz – Rückbau würde
wichtige Ökosystemleistungen zurückbringen:
„Grundsätzlich beeinträchtigen alle Wasserkraftwerke den ökologischen
Zustand der genutzten Bäche und Flüsse erheblich. Extrem ist dies jedoch
bei der Kleinwasserkraft der Fall: Hier steht der geringe
gesellschaftliche Nutzen durch wenig Stromerzeugung den hohen ökologischen
Kosten durch massive Umweltschäden gegenüber. Die Umweltbilanz von
Kleinwasserkraftwerken ist daher eindeutig stark negativ“, erläutert
Martin Pusch.
Die Wissenschaftler*innen aus den 30 verschiedenen
Forschungsorganisationen kommen daher zu dem einhelligen Schluss, dass die
öffentliche Unterstützung von Kleinwasserkraftanlagen über Umlagen oder
Förderungen umweltschädlich, im Sinne der Energiewende ineffizient und
makroökonomisch unwirtschaftlich sei.
Die über 7.800 Kleinwasserkraftwerke in Deutschland mit unter 1 Megawatt
Maximalleistung hätten 2020 weniger als 0,5 Prozent zur deutschen
Stromproduktion beigetragen, sie seien daher für Klimaschutz und
Energiewende unbedeutend. Durch ihre hohe Zahl belasteten sie den
ökologischen Zustand von etwa einem Drittel der deutschen Fließgewässer
jedoch gravierend. Gefördert werden sollten stattdessen Stilllegung und
Rückbau dieser Kleinwasserkraftanlagen. Wichtige Ökosystemleistungen der
Gewässer für Umwelt und Gesellschaft wie zum Beispiel natürlicher
Hochwasserschutz, stabiler Landschaftswasserhaushalt, Selbstreinigung,
Kühlwirkung und wassergebundene Naherholung könnten so wiederhergestellt
werden. Dies sei insbesondere im Hinblick auf die zu erwartenden Folgen
des Klimawandels von hoher Bedeutung und stärke die natürliche
Widerstandskraft der Gewässer.
Förderung großer Wasserkraftanlagen sollte von verbindlicher Einhaltung
ökologischer Standards abhängen:
Laut der Forscher*innen haben alle rund 8.300 Wasserkraftwerke in
Deutschland 2020 nur 3,3 Prozent zur gesamten deutschen und nur 8 Prozent
zur regenerativen Stromproduktion beigetragen. Zudem könne auch bei großen
Wasserkraftwerken weder verhindert noch kompensiert werden, dass auch weit
flussaufwärts und flussabwärts des Staudamms ökologisch wertvoller
Flusslebensraum verloren gehe. Der künstliche Aufstau führe zur Erwärmung,
Algenentwicklung sowie Schlammbildung und halte gröberes Flusssediment
zurück. Dieses Sediment fehle dann flussabwärts, das fördere auch die
Tiefenerosion langer Bach- und Flussabschnitte. Außerdem emittierten
aufgestaute Gewässer infolge der Verschlammung erhebliche Mengen des
besonders klimaschädlichen Gases Methan.
Sollte die Politik größere Wasserkraftwerke über 1 Megawatt
Maximalleistung trotz der bestehenden Problematiken weiter aus
Steuermitteln, Umlagen oder ähnlichen Modellen fördern wollen, müsse bei
allen Anlagen jeweils überprüft werden, ob diese nicht wichtigen
gesetzlichen Naturschutzzielen von nationaler und europäischer Bedeutung
entgegenstünden. Ebenso müssten bereits bestehende, gesetzliche
Umweltstandards wie ökologische Durchgängigkeit und angemessene
Mindestwasserführung konsequent und verbindlich eingehalten werden,
schlussfolgern die Fachwissenschaftler*innen. Dies gelte insbesondere auch
für ältere Anlagen mit langjährigen Genehmigungen.
Wanderfische durch die Wasserkraft besonders bedroht – regionales
Aussterben möglich:
Durch die Wasserkraft und ihre Folgen besonders gefährdet seien Fische,
vor allem ökologische „Schirmarten“ wie Aal, Lachs, Huchen, Maifisch,
Meerforelle, Schnäpel oder Stör. Die im Rahmen ihrer Lebenszyklen
wandernden Fischarten könnten die Wehre und Staudämme von
Wasserkraftanlagen häufig nicht überwinden, weil geeignete und ausreichend
groß dimensionierte Wanderhilfen für den Fischauf- und -abstieg fehlten.
Zudem erlitten viele Fische bei der Abwanderung wegen unzureichender
Schutzeinrichtungen an den Turbinen der Wasserkraftwerke schwere äußere
und innere Verletzungen, oft mit Todesfolge. Die Unerreichbarkeit
wichtiger Lebensräume und die hohe Tötungsrate könnten so auch zu ihrem
regionalen Aussterben führen. „Öffentlich geförderte und auch ehrenamtlich
getragene Wiederansiedlungsbemühungen und Schutzprogramme für vom
Aussterben bedrohte Arten werden so konterkariert“, folgert Martin Pusch.
Die genannten Wanderfischarten stünden laut der Autor*innen
stellvertretend für die Lebensraumbedarfe der reichen Flora und Fauna der
Binnengewässer und Flussauen. Diese Lebensräume seien zwar Hotspots der
Biodiversität, jedoch bereits sehr intensiv genutzt und dadurch stark
bedroht. „Daher sind viele im Wasser lebende Tier- und Pflanzenarten von
der Wasserkraftnutzung betroffen, die im Gegensatz zu vielen
terrestrischen ihren aktuellen Lebensraum nicht verlassen und so Gefahren
kaum ausweichen können“, betont Martin Pusch. Daher sei eine
Harmonisierung der Gesetzgebung im Falle der Wasserkraft insgesamt
besonders drängend.
