„Grundlegende Reform der Drogenpolitik ist längst überfällig“
Die Suchtexperten Prof. Dr. Heino Stöver und Prof. Dr. Daniel Deimel
fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme die Entkriminalisierung von
Drogenkonsumierenden, eine bessere Suchttherapie im Strafvollzug und eine
strikte Regulierung der Cannabis-Abgabe
Eine grundlegende Reform der Drogenpolitik in Deutschland fordern die
Suchtforscher Prof. Dr. Heino Stöver und Prof. Dr. Daniel Deimel. „Die
Entkriminalisierung der Konsumierenden aller Drogen ist ein längst
überfälliger erster Schritt“, sagen die Suchtexperten. Dringend geboten
sei zudem eine Neuregulierung des Drogenmarktes sowie eine Fokussierung
auf wirksame suchttherapeutische und sozialtherapeutische Maßnahmen im
Justizvollzug, um eine Rehabilitation und Resozialisierung von
drogenkonsumierenden Strafgefangenen zu ermöglichen.
Stöver, Leiter des Instituts für Suchtforschung Frankfurt am Main (ISFF)
an der Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS), und
Deimel, Professor für Klinische Sozialarbeit am Deutschen Institut für
Sucht- und Präventionsforschung (DISuP) der Katholischen Hochschule
Nordrhein-Westfalen (katho), nennen als weitere wichtige Schritte zur
Anpassung der in ihren Augen bislang eher reformresistenten Drogenpolitik
in Deutschland: die Akzeptanz von Drogensucht als Krankheit, eine
einheitliche drogenpolitische Linie der Bundesländer, den Zugang
drogenabhängiger Gefangener zu Substitution, eine deutliche Aufstockung
der finanziellen Mittel durch Umverteilung für Prävention, Beratung und
Therapie statt Repression und – im Spannungsfeld von Kontroll- und
Hilfestrategien – den Abschied vom Abstinenzdogma.
Im Hinblick auf die von der Ampelkoalition angekündigte Legalisierung von
Cannabis legen die Wissenschaftler nicht nur flankierende Vorschläge vor,
sondern plädieren zugleich dafür, die Regulierungsdebatte auszudehnen auf
weitere Substanzen wie MDMA (bekannt u.a. als Partydroge Ecstasy).
Abkehr vom Abstinenzdogma im Strafvollzug
Die Kriminalisierung – also Strafverfolgung, gerichtliche Befassung,
Verurteilung und Inhaftierung – betrifft viele Konsumentinnen und
Konsumenten illegaler psychoaktiver Substanzen im Laufe ihrer Konsumphase.
Von den – oft abhängig – Konsumierenden von Opioiden (vor allem Heroin),
die polizeilich auffällig geworden sind, haben 80 Prozent nach Daten des
Robert Koch-Instituts (2016) Hafterfahrungen, d.h. im Durchschnitt
zahlreiche Haftaufenthalte über mehrere Jahre.
„Auch wenn nur etwa 15 Prozent aller Gefangenen aufgrund von Delikten im
Zusammenhang mit dem Betäubungsmittelgesetz in Haft sind, ist davon
auszugehen, dass etwa doppelt so viele Gefangene opioiderfahren oder
-abhängig sind“, so Stöver. Für diese Menschen bringt die Haft
gesundheitliche und soziale Probleme mit sich, weil Gefangene nur zu einem
geringen Teil von den Fortschritten in der Suchtmedizin profitieren. Nur
etwa 23 Prozent aller in Frage kommenden opioidabhängigen Gefangenen
erhalten eine Substitutionsbehandlung – im Gegensatz zu ca. 50 Prozent in
Freiheit – und in vielen Fällen nicht das Medikament ihrer Wahl.
„Die verbreitete Praxis eines Abbruchs der in Freiheit begonnenen
Substitutionsbehandlungen erscheint umso weniger nachvollziehbar, als
diese nach medizinischer Indikation begonnen wurden und die
Substitutionsbehandlung in Gefängnissen in den Richtlinien der
Bundesärztekammer ausdrücklich vorgesehen ist“, sagt Deimel.
Der Strafvollzug stehe unter dem Druck der Öffentlichkeit, das Gefängnis
als „drogenfreien Raum“ zu gestalten. „Diese Fixierung auf
Abstinenzorientierung in der Behandlung von Drogenabhängigkeit führt dazu,
dass ein erheblicher Teil von drogenabhängigen Gefangenen von adäquaten
Drogenhilfemaßnahmen nicht erreicht wird“, so Deimel. „Dies steht in
Gegensatz zu den Entwicklungen außerhalb des Vollzugs in den letzten 30
Jahren, in denen sich differenzierte, auf Schadensminimierung (Harm
Reduction) und Suchtbegleitung abzielende Versorgungs-, Beratungs- und
Behandlungsangebote für Drogenabhängige entwickelt haben. Ihnen zugrunde
liegt die Definition von Drogenabhängigkeit als Krankheit, d. h. eines
nicht oder nicht in jeder Lebensphase zu steuernden und folglich nicht zu
beendenden Drogenkonsumverhaltens der Suchtkranken.“
Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe bedeutet für Drogenabhängige
nicht nur soziale Exklusion und ein Leben in relativer Einkommensarmut,
sondern darüber hinaus auch den Ausschluss von suchtmedizinischen
Angeboten.
Repression gegen Drogenkonsumierende
Ergänzend zu besseren Hilfsangeboten für drogenabhängige Strafgefangene
fordern Stöver und Deimel eine Entkriminalisierung bestimmter
Drogendelikte und eine Abkehr von der Repression gegen
Drogenkonsumierende.
Obwohl mit dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vor allem der Handel und
Schmuggel verfolgt und bestraft werden sollten, lag der Anteil der
sogenannten konsumnahen Delikte nie unterhalb von 60 Prozent. 2020
erreichte er gar den neuen historischen Höchstwert von 79 Prozent. Die
Zahl der Tatverdächtigen wegen Verstoßes gegen das BtMG lag 2020 bei
284.723 Personen, ca. 30 Prozent davon waren Jugendliche und
Heranwachsende. Zum Stichtag 31.03.2019 befanden sich insgesamt 6.796
Personen, d.h. 13,4 Prozent aller Gefangenen wegen eines BtMG-Verstoßes in
Einrichtungen des Freiheitsentzugs (50.589 Strafgefangene und
Sicherheitsverwahrte insgesamt).
Bei drogenbezogenen Delikten handelt es sich im Wesentlichen um
Kurzstrafen, zum erheblichen Teil auch um Ersatzfreiheitsstrafen, weil die
Betroffenen die Geldstrafe nicht zahlen können. „Durch die Kürze der
Strafen bergen die Übergänge von der Freiheit in die Haft und von der Haft
in die Freiheit zurück erhebliche gesundheitliche und soziale Risiken. Der
Strafvollzug – das zeigen diese Daten – wird zu einer Durchgangsstation,
zu einem wichtigen Teil der Biographie für die meisten Drogenkonsumenten,
der massiven Drehtüreffekten unterliegt“, warnen die Suchtforscher.
„Drogenverbot und Abstinenzdogma bewirken eine Tabuisierung sowie eine
Moralisierung drogenkonsumbedingter gesundheitlicher Störungen“, so
Stöver. „Konsumierende, insbesondere die vulnerable Gruppe der
Jugendlichen, sind gezwungen, ihren Drogengebrauch zu leugnen und zu
verheimlichen. Bei drogenbezogenen Problemen wie Überdosierungen,
Abhängigkeit, Psychosen, HBV/HCV- und HIV-Infektionen, Selbst- oder
Fremdverletzungen im Rausch nehmen sie in vielen Fällen keine Hilfe in
Anspruch.“ Im Gegensatz zu Themen wie Sexualität oder Gewalt gibt es beim
Thema Drogen keinen Erfahrungsaustausch, keine Informationsvermittlung und
keine Begleitung durch Eltern, Lehrkräfte oder auch Peers.
„Dieser Problemkomplex könnte durch einen regulierenden statt
ausgrenzenden rechtlichen Umgang mit Drogen bzw. Drogenkonsumierenden
aufgelöst werden“, lautet die Empfehlung der Suchtexperten. „Steckte man
die Mittel aus der Repression in die Prävention, Beratung und Therapie,
wäre deren Finanzierung in ganz neuen Größenordnungen möglich“, so Deimel.
Er verweist auf die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), die eine
massive Erhöhung der Ausgaben von derzeit ca. 30 Millionen Euro auf eine
Milliarde Euro pro Jahr fordert, was einem Viertel der Ausgaben für die
Repression im Bereich illegaler Drogen entspreche.
Zur Legalisierung von Cannabis
Mit der Legalisierung von Cannabis wird ein regulierter Markt für
Erwachsene geschaffen. Durch Übertragung der niederländischen Verhältnisse
auf Deutschland ergäben sich hierzulande schätzungsweise 2.000
Verkaufsstellen. Erwartbare Effekte wären der Zusammenbruch des
Schwarzmarktes für Cannabis, der zu erhöhten Steuereinnahmen anstelle von
Milliardengewinnen für die organisierte Kriminalität führt, sowie ein
Wegfall der Repressionskosten im Bereich Cannabis und Einsparungen durch
weniger Schäden aufgrund von qualitativ schlechten Produkten und falschem
Umgang.
Wesentliche Maßnahmen zur Regulierung:
• Verkauf ausschließlich in Fachgeschäften (z.B. als Teil von
Drogerien und Apotheken) mit Fachpersonal, die Informationsangebote
bereithalten und mit der Drogenhilfe vernetzt sind
• Lizenzierung, d.h. Beschränkung auf eine Verkaufsstelle pro
natürliche Person mit Sicherstellung des Jugendschutzes sowie
ausschließlich persönlicher Verkauf in einer festen Betriebsstätte; kein
Internet- oder Straßenhandel oder Automatenverkauf wegen fehlender
Beratung. Mittelfristig Etablierung einer bestimmten Ausbildung als
Voraussetzung, um ein solches Fachgeschäft zu führen bzw. darin als
Fachpersonal zu arbeiten.
• detaillierte Informationen über das Cannabis-Produkt in jeder
Verkaufseinheit
• Qualitätskontrolle der Cannabisprodukte zum Ausschluss
gesundheitsschädlicher Rückstände wie Herbiziden und Pestiziden
• Altersgrenze von 18 Jahren für den Kauf (analog zu Tabak und
sogenanntem harten Alkohol), keine Registrierung
Die Suchtexperten würden noch einen Schritt weiter gehen: „Auch andere
Substanzen müssen reguliert und damit dem Schwarzmarkt entrissen werden,
beispielsweise MDMA, das nach Cannabis und Amphetamin die drittmeist
genutzte illegale Droge unter den 15- bis 34-Jährigen in Deutschland ist“,
so Stöver. Seit Ende der 1980er Jahre findet die Droge in erster Linie
Verbreitung in (Techno-) Partykontexten. Ecstasy kann auf dem Schwarzmarkt
in sehr hohen Wirkstoffkonzentrationen angeboten werden, aber auch
gefährliche Beimengungen beinhalten. Gerade in den letzten Jahren ist der
durchschnittliche Wirkstoffgehalt deutlich gestiegen. Schwankungen sind
erheblich, bis hin zu Tabletten mit deutlich mehr als 300 mg MDMA (bei 60
bis 120 mg als üblicher Einzeldosis). Bei einer vernünftigen Regulierung
könnten die Risiken des Konsums deutlich verringert werden. Deimels
Vorschlag: „Der Verkauf von MDMA kann in staatlichen oder zumindest
lizensierten und kontrollierten Geschäften in der Nähe von relevanten
Clubs bzw. Partybezirken erfolgen. Die Anzahl der Geschäfte sollte stark
begrenzt sein.“
Fazit der Wissenschaftler: „Notwendig ist ein neuer gesundheitspolitischer
Ansatz mit dem Ziel der Regulierung illegaler Substanzen und eines Abbaus
repressiver Strukturen zugunsten gesundheitlicher Unterstützungen und
Hilfen. Dringend erforderlich ist zudem eine wissenschaftliche Fundierung
der Drogenpolitik, begleitet von einem Beirat, einer Enquetekommission
oder einer neu besetzten Drogen- und Suchtkommission der neuen
Bundesregierung.“ ¹
Zu den Personen:
Prof. Dr. Heino Stöver ist Diplom-Sozialwissenschaftler und Professor für
sozialwissenschaftliche Suchtforschung am Fachbereich Soziale Arbeit und
Gesundheit der Frankfurt UAS. Er leitet seit 20 Jahren das Institut für
Suchtforschung Frankfurt am Main (ISFF). Sein Tätigkeitsschwerpunkt ist
die sozialwissenschaftliche Suchtforschung. Stövers Forschungsschwerpunkte
sind von großer gesellschaftlicher Bedeutung, da die Zielgruppen seiner
Forschung gesundheitlich und teils sozial stark belastet sind und oft zu
spät behandelt werden; die späte Behandlung verursacht hohe Kosten und
kann zum Tod führen. Am Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit der
Frankfurt UAS leitet er den Master-Studiengang Suchttherapie und
Sozialmanagement in der Suchthilfe.
Prof. Dr. Daniel Deimel ist Diplom-Sozialarbeiter, Suchttherapeut und
Gesundheitswissenschaftler. Er ist Professor für Klinische Sozialarbeit an
der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen (katho) am Standort Aachen
sowie am Deutschen Institut für Sucht- und Präventionsforschung (DISuP).
Er ist zudem Gastwissenschaftler an der Universität Duisburg-Essen und dem
LVR Klinikum Essen, Abteilung für Suchtmedizin und Abhängiges Verhalten.
Deimels Forschungsschwerpunkte liegen in der sozialwissenschaftlichen
Suchtforschung, der HIV-/Aids-Forschung sowie der Evidenzbasierten
Sozialarbeit.
Zum Institut für Suchtforschung Frankfurt am Main (ISFF):
Das Institut für Suchtforschung an der Frankfurt UAS arbeitet seit 1997 an
der Weiterentwicklung zielgruppenspezifischer und lebensweltnaher
Prävention, Beratung und Behandlung von Suchterkrankungen. Es erforscht
Sucht in ihren verschiedenen Erscheinungsformen sowie die mit Sucht in
Zusammenhang stehenden Probleme und Aspekte. Das Institut fördert den
Ausbau von interdisziplinären Beziehungen zu Kooperationspartnern auf
nationaler und internationaler Ebene. Forschungsprozesse und -resultate
finden in Studium und Lehre Berücksichtigung.
Informationen zum ISFF unter https://www.frankfurt-universi
Zum Deutschen Institut für Sucht- und Präventionsforschung (DISuP):
Das Deutsche Institut für Sucht- und Präventionsforschung an der
Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen bietet seit 1999
praxisorientierte, angewandte Wissenschaft mit den Schwerpunkten
sozialwissenschaftlicher und psychologischer Suchtforschung, insbesondere
zur Entstehung, Prävention und Behandlung verschiedener Suchtformen.
Ausgewiesene Kompetenzfelder des DISuP sind Suchtforschung,
Präventionsforschung und Fachkräfte-Qualifizierungen.
Informationen zum DISuP unter: https://katho-nrw.de/disup
Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Frankfurt University of Applied Sciences, Fachbereich 4: Soziale Arbeit
und Gesundheit, Prof. Dr. Heino Stöver, Telefon: +49 69 1533-2823, E-Mail:
Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen, Abteilung Aachen, Prof. Dr.
Daniel Deimel, Telefon: +49 177 31 33 500, E-Mail:
Originalpublikation:
¹Ihre wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema ist ausführlich
dargelegt in dem Beitrag „Der Prozess der Kriminalisierung und
Inhaftierung drogenkonsumierender Menschen in Deutschland – Implikationen
für eine gesundheitsbezogene Rehabilitation und Resozialisierung“ von
Heino Stöver, Daniel Deimel und Anna Dichtl, 2021 erschienen in der
interdisziplinären Zeitschrift Rechtspsychologie (RPsych 7. Jg. 3/2021):
https://doi.org/10.5771/2365-1
