Daten sammeln, auswerten und damit Leben retten
Einrichtung eines nationalen Vergiftungsregisters am Bundesinstitut für
Risikobewertung
Heute wurde das Vierte Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes im
Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2023 I Nr. 313). In diesem wird die
Einrichtung eines zentralen Vergiftungsregisters am Bundesinstitut für
Risikobewertung (BfR) festgelegt. In dem Register sollen die Daten aller
deutschen Giftinformationszentren und des BfR zusammengeführt und
ausgewertet werden. „Mit der Einrichtung des Vergiftungsregisters werden
wir erstmals einen Überblick über das Vergiftungsgeschehen in Deutschland
erhalten“, sagt Prof. Dr. Matthias Greiner, Leiter der Abteilung
Exposition am BfR. „Damit können wir Verbraucherinnen und Verbraucher,
aber auch Ministerien und zuständige Behörden auf einer sehr viel besseren
Datengrundlage über gesundheitliche Risiken im Umgang mit gefährlichen
Produkten informieren und diese dann auch entsprechend angehen. Dies ist
ein wichtiger Baustein, um die Verbrauchersicherheit weiter zu
verbessern.“ Das Register wird zum 1. Januar 2026 an den Start gehen – und
mit schnellen und genauen Informationen zu Vergiftungsfällen dazu
beitragen, die Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern besser zu
schützen und damit im besten Fall auch Menschenleben zu retten.
Eine Sekunde abgelenkt – schon hat das Kind eine giftige Pflanze oder ein
Putzmittel im Mund. In den meisten Fällen gehen solche Vergiftungsunfälle
glimpflich aus. Eine Vergiftung kann aber auch bleibende Schäden
verursachen oder sogar tödlich sein. Geraten Familienangehörige oder
Betreuungspersonal in Kindergärten und Schulen in solch eine Situation,
sind die sieben Giftinformationszentren der Bundesländer oft die erste und
auch entscheidende Anlaufstelle. Rund um die Uhr besetzt, geben sie bei
Verdacht auf eine Vergiftung Bürgerinnen und Bürgern Informationen zur
ersten Hilfe oder beraten medizinisches Personal. Pro Jahr gehen dort
insgesamt rund 250.000 Anrufe zu Vergiftungs- oder Verdachtsfällen ein.
Bundesweit zusammengeführt und systematisch ausgewertet werden die
Informationen zu den Fällen bisher jedoch nicht. Das soll sich mit dem
nationalen Vergiftungsregister ändern.
BfR sammelt bereits Berichte zu Vergiftungsunfällen
Fallberichte zu Vergiftungen werden am BfR und seinen
Vorgängerinstitutionen bereits seit dem Jahr 1990 gesammelt. Grundlage ist
das Chemikaliengesetz. Demnach müssen Ärztinnen und Ärzte alle Fälle von
Vergiftungen mit Chemikalien an das BfR melden, auch Verdachtsfälle.
„Schon heute erhalten wir Vergiftungsfälle, die aber hauptsächlich aus dem
beruflichen Bereich stammen“, sagt Greiner. „Der größte Teil der Meldungen
an das BfR stammt von Berufsgenossenschaften und anderen gesetzlichen
Unfallversicherungen, zum Beispiel bei Arbeitsunfällen mit Chemikalien.“
Bei den Giftinformationszentren gehen hingegen Fälle ein, die ein
breiteres Spektrum abdecken, darunter vor allem auch solche, die Kinder
betreffen.
Im neuen Vergiftungsregister sollen die Daten des BfR künftig mit den
Informationen zu den Anrufen bei den Giftinformationszentren
zusammengeführt werden. Neben dem Stoff, der für die Vergiftung
verantwortlich ist, werden auch das dazugehörige Produkt und die Art der
Aufnahme erfasst, also ob der Stoff beispielsweise verschluckt oder
eingeatmet wurde. Zusätzlich werden Altersgruppe und Geschlecht
registriert. Statt der rund 8.000 Meldungen, die bisher nach dem
Chemikaliengesetz durchschnittlich pro Jahr in die BfR-Falldatenbank
eingehen, werden es zukünftig voraussichtlich rund 190.000 Fälle pro Jahr
sein. Vergiftungen mit Betäubungsmitteln, Tierarzneimitteln und
alkoholischen Getränken werden nicht im Register erfasst, da deren
Wirkungen bereits ausreichend bekannt sind. Auch Arzneimittel tauchen dort
nicht auf, weil für diese bereits ein eigenes Überwachungssystem besteht.
Weitere Informationen auf der BfR-Website zu Vergiftungsunfällen
BfR-App: Vergiftungsunfälle bei Kindern
https://www.bfr.bund.de/de/app
Fragen und Antworten zu Knopfzellen
https://www.bfr.bund.de/de/gef
