Update: Aktualisierte Empfehlungen zu SARS-CoV-2/ COVID-19 für Schwangerschaft, Geburt und Wochen
Die geburtshilflichen und pädiatrischen
Fachgesellschaften haben ihre Empfehlungen zur Versorgung infizierter
Schwangerer und deren Neugeborenen aktualisiert. Nach 21 Monaten
COVID-19-Pandemie hat die wissenschaftliche Datenlage zahlreiche neue
Erkenntnisse hervorgebracht, die von der AutorInnengruppe jetzt in einem
umfangreichen Update zusammengetragen wurden.
In ganz praktisch gehaltenen Empfehlungen äußern sich die AutorInnen
zunächst zur COVID-19-Schutzimpfung – basierend auf und im Einklang mit
den gültigen STIKO-Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI). Die STIKO
empfiehlt seit September 2021 ab dem zweiten Trimenon mit einem mRNA-
basiertem Impfstoff zu impfen. Auch Wöchnerinnen und Stillende sollten
gegen COVID-19 geimpft werden. Eine Immunisierung im ersten Trimenon oder
vor Eintritt der Schwangerschaft ist keine Indikation, um die
Schwangerschaft zu beenden, betonen die AutorInnen. Schwangere sollten
grundsätzlich als Hochrisikogruppe betrachtet werden, da sie ein erhöhtes
Risiko für schwere Verläufe und ungünstige Schwangerschaftsergebnisse
haben. Fest steht: Bisher wurden gemäß Infektionsschutzgesetz bundesweit
an die 10.000 Fälle von SARS-CoV-2-positiven Schwangerschaften gemeldet,
darunter zahlreiche intensivpflichtige Patientinnen sowie mehrere Fälle
mit tödlichem Ausgang.
„Aus unserer Sicht ist es essenziell wichtig, dass die neu gewonnen
Erkenntnisse an die Fachöffentlichkeit und damit auch zu unseren
Patientinnen gelangen, um letztlich Missverständnissen und Irrtümern mit
wissenschaftlichen Fakten zu begegnen.“
(Prof. Dr. Ekkehard Schleußner, Leiter der AutorInnengruppe)
Spontangeburt trotz COVID-19-Erkrankung empfohlen
In dem Update berichten die AutorInnen auf Basis der wissenschaftlichen
Literatur, dass eine vaginale Entbindung auch im Falle einer SARS-
CoV-2-Infektion oder COVID-19-Erkrankung durchgeführt werden kann. Eine
Geburtseinleitung oder ein Kaiserschnitt sollte bei einer SARS-
CoV-2-positiven Schwangeren nur dann durchgeführt werden, wenn sie
medizinisch begründet ist. Zudem stellt eine SARS-CoV-Infektion bzw.
COVID-19-Erkrankung keine Kontraindikation zur Regionalanästhesie
(PDA/SpA) dar und sollte zu einem frühen Zeitpunkt in Erwägung gezogen
werden. Hintergrund ist die Tatsache, dass eine frühe Schmerzlinderung die
Belastung von Herz und Lunge unter der Geburt reduzieren kann.
Eine Trennung von erkrankter Mutter und gesundem Kind sei dann nicht
erforderlich, wenn Hygieneregeln und Maßnahmen zur Vermeidung einer
Virusübertragung eingehalten werden. Haut-zu-Haut Kontakt zwischen Mutter
und Kind, sogenanntes Bonding, soll unter Einhaltung der Hygieneregeln und
-maßnahmen ermöglicht werden. Hierzu zählen die Händedesinfektion, Mund-
Nasen-Schutz und kein Schleimhautkontakt wie etwa Küssen.
Auch SARS-CoV-2-positive Mütter können stillen
Vor dem Hintergrund, dass Frauen mit nachgewiesener oder vermuteter SARS-
CoV-2-Infektion geringere Stillraten aufweisen, raten die AutorInnen dazu,
dass auch SARS-CoV-2-positiven Müttern das Stillen ermöglicht werden
sollte. Das Risiko einer Übertragung von SARS-CoV-2 durch Muttermilch ist
bei Einhaltung der Hygieneempfehlungen als „sehr gering“ einzustufen.
Dagegen ist neben den bekannten Vorteilen des Stillens ein möglicher
passiver Immunschutz denkbar. Wichtig sei eine praktische Anleitung zu den
speziellen Hygieneregeln beim Stillen. Hierzu zählt neben Maßnahmen der
Atemhygiene (Mund-Nasen-Schutz) vor allem die Reinigung von Händen, Brust
und Milchpumpe. Das Abpumpen und anschließende Füttern durch eine gesunde
Betreuungsperson ist – z.B. bei räumlicher Trennung – eine mögliche
Alternative.
Die Empfehlungen basieren auf einem sorgfältig abgestimmten
ExpertInnenkonsens und können sich – insofern neue Erkenntnisse
veröffentlicht werden – zeitnah ändern. Die Verantwortung für das konkrete
Vorgehen bleibt bei dem vor Ort medizinisch betreuenden Team, dessen
Entscheidungen durch diese Empfehlung unterstützt werden sollen.
