Künstliche Intelligenz ökologisch ausrichten
Der Vorschlag des Europäischen Parlaments für die Verordnung zur
künstlichen Intelligenz kann als eine sozial-ökologische Wende gegenüber
dem bisherigen Gesetzentwurf der EU-Kommission verstanden werden: Der
Entwurf des Parlaments sieht eine ganze Reihe von umwelt- und
klimaschutzbezogenen Regelungen vor, die aus Sicht des Öko-Instituts
technisch umsetzbar und praktikabel sind. In einem Policy Paper hat das
Öko-Institut diese Vorschläge untersucht. Um die umwelt- und
digitalpolitischen Ziele der Europäischen Union zu erreichen, sollten alle
vorgeschlagenen Regeln vollständig umgesetzt werden.
Umweltauswirkungen berücksichtigen
Die Diskussion über die ethischen und gesellschaftlichen Risiken von
künstlicher Intelligenz (KI) konzentriert sich bislang auf existenzielle
Bedrohungen und Risiken wie Beschäftigungsverlust oder Diskriminierung.
Folgen der neuen Technologien für Klima und Umwelt werden noch zu wenig
gesehen. Dabei benötigen KI-Anwendungen enorme Mengen an Energie, um
trainiert und betrieben zu werden. Der Ressourcenbedarf und die Entsorgung
ihrer Hardware können erhebliche Umweltauswirkungen haben. Zunehmend
beschreibt die Wissenschaft auch die Konsequenzen sogenannter indirekter
Effekte: Dabei handelt es sich um vielleicht kaum erkennbare
Fehlsteuerungen, die in alltäglich genutzten Anwendungen auftreten können
und die in der Summe Klimawandel und Umweltzerstörung verstärken und
beschleunigen. So wird unter anderem beschrieben, dass der Einsatz von KI-
Systemen zu einem übermäßigen Einsatz von Stickstoffdünger in der
Landwirtschaft führen kann. Solche Dynamiken können im Nachhinein
möglicherweise kaum rückgängig gemacht werden. Der Parlamentsentwurf will
solchen Erkenntnissen gerecht werden: „Das Parlament misst KI-Systemen
nicht nur eine potenziell große Bedeutung für die nachhaltige
Transformation zu, sondern erkennt auch ein erhebliches Risikopotential
für die Umwelt, aber auch für Demokratie sowie Rechtsstaatlichkeit an. Das
ist ein richtiger und wichtiger Schritt, der sich hoffentlich in den
Ergebnissen des laufenden Trilog-Prozesses über die KI-Verordnung
niederschlägt,“ so Dr. Peter Gailhofer, Jurist beim Öko-Institut.
Im Parlamentsmandat sieht die KI-Verordnung Pflichten vor, wie direkten
umweltbezogenen Risiken begegnet werden kann. So muss der Energie- und
Ressourcenverbrauch ermittelt und protokolliert werden. Auch weitere,
absehbare Risiken für die Umwelt müssen analysiert und verringert werden.
Aus Umweltsicht bleiben allerdings Lücken: Auch der Parlamentsvorschlag
legt unabhängig von ökologischen Kriterien fest, welche Systeme unter die
Regulierung fallen. „So sollen nun zwar Umweltrisiken analysiert und
gemindert werden, allerdings bezüglich Systemen, die keine besonderen
ökologischen Risiken mit sich bringen. Besonders umweltsensible Systeme
bleiben dagegen außen vor“, sagt Gailhofer, Senior Researcher und Experte
für Daten- und Algorithmenregulierung.
Die sozial-ökologische Perspektive einbringen
Positiv zu bewerten ist, dass der Parlamentsentwurf eine große
Entwicklungsoffenheit vorsieht, so die Analyse. Beispielsweise kann der
Anwendungsbereich auch nach Verabschiedung der Verordnung ausgeweitet und
so auf neue Erkenntnisse zu Umweltrisiken reagiert werden. Damit die
Verordnung sich weiterentwickeln und sich zum Beispiel besser an
Nachhaltigkeitsanforderungen anpassen kann, sollte die Verordnung die
Perspektiven aus der Umweltwissenschaft und Zivilgesellschaft stärker
berücksichtigen, so Gailhofer.
Das Öko-Institut ist eines der europaweit führenden, unabhängigen
Forschungs- und Beratungsinstitute für eine nachhaltige Zukunft. Seit der
Gründung im Jahr 1977 erarbeitet das Institut Grundlagen und Strategien,
wie die Vision einer nachhaltigen Entwicklung global, national und lokal
umgesetzt werden kann. Das Institut ist an den Standorten Freiburg,
Darmstadt und Berlin vertreten.
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