Anerkennung für im Nationalsozialismus geraubte Kinder: Expertise von Bayreuther Professorin gefragt
Prof. Dr. Isabel Heinemann, Lehrstuhlinhaberin für Neueste Geschichte an
der Universität Bayreuth, berät die baden-württembergische Landesregierung
in Bezug auf Anerkennungszahlungen an Opfer der NS-
Zwangsgermanisierungspolitik. Ihre Forschung zum Kinderraub der
Nationalsozialisten unterstützt die Landesregierung bei der Prüfung der
Anträge.
Prof. Dr. Isabel Heinemann ist seit 2022 Mitglied einer Fachkommission,
die vom Staatsministerium Baden-Württemberg einberufen wurde, um eine
wenig beachtete Facette der NS-Rassenpolitik aufzuarbeiten. Ziel ist es,
eine symbolische Anerkennung des im Rahmen von
Zwangseindeutschungsmaßnahmen erlittenen Unrechts zu leisten.
Die Forschungsschwerpunkte von Prof. Heinemann liegen im Bereich
Nationalsozialismus, Holocaust und Folgen für die Geschichte der
europäischen Gesellschaften. Zu den geraubten und zwangsgermanisierten
Kindern forscht sie seit vielen Jahren. Deshalb ist sie als Expertin für
die Fachkommission wichtig. Die Kommission prüft Anträge von Personen, die
während der NS-Diktatur als Kinder oder Säuglinge von den
Nationalsozialisten im Rahmen ihrer „Rassenpolitik“ in den besetzten
Gebieten, vor allem in Ost- und Südosteuropa, zur Eindeutschung
verschleppt wurden und die einen Bezug zum heutigen Bundesland Baden-
Württemberg haben.
„Meine Aufgabe in der Kommission war und ist es, gemeinsam mit zwei
weiteren Expert*innen für die Geschichte der Verschleppung und
Zwangsgermanisierung von Kindern im Nationalsozialismus – Frau Dr.
Dorothee Neumaier von der Fernuniversität Hagen und Herrn Dr. Dr. Georg
Lilienthal, ehemaliger Leiter der Gedenkstätte Hadamar – die Anträge
fachlich zu prüfen. Wo es nötig ist, holen wir zusätzliche Informationen
zu den Schicksalen der Antragsteller*innen ein, u.a. in Archiven oder über
den Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes. Wir prüfen jeden einzelnen
Fall sehr ausführlich, geht es doch um heute hochbetagte Menschen, denen
gravierendes Unrecht widerfahren ist und die teilweise heute noch nach
ihren Wurzeln suchen. Auch beraten wir das Staatsministerium bei der
Kommunikation mit Betroffenen und Anfragen aus Politik und Medien. Vor
allem ist es schön zu sehen, dass hier langjährige Forschungsarbeiten –
wenn auch in kleinem Maßstab – zu konkreten politischen Handlungen führen,
welche endlich die Menschen und ihre Erfahrungen in den Mittelpunkt
stellen. Das war überfällig“, sagt Prof. Dr. Isabel Heinemann.
Kürzlich haben zunächst fünf Betroffene von Seiten des Landes Baden-
Württemberg als Zeichen der Anteilnahme eine Zahlung von 5000 Euro
erhalten. Das Programm bleibt weiter geöffnet für Antragstellungen. „Eine
solche symbolische Zahlung kann natürlich das Leid, das die geraubten
Kinder erfahren haben, nicht ausgleichen. Trotzdem sind wir als Kommission
froh, dass das Land Baden-Württemberg durch die Zahlung ein Zeichen
setzt“, sagt Heinemann. „Viele Antragsteller, die sich bei der baden-
württembergischen Landesregierung gemeldet haben, waren in bayerische
Lager verbracht worden, insbesondere Kinder aus Slowenien“, sagt
Heinemann. „Daher können sie leider aus dem Programm des Landes Baden-
Württemberg keine Leistung erhalten, da hier der regionale Bezug gegeben
sein muss. Ich hoffe sehr, dass der Schritt, den Baden-Württemberg
gegangen ist, nun als Beispiel für andere Bundesländer dient und diese
ihrerseits solche symbolischen Anerkennungsgesten unternehmen.
