Salmonellengefahr für Hundebesitzer
Bundesamt erinnert am Welt-Haustiertag an notwendige Hygiene
Anlässlich des Welt-Haustiertags weist das Bundesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf das Risiko einer Übertragung von
Salmonellen und ggf. anderen potenziell gefährlichen Mikroorganismen beim
Füttern von Hunden hin. „Das Bewusstsein für den richtigen Umgang mit
Futtermitteln ist nicht nur für die Gesundheit der Tiere, sondern auch
ihrer Halter wichtig“, betont BVL-Präsident Friedel Cramer. Die richtige
Hygiene gilt für die Hände genauso wie für die eingesetzten
Haushaltsgeräte.
Krankmachende Bakterien können nicht nur bei Kontakt mit dem Hund oder
über Hundekot, sondern auch bei der Futterzubereitung und über
Hundekauartikel übertragen werden. Die Folge können schwere Magen-Darm-
Infektionen sein. Besonders für Kinder und ältere Menschen ist es
gefährlich, sich beispielsweise mit Salmonellen zu infizieren und zu
erkranken, warnt das BVL.
Beim Zubereiten von rohen Futtermitteln, insbesondere Fleischerzeugnissen,
gilt erhöhte Sorgfalt. Denn dort ist eine bakterielle Kontamination
möglich. Durch das Übertragen der Keime von solchen Futtermitteln auf die
Hände, auf Haushaltsgeräte und Küchenoberflächen können auch Speisen mit
Krankheitserregern kontaminiert werden. Deshalb sollte alles nach der
Benutzung unbedingt sorgfältig gereinigt sowie die Hände gründlich
gewaschen werden.
Auch Hundekauartikel können Krankheitserreger verbreiten: Im Europäischen
Schnellwarnsystem (RASFF) warnten die deutschen Überwachungsbehörden im
Jahr 2020 in etwa 10 % der Meldungen zu Salmonellen im Futtermittelsektor
vor Salmonellen in Hundekauartikeln. Für Hundebesitzer kann auch der
Kontakt mit den Kauartikeln und die Verbreitung der Krankheitserreger auf
diesem Wege ein Infektionsrisiko darstellen.
Hintergrund:
Über das RASFF informieren sich die EU-Mitgliedstaaten und assoziierte
Staaten gegenseitig über mögliche gesundheitsgefährdende Lebensmittel,
Futtermittel und Lebensmittelkontaktmaterialien wie Verpackungen, Geschirr
oder Besteck. Die entsprechenden Produkte können so schnellstmöglich vom
Markt genommen und die Verbraucher geschützt werden.
