Neue Regeln zum Infektionsschutz am Uniklinikum Dresden
Aufgrund der dramatischen Zunahme an Covid-19-Infizierten und der
derzeitigen Lage auf den Covid-Stationen gelten neue Regeln zum
Infektionsschutz am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden. Erneut
wird der Besuchendenverkehr deutlich eingeschränkt – Patientinnen und
Patienten dürfen nur noch in Ausnahmefällen und nach vorhergehender
Absprache im Klinikum besucht werden. Zudem besteht die Maskenpflicht auf
dem Campus und in allen Gebäuden der Hochschulmedizin Dresden. Alle
Patientinnen und Patienten, die zum Beispiel für Routineuntersuchungen,
verabredete Termine und zur Nachsorge an das Klinikum kommen, müssen einen
3G-Nachweis erbringen.
„In der derzeitigen Situation bleibt uns keine andere Wahl, um unsere
Mitarbeitenden aber auch andere Patientinnen und Patienten wirksam zu
schützen“, sagt Prof. Michael Albrecht. „Bereits jetzt ist die Situation
auf den Stationen und in den Kliniken angespannter als zum gleichen
Zeitpunkt vor einem Jahr. Deshalb müssen wir handeln.“ Das Uniklinikum
Dresden setzt auf den Willen und das Verständnis der Menschen, die Regeln
umzusetzen und anzunehmen. Nur so kann eine Entastung in den Kliniken
erreicht werden.
Das Corona-Virus breitet sich derzeit in vielen Bereichen rapide aus. Die
Delta-Variante hat ein deutlich höheres Ansteckungspotential als die
Wildtyp-Variante des letzten Herbstes. Je nach Landkreis sind 30 bis 50
Prozent der Bevölkerung in Sachsen noch ungeimpft, hier hat das Virus ein
leichtes Spiel. Auch von den geimpften älteren oder vorerkrankten Menschen
ist bekannt, dass der Impfschutz mit der Zeit nachlässt. Die rasant
steigende Inzidenz sowie die rasche Zunahme an kranken und schwerkranken
Covid-Patientinnen und Patienten sind Beleg dieser Entwicklung. „Wir haben
schwere Wochen vor uns. Das Personal in den Krankenhäusern ist erschöpft.
Jeder draußen kann die Kliniken des Freistaats unterstützen, indem er sich
für eine Impfung entscheidet oder zeitnah eine Boosterimpfung wahrnimmt“,
sagt Prof. Michael Albrecht, Medizinischer Vorstand am Uniklinikum
Dresden: „Als Krankenhaus haben wir die Pflicht, unsere Patienten
ungeachtet ihres Impfstatus zu behandeln. Deshalb müssen wir auf die
2-G-Regelung verzichten, die einen noch wirksameren Schutz bietet und
deshalb ab Montag in der Gastronomie, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen
sowie bei Veranstaltungen in Innenbereichen gilt.“.“
Das allein genügt jedoch nicht mehr, um der Überlastung der Kliniken
entgegenzuwirken. Das Universitätsklinikum Dresden verschärft deshalb ab
sofort seine Regeln zum Infektionsschutz. „Damit schützen wir nicht nur
unsere Mitarbeitenden, sondern alle Patientinnen und Patienten. Und wir
stellen sicher, dass die Kranken- und Akutversorgung auch in den kommenden
Wochen aufrecht erhalten bleibt“, sagt Frank Ohi, Kaufmännischer Vorstand.
Folgende Regeln gelten künftig:
Maskenpflicht
In allen Gebäuden sowie auf dem gesamten Gelände der Hochschulmedizin
Dresden – also auch jenen fern der Patientenversorgung – gilt die
Maskenpflicht. Zulässig sind die FFP-2-Maske oder eine medizinische (OP-)
Maske. Die Pflicht gilt für Personen ab dem 10. Lebensjahr.
Besuchsverbot
Ab Montag, 8. November 2021, gilt für alle Kliniken und Stationen ein
Besuchsverbot. Ausnahmen gelten für Erziehungsberechtigte,
Vorsorgebevollmächtigte oder bei triftigen medizinischen Gründen und sind
in Absprache mit dem Klinikpersonal möglich. Besuchende müssen in diesem
Fall einen 3G-Nachweis vorweisen.
3G-Regel für Patientinnen und Patienten
Auf dem Campus der Hochschulmedizin Dresden gelten ab sofort die
sogenannten 3G-Regelungen. Patientinnen und Patienten müssen vollständig
geimpft, getestet oder genesen sein. Die Einhaltung der 3G-Regel ist für
alle Personen verbindlich. Der Zutritt zu den Gebäuden ist nur mit einem
entsprechenden Nachweis gestattet. Mit Ausnahme der Notfallversorgung sind
Tests im Universitätsklinikum nicht möglich, sondern müssen extern
erfolgen. Die Gültigkeitsdauer von Tests beträgt bei Schnelltests maximal
24 Stunden, bei PCR-Tests maximal 48 Stunden.
Der Schutzstatus muss von Patientinnen und Patienten sowie Besuchenden auf
Aufforderung nachgewiesen werden.
Alle für das Uniklinikum gültigen Regelungen sind im Internet nachlesbar
unter: www.ukdd.de/corona
Zudem verweist das Uniklinikum auf die Ausführungen in den aktuell
gültigen Verordnungen auf www.dresden.de/corona.
