Stagnation bei Anpassung der PAK-Höchstgehalte für das GS-Prüfzeichen an den Stand der Technik
BfR empfiehlt erneut, dass PAK-Gehalte in Verbraucherprodukten
so gering wie technisch möglich sein sollten
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist an der Entwicklung der
Kriterien für die Vergabe des nationalen GS-Prüfzeichens beratend
beteiligt. Das Institut setzt sich bereits seit vielen Jahren dafür ein,
dass die bestehenden Höchstgehalte für krebserzeugende polyzyklische
aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) an das nach dem aktuellen Stand der
Technik realisierbare Niveau angepasst werden. So sollte die Belastung von
Verbraucherinnen und Verbrauchern mit PAK weiter gesenkt werden, da für
die krebserzeugenden Stoffgemische keine unbedenkliche Dosis abgeleitet
werden kann. Das BfR hatte bereits 2019 betont und weist erneut
nachdrücklich darauf hin, dass es mittlerweile technisch möglich ist, den
PAK-Gehalt auf unter 0,2 Milligramm je Kilogramm in allen gängigen
Gummimaterialien, Elastomeren und Kunststoffen zu minimieren. Dies haben
Messdaten unterschiedlicher Prüfinstitute von vielen Produkten mit
vergleichsweise niedrigen Gehalten bereits vor mehr als zwei Jahren
gezeigt. „Aus wissenschaftlicher Sicht ist es nicht nachvollziehbar, dass
dieser Wert bei der Vergabe des GS-Zeichens noch nicht für alle Produkte
gilt, bei denen ein längerfristiger oder wiederholter Hautkontakt
besteht“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Nur wenn
die PAK-Gehalte in Verbraucherprodukten so gering wie möglich gehalten
werden, werden Menschen ausreichend gut geschützt“, unterstreicht Hensel.
Griffe und Kontaktflächen von Werkzeugen, Spielzeugen, Elektrogeräten
bestehen oft aus Gummi, Elastomeren oder Kunststoffen. Diese können
polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten. Dies sind
Substanzgemische aus mehr als hundert Einzelkomponenten, die auch
krebserzeugende Substanzen enthalten können. Für alle Verbraucherprodukte,
wie Sport- und Haushaltsgeräte, Werkzeuge, Bekleidung oder Armbänder, die
in der EU vermarktet werden, gilt daher für die acht als krebserzeugend
eingestuften PAK ein Grenzwert von 1 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg).
Dieser Wert bezieht sich auf die Kunststoff- und Gummiteile mit längerem
oder wiederholt kurzfristigem Körperkontakt. Für Spielzeug und Artikel für
Kleinkinder oder Säuglinge liegt der Wert bei 0,5 mg/kg. Die Grenzwerte
gelten europaweit seit dem 27.12.2015. Sie sind durch die Verordnung (EU)
Nr. 1272/2013, in den Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
eingefügt worden.
Das GS-Zeichen ist ein nationales Prüfzeichen für Produktsicherheit und
steht für „geprüfte Sicherheit“. Aus Sicht des BfR sollte es sich an den
technisch erreichbaren Höchstgehalten zum Schutz der Verbraucherinnen und
Verbraucher orientieren. Dies entspricht einem Höchstgehalt von 0,2 mg/kg
PAK in den Kunststoff- und Gummiteilen des Produkts.
Das GS-Zeichen unterteilt Produkte in verschiedene Kategorien, je nach
Kontakt-, Griff- und Betätigungsfläche:
- In die Kategorie 1 fallen Produkte, welche dazu bestimmt sind, in den
Mund genommen zu werden, oder Materialien in Spielzeug mit
bestimmungsgemäßem und längerfristigem Hautkontakt (länger als 30
Sekunden).
- Kategorie 2 umfasst Produkte, welche nicht in Kategorie 1 fallen, jedoch
vorhersehbaren längerfristigen Hautkontakt oder wiederholtem kurzfristigen
Hautkontakt haben.
- Produkte mit vorhersehbarem kurzfristigem Hautkontakt, welche nicht in
die ersten beiden Kategorien fallen, sind als Kategorie 3 einzustufen.
Die Vergabekriterien für das GS-Zeichen haben einen Höchstgehalt von 0,2
mg/kg bisher lediglich für Produkte der Kategorie 1 und Spielzeug
etabliert.
Aus Sicht des BfR sollte daher ein strengerer GS-Wert vor allem auch bei
Produkten greifen, bei denen ein längerfristiger Hautkontakt wie bei
Fahrradgriffen oder Uhr-Armbändern vorhersehbar ist, um das GS-Zeichen zu
erhalten. Das BfR setzt sich daher nachdrücklich dafür ein, den Wert von
0,2 mg/kg auch für die Produktkategorie 2 umzusetzen, um das
Gesundheitsrisiko weiter zu minimieren und den Verbraucherschutz zu
verbessern. Analysen zeigen, dass ein Wert von 0,2 mg/kg für alle Produkte
der Kategorie 2 technisch möglich ist. Eine Verminderung des PAK-Gehalts
auf unter 0,2 mg/kg ist in der Regel in allen gängigen Gummimaterialien,
Elastomeren und Kunststoffen technisch möglich. Messdaten
unterschiedlicher Prüfinstitute haben dies anhand von vielen Produkten mit
vergleichsweise niedrigen Gehalten wiederholt gezeigt.
Das GS-Zeichen zeigt an, dass bei bestimmungsgemäßer und auch bei nicht
vorgesehener aber vorhersehbarer Verwendung (z. B. Fehlanwendung) des
gekennzeichneten Produktes die Sicherheit und Gesundheit des Nutzers nicht
gefährdet werden. Dies ist vor allem dann gewährleistet, wenn der PAK-
Gehalt so niedrig wie technisch möglich ist.
Die Vergabe des GS-Zeichens ist im Produktsicherheitsgesetz geregelt und
erfolgt durch den Ausschuss für Produktsicherheit (AfPS), der die
Bundesregierung in Fragen der Produktsicherheit berät. Das GS-Zeichen darf
nur auf verwendungsfertige Produkte wie Werkzeug, Spielzeug, Möbel oder
Textilien angewendet werden. Hersteller können das GS-Zeichen für ihre
Produkte beantragen. Dieser Antrag kann an eine von der Zentralstelle der
Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) anerkannte GS-Stelle gestellt werden.
Das GS-Zeichen ist ein freiwilliges Zeichen.
Über das BfR
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich
unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die
Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und
Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in
engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.
