Erste S2k-Leitlinie zu Nierenerkrankungen und Schwangerschaft veröffentlicht
Um die Versorgung von Patientinnen mit Nierenerkrankungen vor, während und
nach der Schwangerschaft zu verbessern und zu vereinheitlichen wurde eine
neue S2k-Leitlinie zu diesem Thema im deutschsprachigen Raum
veröffentlicht. Der Fokus liegt auf den Zusammenhängen der einzelnen
Schwangerschaftsphasen mit der Nierenfunktion. Erarbeitet wurde die
Handlungsempfehlung unter der Federführung der DGGG e. V. und der DGfN e.
V. unter Beteiligung zahlreicher weiterer Fachgesellschaften. Die
Empfehlungen richten sich an Frauen mit Nierenerkrankungen sowohl in der
Phase des Kinderwunsches als auch in der Schwangerschaft.
Berlin, im Januar 2022 – Der Anteil der Frauen im gebärfähigen Alter mit
einer chronischen Nierenerkrankung liegt bei 0,1 bis 4%, in
hochentwickelten Ländern bei etwa 3,3%. Eine Nierenfunktionseinschränkung
hat direkten Einfluss auf die Fertilität der Frau und geht im Falle einer
Schwangerschaft mit einem erhöhten Risiko für Mutter und Kind einher. Je
nach Ausprägung und Begleiterkrankungen stellt die Betreuung dieser Frauen
in der Schwangerschaft daher eine besondere Herausforderung dar.
Empfehlungen gelten bereits ab dem Zeitpunkt des Kinderwunschs
Um die Versorgung von entsprechenden Patientinnen zu verbessern und zu
vereinheitlichen, wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen
Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) nun die erste S2k-Leitlinie
zu diesem Thema im deutschsprachigen Raum veröffentlicht. „Ziel der
vorliegenden Leitlinie ist es, die Behandlungsmöglichkeiten von
Schwangeren mit Nierenerkrankungen in allen relevanten Bereichen der
Schwangerschaftsbetreuung zu standardisieren“, betonen der Vorsitzende der
Deutschen Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN), Prof. Hermann-Joseph
Pavenstädt, und der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie
und Geburtshilfe e. V. (DGGG), Prof. Anton Scharl, gemeinsam. Der Fokus
liegt auf den Zusammenhängen der einzelnen Schwangerschaftsphasen mit der
Nierenfunktion. Erarbeitet wurde die Handlungsempfehlung unter der
Federführung der DGGG e. V. und der DGfN e. V. unter Beteiligung
zahlreicher weiterer Fachgesellschaften. Die Empfehlungen richten sich an
Frauen mit Nierenerkrankungen sowohl in der Phase des Kinderwunsches als
auch in der Schwangerschaft.
„Diese Leitlinie bündelt erstmalig die relevanten wissenschaftlichen
Erkenntnisse zur Behandlung von Schwangeren mit Nierenerkrankungen und
gibt somit den beteiligten Berufsgruppen eine gute Orientierung für die
medizinische Begleitung von Betroffenen.“
Prof. Dr. Sylvia Stracke (Greifswald)
DGfN-Leitlinienkoordinatorin
Keine Schwangerschaft in den ersten 12 Monaten nach Nierentransplantation
Im Vorfeld einer Schwangerschaft – so betonen die AutorInnen – sollten
Frauen mit chronischer Nierenkrankheit über das erhöhte und ggf.
spezifische Risiko von Schwangerschaftskomplikationen aufgeklärt werden.
Nach einer Nierentransplantation sollten den Frauen für das folgende Jahr
vorerst sichere und effektive Verhütungsmethoden empfohlen werden. Für die
Zeit während der Schwangerschaft werden bestimmte medikamentöse
Behandlungen sowie individuelle Vorsorgeuntersuchungen vorgesehen. Neben
grundlegenden Auswirkungen und Behandlungsempfehlungen der Nierenfunktion
– vor, während und nach der Schwangerschaft – widmen sich die AutorInnen
spezifischen Aspekten von Nierenerkrankungen und deren Effekten auf die
Gravidität. Auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von NephrologInnen
und PerinatalmedizinerInnen wird ausdrücklich hervorgehoben, um eine
optimale Versorgung der Patentinnen zu gewährleisten.
„Es ist den verbesserten diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten
zu verdanken, dass heutzutage auch Frauen mit eingeschränkter
Nierenfunktion schwanger werden können. Umso wichtiger ist es, die
Behandlungsmöglichkeiten abzuwägen und den betreuenden MedizinerInnen,
nach bestmöglichen Standards ausgewertet, an die Hand zu geben.“
Prof. Dr. Ute Schäfer-Graf (Berlin)
DGGG-Leitlinienkoordinatorin
An der Erstellung der insgesamt 119 Seiten umfassenden Handlungsempfehlung
waren dreizehn AutorInnen aus zehn Fachgesellschaften aus Deutschland und
Österreich beteiligt. Die Kosten für dieses Leitlinienprojekt wurden durch
die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG)
getragen.
Leitlinien sind Handlungsempfehlungen. Sie sind rechtlich nicht bindend
und haben daher weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung.
