PM: Kein Ethik-Votum für DIVI-Schwangerenregister notwendig
Seit rund sieben Monaten ist das DIVI-Register „Schwangere und postpartale
Patientinnen auf der Intensivstation – kurz DIVI-Schwangerenregister –
online. Es wurde ins Leben gerufen, um anhand von anonymisierten
Patientendaten einen Überblick über notwendige Behandlungen und Anzahl
schwangerer Patientinnen auf den Intensivstationen zu bekommen – und mit
dem Wissen zukünftig die Situation der jungen Frauen und ihrer ungeborenen
Kinder zu verbessern. „Einige Kollegen zögern noch mit der Dokumentation
ihrer Fälle und fragen nach einem Ethik-Votum“, erklärt der medizinisch-
wissenschaftliche Leiter des Registers, Professor Thomas Standl.
Der Chefarzt der Klinik für Anästhesie, Operative Intensiv- und
Palliativmedizin im Städtischen Klinikum Solingen hatte sich deshalb an
die Ethik-Kommission seiner Ärztekammer Nordrhein gewendet. Vor wenigen
Tagen erreichte ihn jetzt das Antwortschreiben: Es sei kein Ethik-Votum
notwendig.
„Es ist wunderbar, den Kollegen hiermit Antwort und Rechtssicherheit geben
zu können“, freut sich Standl über den Brief der Landesärztekammer. Er
zitiert: „(...) so können wir Ihnen mitteilen, dass epidemiologische
Forschungsvorhaben mit anonymisierten Daten gemäß §15 der Berufsordnung
für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte nicht der Beratungspflicht
durch die Ethik-Kommission der Ärztekammer unterliegen. Eine Beratung
Ihres Forschungsvorhabens durch die Ethik-Kommission der Ärztekammer
Nordrhein ist daher nicht erforderlich und wird nicht durchgeführt.“
Schwangeren muss unbedingt mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden!
Entsprechend hofft Standl jetzt auf eine deutliche Zunahme der
protokollierten Daten in den nächsten Wochen. „Ich rufe gerne und immer
wieder alle Intensivstationen in Deutschland, egal welcher Größe und ob
internistisch, neurologisch, anästhesiologisch oder chirurgisch geführt,
auf, sich im DIVI-Schwangerenregister zu registrieren und ihre
Patientendaten hier anonymisiert zu dokumentieren!“ Derzeit gebe es hierzu
in ganz Deutschland keine Zahlen. Hochrechnungen der DIVI-Sektion zu Folge
werden aber derzeit jährlich rund 4.500 Schwangere auf deutschen
Intensivstationen wegen Schwangerschaftskomplikationen
Sepsis oder Herzinfarkt behandelt.
„Als Mediziner gleich für das Leben von zwei oder mehr Patienten
verantwortlich zu sein, die noch ganz viel Leben vor sich haben – das ist
einzigartig“, appelliert an die Kollegen. „Dieser Patientengruppe muss
unbedingt mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden! Und dafür benötigen wir
eine solide Datengrundlage.“
Dateneingabe nach abgeschlossener intensivmedizinischer Behandlung
Zur Dokumentation müssen sich – wie beim DIVI-Intensivregister – die
einzelnen Intensivstationen in einem kurzen Prozess registrieren. In dem
maximal 10-minütigen Prozess werden unter anderem die Größe der
teilnehmenden Klinik und die Anzahl der Intensivbetten abgefragt.
Patientinnen-Daten sollen dann jeweils nach abgeschlossener
intensivmedizinischer Behandlung anonymisiert abgefragt und dokumentiert
werden.
