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Statement: Kinder im Schatten der Strafe

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Suchtforscher der Frankfurt UAS weisen anlässlich des Weltkindertags am
20. September auf die Lebensbedingungen von Kindern mit inhaftierten
Eltern hin

1954 rief UNICEF den Weltkindertag ins Leben. Seitdem soll jedes Jahr am
20. September auf die Rechte und Teilhabe von Kindern weltweit aufmerksam
gemacht werden. „Insbesondere die Lebensbedingungen von Kindern, die mit
einem Elternteil im Gefängnis leben müssen, und somit einen Teil ihrer
Kindheit unverschuldet in Haft verbringen, werden in unserer Gesellschaft
bei Fragen des Kindeswohls jedoch häufig nicht beachtet“, betont Prof. Dr.
Heino Stöver, Professor für sozialwissenschaftliche Suchtforschung an der
Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS) sowie
geschäftsführender Direktor des Instituts für Suchtforschung Frankfurt
(ISFF). Der Suchtexperte ist Mitglied im Beirat des „Health in Prisons
Programme“ (HIPP). Anlässlich des Weltkindertags schließen sich Stöver und
Simon Fleißner, wissenschaftlicher Mitarbeiter am ISFF, der Forderung an,
kein Kind zurückzulassen. Insbesondere möchten die Forschenden auf alle
Kinder aufmerksam machen, die von der Inhaftierung eines Elternteils
betroffen sind.

Kinder, die mit einer Hauptbezugsperson im Gefängnis leben, seien, so die
Forschenden, in vielen Ländern nach wie vor undokumentiert und
schutzbedürftig. Zudem seien die Lebensbedingungen in Haft für Kinder in
den meisten Ländern unzureichend. „Zahlreiche negative Auswirkungen sind
bekannt, etwa nicht vorhandene Stimuli, wenig sicherer Raum zum Spielen
und kaum bis kein Kontakt zu anderen Kindern“, gibt Fleißner zu bedenken.
„Die Kinder von ihren Eltern zu trennen, insbesondere in den ersten
Lebensjahren, ist aber ebenfalls nicht wünschenswert. Dieses Dilemma macht
es herausfordernd, gute Regelungen zu finden, bis zu welchem Alter oder
unter welchen Bedingungen Kinder mit ihrem Elternteil in Haft leben
dürfen.“

Für Kinder, die mit einem Elternteil in Haft leben müssen, sollte die
Justizvollzugsanstalt an die Bedürfnisse der Kinder angepasst werden,
fordern Stöver und Fleißner. Es brauche beispielsweise großzügige
Besuchszeiten, sowohl was Häufigkeit und Dauer betrifft, als auch einen
geeigneteren Ort für Kleinkinder.

In einem kürzlich publizierten Beitrag in „The Lancet Child & Adolescent
Health“ haben Mitarbeitende des ISFF die weltweiten Altersbegrenzungen für
Kinder mit einem Elternteil in Haft analysiert. „Er zeigt deutlich, dass
es weltweit keinen einheitlichen Umgang mit dieser Frage gibt“, sagt
Stöver. Ebenso stellt der Beitrag heraus, dass diese Kinder von Politik
und Gesellschaft kaum wahrgenommen werden. Das einzige internationale
Abkommen, das zu diesem Thema Bezug nimmt, ist laut Stöver und Fleißner
der Artikel 30 der „African Charter on the Rights and Welfare of the
Child“.

Der Beitrag kann bis zum 14. Oktober 2023 kostenfrei unter
<https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S2352464223001906>
abgerufen werden.