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Lebensretter aus Ziffern und Buchstaben - UFI im Fokus der BfR- Nutzerkonferenz zu Produktmeldungen

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UFI-Code auf der Verpackung liefert wichtige Informationen für eine
schnelle medizinische Beratung

Was tun, wenn mein Kind Abflussreiniger getrunken hat? Um schnell handeln
zu können, muss die genaue Rezeptur vorliegen. Deshalb gibt es für als
gefährlich eingestufte Produkte eine Mitteilungspflicht. Am 15. November
2021 findet die zwölfte Nutzerkonferenz dazu am Bundesinstitut für
Risikobewertung (BfR) in Berlin statt. Die Europäische Chemikalienagentur
(ECHA) wird auf der Hybridveranstaltung unter anderem ihre
Kommunikationskampagne zum Unique Formula Identifier (UFI, dt.:
Eindeutiger Rezepturidentifikator) vorstellen. Der UFI-Code auf dem
Etikett gibt den Giftinformationszentren der Länder (GIZ) Zugriff auf
Rezepturen, die als Betriebsgeheimnisse nicht auf der Verpackung zu finden
sind. „Im Notfall können Betroffene und medizinische Einrichtungen mit
Hilfe des Codes schnell Auskunft über das Vergiftungsrisiko und die beste
medizinische Versorgung erhalten“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr.
Andreas Hensel. „So kann der UFI im Ernstfall Leben retten.“ Das BfR hat
den UFI vor zehn Jahren mit angeregt und ist seitdem wesentlich an der
konzeptionellen Entwicklung und der technischen Umsetzung beteiligt.

12. BfR-Nutzerkonferenz zu Produktmeldungen:

Wann: Montag, 15. November 2021 | 10:00-17:00 Uhr

Anmeldung: Bis Mittwoch, 10. November 2021 unter

<https://www.bfr-akademie.de/deutsch/12-bfr-nutzerkonferenz.html>

Zielgruppe: Vertreterrinnen und Vertreter von Industrie, Behörden und
Giftinformationszentren (alle Vorträge werden simultan ins Englische
übersetzt).

Zum Programm:

<https://www.bfr-
akademie.de/media/wysiwyg/2021/NKPM2021/Programmflyer.pdf>

Link zur BfR-App „Vergiftungsunfälle bei Kindern“:

<https://www.bfr.bund.de/de/apps_vergiftungsunfaelle.html>

Chemische Produkte wie zum Beispiel Waschmittel, Farben und Klebstoffe
enthalten oft Bestandteile, die als gefährlich eingestuft sind. Unfälle
damit können jederzeit und überall passieren - vor allem mit Kleinkindern.
Erster Kontakt bei einem Vergiftungsunfall ist der Rettungsdienst oder ein
GIZ. Oftmals kann das Produkt dort jedoch nicht eindeutig identifiziert
werden. Der UFI auf dem Etikett soll das ändern: Der 16-stellige Code aus
Ziffern und Buchstaben verweist das GIZ auf wichtige Informationen über
Inhaltsstoffe und Eigenschaften und ermöglicht somit eine gezielte
medizinische Beratung.

Seit dem 1. Januar 2021 müssen alle neuen Haushaltsprodukte und gewerblich
genutzten Produkte, die als gefährlich eingestuft sind, im Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR) einen UFI-Code tragen. Ab dem Jahr 2025 wird der UFI
auch für Produkte Pflicht, die bereits vor dem Jahr 2021 in einem
Mitgliedsstaat des EWR verkauft wurden. Eine Ausnahme bilden rein
industriell genutzte Produkte. Hier kann der UFI auch alleinig im
Sicherheitsdatenblatt angegeben werden. Neue industrielle Produkte müssen
ab dem 1. Januar 2024 den UFI abbilden. Unternehmen sollten den UFI
gleichermaßen für Produkte verwenden, die nicht als gefährlich eingestuft
werden. Diese freiwillige Angabe unterstützt das GIZ, auch bei Unfällen
mit diesen Produkten gezielt und schnell beraten zu können.

Ziel der ECHA-Kampagne - an der sich das BfR beteiligt - ist es, Eltern
mit kleinen Kindern für das Thema UFI zu sensibilisieren: Zum einen soll
vermittelt werden, warum es den Code gibt und wo er zu finden ist. Zum
anderen sollen Eltern motiviert werden, die Sicherheit im eigenen Haushalt
zu prüfen.

Mit dem UFI-Generator auf der ECHA-Website
(<https://poisoncentres.echa.europa.eu/de/ufi-generator>) können
Unternehmen den Code erzeugen und anschließend dem BfR Eigenschaft und
Rezeptur ihrer Produkte im europäisch harmonisierten PCN-Format (engl.:
Poison Centres Notification) mitteilen. Das neue PCN-Format hat das BfR-
eigene XProduktmeldungs-Format für viele Produkte im Januar 2021 abgelöst.
Auf der BfR-Nutzerkonferenz soll es auch um die Klärung offener Fragen zum
neuen Verfahren gehen. Als Hilfestellung hat das BfR das Verfahren auf
seiner Website
(<https://www.bfr.bund.de/de/mitteilung_gefaehrlicher_produkte-9375.html>)
ausführlich beschrieben und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu
Produktmitteilungen
(<https://www.bfr.bund.de/de/fragen_und_antworten_zur_mitteilung_zu_gefaehrlichen_produkten_zur_medizinischen_notfallversorgung_in_deutschland_fuer_mitteilungspflichtige_nach_art__45_der_clp_verordnung-263068.html>)
veröffentlicht.

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich
unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die
Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und
Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in
engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.