Wasserstoffbetriebene Binnenschiffe - Deutsches Maritimes Zentrum stellt Pilotstudie und Vorschriftenentwurf vor
Die Umstellung von konventionellen auf erneuerbare Kraftstoffe ist für die
maritime Branche eine drängende Aufgabe. In Europa dürfen Binnenschiffe
derzeit nicht mit H2 betrieben werden, da dieser als Kraftstoff nicht
zugelassen ist. Die Studie befasst sich mit dem Europäischen Standard der
technischen Vorschriften für Binnenschiffe (ES-TRIN) und umfasst einen
Vorschlag für eine Vorschriftenerweiterung für den Betrieb von Fahrzeugen
mit Brennstoffen mit einem Flammpunkt von <55 °C
In der Studie wird ein Vorschlag für technische Bestimmungen und
Anforderungen für Binnenschiffe vorgestellt, die mit Wasserstoff (H2)
betrieben werden. In Europa dürfen Binnenschiffe derzeit nicht mit H2
betrieben werden, da dieser als Kraftstoff nicht zugelassen ist.
Auf Binnenschiffen ist der direkte Einsatz von H2 als Energieträger, im
Vergleich zum Lkw, besser möglich. Wasserstoffbetriebene Binnenschiffe
können zur CO2-Reduktion beitragen. Sie könnten zudem innereuropäische
Gütertransporte von der Schiene auf Binnenwasserstraßen verlagern. Erste
H2-Binnenschiffe (Pilotprojekte) fahren bereits mit Sonder- und
Einzelgenehmigungen.
Wenn Binnenschiffe künftig mit H2 betrieben werden sollen, müssen die
bestehenden Vorschriften angepasst werden. Eine klare Regelung des
Gesetzgebers zur Nutzung von alternativen Kraftstoffen kann die Industrie
motivieren, die notwendigen Innovationen umzusetzen. Das setzt voraus,
dass die Nutzung von H2 grundsätzlich möglich ist und entsprechende
Sicherheitsvorschriften in Kraft gesetzt sind.
Im Sommer 2021 hat das Deutsche Maritime Zentrum Lloyd’s Register damit
betraut, einen Vorschlag für die Vorschriftenerweiterung im Hinblick auf
technische Bestimmungen für H2-betriebene Binnenschiffe zu erarbeiten,
damit auf ihnen komprimierter oder kryogener Wasserstoff (perspektivisch
auch weitere alternative Brennstoffe) eingesetzt werden kann.
Auf allen Binnenwasserstraßen der Europäischen Union sind die technischen
Vorschriften auf Grundlage einer EU-Richtlinie (2016/1629) harmonisiert.
Die im ES-TRIN, dem Europäischen Standard der technischen Vorschriften für
Binnenschiffe, enthaltenen einheitlichen technischen Vorschriften
gewährleisten die Sicherheit der Binnenschiffe in Europa.
Unterscuht wurde, wie die technischen Vorschriften des ES-TRIN für
Binnenschiffe ergänzt werden müssen, wenn H2 als Kraftstoff zugelassen
werden soll. Zentral sind die Sicherheitsbestimmungen, u.a. für die
Speicherung von H2 (flüssig oder gasförmig), den Brand- und
Explosionsschutz, das Betanken und den Betrieb. Im Regelentwurf, der
sowohl an den Möglichkeiten der Regelungstechnik orientiert als auch
technologieoffen formuliert ist, finden sich eine Vielzahl von Vorschlägen
und Hinweisen.
Lloyd’s Register hat diesen Entwurf bereits dem Europäischen Ausschuss für
die Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI)
vorgestellt, damit er baldmöglichst mit einer neuen ES-TRIN-Version
veröffentlicht werden kann. Der technische und verwaltungsorganisatorische
Abstimmungsprozess in den Verbänden, bei Produzenten und zuständigen
nationalstaatlichen Institutionen wird noch Zeit beanspruchen. Erst mit
dem neuen Regelwerk ist der Weg frei für den Bau neuer Binnenschiffe mit
sicherem H2-Antrieb, die europaweit ohne Sondergenehmigung fahren können.
„Der Transformationsprozess zu alternativen Energien muss beschleunigt
werden. Es ist wichtig, dass die Auftraggeber und Hersteller bald ein
Signal erhalten, welche Kriterien sie für den Betrieb von
H2-Binnenschiffen zu erfüllen haben“, sagt Claus Brandt, Geschäftsführer
des Deutschen Maritimen Zentrums.
Auf einer Fachveranstaltung – mit knapp 200 Personen aus Verwaltung,
Wissenschaft und Wirtschaft – wurde die maritime Branche über den
aktuellen Stand des Vorschriftentwurfs informiert. Es wurden zwei
Praxisprojekte präsentiert, die H2 als Energieträger verwenden. Zudem
informierte die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt über ihre
Roadmap für eine emissionsfreie Binnenschifffahrt.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) äußerte sich sehr
positiv über die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Maritimen Zentrum. Die
Vergabe an und die fachlich-sachliche Koordination mit Lloyd’s Register
konnte zügig im Zeit- und Budgetplan umgesetzt werden.
Mehr Informationen zum Vorschriftenentwurf finden Sie (unter
Handlungsfelder, NAchhaltigkeit und Klimawandel https://www.dmz-
maritim.de/handlungsfelder/nac
/wasserstoffbetriebene-binnens
sowie eine Management Summary können Sie im Download-Bereich (unter
Studien) herunterladen.
