Wie sollte eine moderne Pflanzenschutzmittel-Zulassung in 2030 aussehen?
Wie können die Prozesse der Pflanzenschutzmittel-Zulassung
weiterentwickelt werden? Diese und weitere Fragen diskutierten Fachleute
auf dem Workshop „Pflanzenschutzmittel-Zulassun
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am Donnerstag in
Braunschweig.
Ob in der Landwirtschaft oder im Gartenbau, im konventionellen,
integrierten oder biologischen Anbau, „die Zulassung von für Menschen,
Tiere und die Umwelt sicheren und wirksamen Pflanzenschutzmitteln wird
auch in Zukunft einen wichtigen Beitrag leisten, um unsere Ernährung zu
sichern“, ist sich BVL-Präsident Friedel Cramer sicher.
Diese und andere Fragen erörterten auf Einladung des BVL Fachleute des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV), der Pflanzenschutzdienste einiger Bundesländer,
der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG), des Industrieverbands
Agrar (IVA), der International Biocontrol Manufacturers Association
(IBMA), der Fördergemeinschaft Ökologischer Obstbau/Bund Ökologische
Lebensmittelwirtschaft (Föko/BÖLW), des Naturschutzbundes Deutschland
(NABU) sowie des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), des Julius
Kühn-Instituts (JKI) und des Umweltbundesamts (UBA).
Der virtuelle BVL-Workshop war der Auftakt vertiefter Diskussionen zu den
Herausforderungen bei der rechtssicheren und transparenten Zulassung von
Pflanzenschutzmitteln. Für nunmehr festgelegte Themen sollen im weiteren
Verlauf in Arbeitsgruppen Konzepte erarbeitet werden, um die Verfahren für
die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, im Rahmen der bestehenden
rechtlichen Vorgaben, an neue Entwicklungen und Produkte anzupassen. Ziel
ist es, sie so effektiv zu gestalten, dass auch zukünftig der Schutz von
Kulturpflanzen und damit eine ausreichende Lebensmittelproduktion
gewährleistet sowie gleichzeitig Nebenwirkungen für Umwelt und Gesundheit
verhindert werden.
„In den nächsten zwei Jahren werden wir zu Folgeveranstaltungen einladen
und die Zwischenergebnisse der Arbeitsgruppen erörtern“, so BVL-Präsident
Friedel Cramer mit Blick auf die nächsten Schritte. Trotz der
unterschiedlichen Positionen der Teilnehmenden waren die Diskussionen
konstruktiv und zielorientiert. Anfang 2024 sollen die wesentlichen
Ergebnisse und Handlungsempfehlungen vorgestellt werden.
Neben der Verständigung über die Arbeitsweise in dem Gesamtprojekt wurde
festgelegt, dass die folgenden Schwerpunktthemen bearbeitet werden sollen:
• Zulassungsstandort Deutschland verbessern
• ausreichende Pflanzenschutzmaßnahmen für integrierten und
ökologischen Anbau verfügbar machen, wobei die spezifischen Bedingungen in
beiden Bereichen herausgearbeitet werden
• Zulassungen fit für die Berücksichtigung digitaler
Anwendungstechniken machen
• Risikomanagement – insbesondere Anwendungen und
Anwendungsbestimmungen – neu strukturieren und differenziert, aber
verständlich gestalten
• Bereitstellung wichtiger Zulassungsinformationen für die
Anwendenden mit modernsten Kommunikationsmitteln für das wirksame und
sichere Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln
• Erstellung eines Konzeptes für die Sammlung, Erfassung in
Datenbanken sowie Analyse wichtiger Informationen aus der Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln, insbesondere um Rückschlüsse auf die Qualität der
Zulassungen ziehen zu können
Hintergrund:
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist
die zuständige Behörde für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. An den
nationalen Verfahren sind weitere Behörden beteiligt:
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bewertet die Auswirkungen auf
die Gesundheit von Mensch und Tier und die Analysemethoden zum Nachweis
möglicher Rückstände.
Das Julius Kühn-Institut (JKI) bewertet die Wirksamkeit, die
Pflanzenverträglichkeit, den Einfluss auf die Nachhaltigkeit und mögliche
Auswirkungen auf Honigbienen.
Das Umweltbundesamt (UBA) bewertet mögliche Auswirkungen auf den
Naturhaushalt.
