DIVI kritisiert Vorschlag und Vorgehen für PFAS-Verbot
Teflonpfannen und regendichte Outdoorbekleidung: Sie wird es
möglicherweise bald nicht mehr geben. Herzschrittmacher, Narkosegeräte und
viele andere Medizinprodukte dann aber auch nicht mehr in der bisherigen
Form. Das beunruhigt Patienten, Ärzte und Hersteller. Grund dafür ist ein
Vorschlag für ein umfangreiches Verbot von sogenannten Ewigkeits-
Chemikalien – vom Fachmann als per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen,
abgekürzt PFAS, bezeichnet. Sollte das PFAS-Verbot in der momentan
vorliegenden Form umgesetzt werden, wird dies erhebliche Auswirkungen auf
die Patientenversorgung spätestens ab Mitte des Jahrhunderts haben und die
Uhr in der Medizin um mehrere Jahrzehnte zurückdrehen.
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und
Notfallmedizin (DIVI) mahnt deshalb an, vor einem endgültigen PFAS-Verbot
die weitestgehend offene Frage zu klären: Welche Gefahren gehen für den
Menschen und die Umwelt von den Medizinprodukten, in denen überwiegend
Polymere mit niedrigem Gefährdungspotenzial verbaut sind, tatsächlich aus?
Die Antwort könnte eine risikoadaptierte Beurteilung der PFAS-Substanzen
ermöglichen und eventuell zeitlich unbegrenzte Ausnahmeregelungen
begründen.
Der Vorschlag des umfangreichen PFAS-Verbotes kommt vom Umweltbundesamt
(UBA) und weiteren Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark,
Schweden und Norwegen und wurde bei der Europäischen Chemikalienagentur
(ECHA) eingereicht. Denn PFAS werden, wenn im menschlichen Blut –
insbesondere bei Kindern – nachgewiesen, mit Gesundheitsstörungen wie z.B.
verminderten Impfreaktionen in Verbindung gebracht. Dies hat nicht nur das
UBA zu Recht beunruhigt. Dabei gelangen PFAS überwiegend über das
Trinkwasser und Lebensmittel in den menschlichen Körper. Da sich dies
offensichtlich nicht verhindern lässt, bietet der Vorschlag für ein PFAS-
Verbot auf den ersten Blick wenig Anlass zur Kritik.
Ewigkeits-Chemikalien in der Medizin – zwischen Skylla und Charybdis
Insgesamt sind ca. 10.000 Verbindungen betroffen, für die es aber zunächst
zahlreiche, zeitlich begrenzte Ausnahmeregelungen geben wird. PFAS-haltige
Biozidprodukte, Pflanzenschutzmittel oder Arzneimittel sollen generell und
ohne zeitliche Begrenzung von der Regelung ausgenommen werden. Warum,
wundert sich der Fachmann, gelten die generellen Ausnahmen dann aber nicht
auch für wichtige Medizinprodukte wie Herzschrittmacher oder
Narkosegeräte?
Entwicklung von Alternativen bislang nicht gelungen
Die Entwicklung von Alternativen für nahezu alle PFAS ist bislang nicht
gelungen und wird vermutlich auch nicht gelingen. Trotzdem sollte
selbstverständlich dringend die Frage nach Alternativsubstanzen und
-methoden der rückstandsfreien Entsorgung weiter beforscht und möglichst
auch beantwortet werden. Aber selbst wenn es gelingen sollte, Alternativen
zu entwickeln, wird der Zulassungsprozess für diese dann neuartigen
Produkte den Zeitraum der Übergangsfristen von maximal 13,5 Jahren nach
Inkrafttreten der Verordnung mit ziemlicher Sicherheit zeitlich deutlich
überschreiten.
Momentan sind Hersteller von PFAS-haltigen Produkten, für die es bislang
keine Ausnahmeregelung gibt, aufgefordert, an einem bis zum 25.09.2023
dauernden Konsultationsverfahren der ECHA teilzunehmen, um
Ausnahmeregelungen für ihre Produkte zu erwirken. Es wird mit knapp 10.000
Eingaben gerechnet, was den Zeitplan für das Verbotsverfahren,
insbesondere den Geltungsbeginn im Jahr 2026 oder 2027, ambitioniert
erscheinen lässt.
Es ist ja noch nicht zu spät für schlaue Lösungen!
Das Leben mit PFAS ist offensichtlich schlecht. Das Leben ohne PFAS aber
auch! Davon ist die DIVI überzeugt. Es sind schlaue Lösungen auf der Basis
von differenzierten Risikobetrachtungen gefragt. Der vorliegende Vorschlag
zum PFAS-Verbot erinnert allerdings mehr an einen Rundumschlag.
