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Nachhaltigkeitsprofile von Unternehmen – endlich vergleichbar?

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► Neue Publikation empfiehlt: So kann die EU die Standards für
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen verbessern

► Institut für ökologische Wirtschaftsforschung, Arqum und Fair Finance
Institute geben im Auftrag des Umweltbundesamtes Empfehlungen für mehr
Transparenz und Vergleichbarkeit

► Freiwillige CO2-Kompensation sollte nicht als Beitrag zur Erreichung des
langfristigen Klimaziels „Net Zero“ zählen, sondern nur echte Reduktions-
und Vermeidungsstrategien

Berlin/Heidelberg, 1. Februar 2022 – Seit wenigen Jahren sind große
Unternehmen in Europa verpflichtet, darüber zu informieren, wie sie
Verantwortung übernehmen, etwa zur Minderung der Klimakrise, zur
Einhaltung der Menschenrechte in der Lieferkette oder zur Vermeidung von
Bilanz- und Steuerskandalen. Diese sogenannte „CSR-Berichtspflicht“ der
Europäischen Union steht derzeit auf dem Prüfstand. Expert*innen des
Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) sowie von Arqum und
dem Fair Finance Institute machen nun konkrete Vorschläge, wie die neue
Corporate Sustainability Reporting Directive der europäischen Union durch
Standardisierungen für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit bei der
Berichterstattung über Umweltthemen sorgen könnte. In einem Policy Paper
im Auftrag des Umweltbundesamtes zeigen sie, wie die Umwelt- und
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen standardisiert und
geregelt werden sollte, um aussagekräftige, vergleichbare und hochwertige
Informationen sicherzustellen.

Auswertung von Unternehmensberichten zeigt: Vergleichbarkeit bislang
Fehlanzeige

„Bisher hat die Berichtspflicht in Deutschland dazu geführt, dass die
Unternehmen auf sehr unterschiedliche Art und Weise Auskunft über die
Nachhaltigkeitsaspekte ihrer Tätigkeit geben.“ So fasst Christian
Lautermann vom IÖW eine umfangreiche Auswertung der Klima- und
Umweltberichterstattung mehrerer hundert deutscher Unternehmen zusammen.

„Im Ergebnis sind die Informationen, die Unternehmen veröffentlichen, kaum
miteinander vergleichbar. Daher empfehlen wir der EU, die Chancen der
geplanten Standarisierung zu nutzen. Dazu haben wir Vorschläge erarbeitet,
wie die Anforderungen an das Reporting über Ziele, Maßnahmen und
Leistungsindikatoren des Nachhaltigkeitsmanagements von Unternehmen
konkretisiert werden können“, erklärt der Experte für nachhaltige
Unternehmensführung.

Das Papier macht beispielsweise detaillierte Vorschläge, wie Unternehmen
ihre Ziele darstellen sollten, damit diese aussagekräftig sind und über
welche Art von Maßnahmen sie berichten sollten, damit man sich ein
adäquates Bild von ihren Bemühungen machen kann. Vor allem müsste eine
konsistente Gesamtschau verpflichtend werden, mit der Unternehmen
aufzeigen, inwieweit ihre Maßnahmen zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele
beitragen. Die Politikempfehlungen sind insbesondere an die European
Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) gerichtet. Dieses
Beratungsgremium bereitet im Auftrag der EU-Kommission gegenwärtig die
europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung vor.

Sustainable Finance: Finanzakteure brauchen Vergleichbarkeit

Die Selbstauskünfte von Unternehmen werden auch für die Finanzbranche
immer relevanter. „Im Zuge der neuen Regulierungen zu Sustainable Finance
stehen Finanzakteure zunehmend vor der Aufgabe, Umwelt-, soziale und
Unternehmensführungsaspekte in ihre Entscheidungen einfließen zu lassen“,
so Markus Duscha vom Fair Finance Institute. „Hierfür ist Vergleichbarkeit
des Reportings der Unternehmen sowie die Kompatibilität mit den
Anforderungen der Sustainable Finance Regulierung zentral.“

Beispiel Klimaschutz: Die Studie zeigt, dass Unternehmen unterschiedliche
Ziele verfolgen, um treibhausgasneutral zu werden. Dabei wird selten
deutlich, welche Rolle die Kompensation von Treibhausgasen in den
Unternehmensstrategien einnimmt. Daher ist es kaum zu bewerten, ob ein
Unternehmensziel mit dem globalen „Net Zero“-Ziel vereinbar ist – also dem
Bestreben, dass der Kohlenstoffdioxid-Gehalt in der Atmosphäre nicht
weiter steigt, sondern langfristig wieder sinkt.

Klimaneutrale Unternehmen – Freiwillige CO2-Kompensation sollte nicht
zählen

„Wir empfehlen, die zukünftigen Reporting-Anforderungen auf dem Net-Zero-
Verständnis der Science Based Target Initiative aufzubauen, die als erste
Initiative einen klaren unternehmerischen Fahrplan zu Net Zero
veröffentlicht hat“, so Theresa Steyrer von Arqum. „Das bedeutet, dass
Unternehmen auf die Reduktion ihrer Emissionen und den langfristigen
Entzug von Treibhausgasen aus der Atmosphäre über natürliche und
technologische Senken fokussieren sollten. Freiwillige CO2-Kompensation
spielt dann für die unternehmerische Treibhausgasneutralität keine Rolle –
weder kurz- noch langfristig.“

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Downloads:

Policy Paper: Empfehlungen für die Gestaltung von Standards zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der Corporate Sustainability
Reporting Directive (CSRD):
<https://www.ioew.de/publikation/empfehlungen_fuer_die_gestaltung_von_standards_zur_nachhaltigkeitsberichterstattung_im_rahmen_der_corporate_sustainability_reporting_directive_csrd>

Klima- und Umweltberichterstattung deutscher Unternehmen. Evaluierung der
CSR-Berichtspflicht für die Jahre 2018 und 2019:
<https://www.ioew.de/publikation/klima_und_umweltberichterstattung_deutscher_unternehmen>