AiF zum SPRIND-Freiheitsgesetz: „Es ist nie zu spät, das Richtige zu tun.“
„Ohne revolutionäre Innovationen verliert Deutschland den Anschluss an die
weltweiten Innovationsführer. Diese Sprunginnovationen können existenziell
für die erfolgreiche Transformation der deutschen Wirtschaft und für die
Gesellschaft insgesamt sein. Nur die Politik kann dafür zeitgemäße
finanzielle und rechtliche Fundamente schaffen“, forderte Professor
Michael Bruno Klein, Hauptgeschäftsführer der AiF Arbeitsgemeinschaft
industrieller Forschungsvereinigungen e.V., am 8. November 2023 während
einer Sachverständigenanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur
Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND GmbH.
„Ohne revolutionäre Innovationen verliert Deutschland den Anschluss an die
weltweiten Innovationsführer. Diese Sprunginnovationen können existenziell
für die erfolgreiche Transformation der deutschen Wirtschaft und für die
Gesellschaft insgesamt sein. Nur die Politik kann dafür zeitgemäße
finanzielle und rechtliche Fundamente schaffen“, forderte Professor
Michael Bruno Klein, Hauptgeschäftsführer der AiF Arbeitsgemeinschaft
industrieller Forschungsvereinigungen e.V., am 8. November 2023 während
einer Sachverständigenanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur
Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND GmbH.
SPRIND wurde 2019 gegründet, um im Auftrag der Bundesregierung
Innovationen zu realisieren, die durch neuartige Lösungsansätze bestehende
Produkte, Technologien oder Geschäftsmodelle auf Märkten ersetzen und
dadurch neue Märkte gestalten können. SPRIND ist als „Heimat für radikale
Neudenkerinnen und Neudenker“ konzipiert und bietet Räume, in denen
Innovatorinnen und Innovatoren Risiken eingehen und elementar „anders
denken“ können.
„Get the best people, trust them – and pay them well“
Diesen Anspruch konnte SPRIND bisher nur unter massiven Schmerzen einlösen
und den Hauptgrund sieht Klein in der „vorschriftsmäßigen“ Risikoaversion:
„Risiken gehören zum SPRIND-Geschäft. Sie sind jeder öffentlichen
Verwaltung ein Graus und widersprechen allen Regeln eines rechtssicheren
Verwaltungshandelns. Da braucht die Verwaltung mehr Unterstützung durch
klare Festlegungen aus der Politik. Dort gehört die Verantwortung hin; die
Verwaltung führt die Regeln dann aus – so oder so.“
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des
Deutschen Bundestages hatte die Expertise der AiF, die seit nahezu sieben
Jahrzehnten das Innovationsengagement von forschungsaffinen Unternehmen in
Deutschland trägt, zum sogenannten SPRIND-Freiheitsgesetz angefordert. In
den Stellungnahmen von Klein und weiteren Expertinnen und Experten
dominieren als Verbesserungsvorschläge die uneingeschränkte
Agilitätsfähigkeit der SPRIND sowie die Chance auf wettbewerbsfähige
Finanzierung der Fachkräfte. „Ein Besserstellungsverbot verhindert die
Anstellung sehr guter Leute und die braucht man für SPRIND“, so Klein und
ergänzt: „Get the best people, trust them – and pay them well.“
Bürokratieabbau, Geschwindigkeit, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit
Darüber hinaus mahnt er einen Bürokratieabbau an und lehnt eine
zusätzliche Fachaufsicht des Bundesforschungsministeriums, über den
derzeitigen Aufsichtsrat hinaus, ab. Diese wäre „zwangsläufig zeit- und
bürokratieaufwendig, was die Geschwindigkeit von Innovationsprojekten
verlangsamt und dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
widerspricht.“
Professor Michael Bruno Klein sieht die Richtigkeit und Notwendigkeit des
Gründungsgedankens von SPRIND außer Frage und betont abschließend: „Der
Bund hat es selbst in der Hand, seinen politischen Willen umzusetzen, um
die Innovationsprozesse zu unterstützen, zu beschleunigen und abzusichern.
Es ist nie zu spät, das Richtige zu tun.“
Über die AiF
Die Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von
Guericke“ e.V. ist das Forschungs- und Transfernetzwerk für den deutschen
Mittelstand. Sie fördert Forschung, Transfer und Innovation. Als
Dachverband von 101 gemeinnützigen Forschungsvereinigungen mit rund 2.500
direkt in die AiF eingebundenen und weiteren zirka 140.000 über die
Forschungsvereinigungen eingebundenen Unternehmen sowie über 1.200
beteiligten Forschungseinrichtungen leistet sie einen wichtigen Beitrag,
die Volkswirtschaft Deutschlands in ihrer Wettbewerbs- und
Weltmarktfähigkeit nachhaltig zu stärken. Die AiF Projekt GmbH, eine
einhundertprozentige Tochtergesellschaft des AiF e.V., betreut die
Projektform FuE-Kooperationsprojekte des Zentralen Innovationsprogramms
Mittelstand (ZIM) und betreibt gemeinsam mit zwei weiteren
Konsortialpartnern die Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Die AiF FTK
GmbH, ebenfalls eine einhundertprozentige Tochter, ist unter anderem
Initiatorin, Konstrukteurin und Koordinatorin des AiF-InnovatorsNet, eines
Netzwerks von Innovatoren für Innovatoren. Seit ihrer Gründung im Jahr
1954 lenkte die AiF rund 14 Milliarden Euro öffentliche Fördermittel in
neue Entwicklungen und Innovationen und brachte mehr als 247.000
Forschungsprojekte auf den Weg.
