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Gerichtsurteil um Diabetesberatung: Wichtiges Zeichen für qualitativ hochwertige Patientenversorgung

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Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hat einen Prozess um die
Weiterbildung zur Diabetesberatung gewonnen. Das Gericht entschied, dass
die beworbene Ausbildung eines Fitnessanbieters nicht wie behauptet
staatlich, branchenweit und international anerkannt sei, was als
irreführend betrachtet wurde. Das Urteil betont die Qualitätsmerkmale und
komplexe interdisziplinäre Weiterbildungsordnung nach DDG Standards. Die
DDG und der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in
Deutschland e.V. (VDBD) sehen dies als Schutz vor Qualitätsverlust in der
Diabetesversorgung durch eine Verwässerung der Weiterbildung.

Diabetes ist eine komplexe Stoffwechselerkrankung, die von den Betroffenen
viel abverlangt. Um Komplikationen und Folgeerkrankungen zu verhindern,
müssen sie besonderes Augenmerk auf ihren Lebensstil und eine dauerhaft
gute Stoffwechseleinstellung legen. „Die Diabetesberatung ist dabei ein
sehr wichtiger und unverzichtbarer Baustein in der Versorgung von Menschen
mit Diabetes“, so Professor Dr. med. Dirk Müller-Wieland, Vorsitzender des
Ausschusses „Qualitätssicherung, Schulung & Weiterbildung“ (QSW) der DDG.
„Mit ihr steht und fällt der Therapieerfolg. Es ist daher essenziell, die
Weiterbildung zur*zum Diabetesberaterin und -berater oder
Diabetesassistentin und -assistenten hohen Qualitätsstandards zu
unterwerfen, damit diese Patientinnen und Patienten aktuelle und
wissenschaftlich valide Informationen an die Hand geben können.“

Umso bedeutender ist das aktuelle Gerichtsurteil hinsichtlich der
Verwendung des Qualifizierungsbegriffs „Diabetesberatung“. „Wir sehen
zunehmend Anbieter auf dem Markt, die im Bereich Diabetes ihre Dienste
anbieten. Besonders kritisch wird es, wenn Weiterbildungen angeboten
werden, die vermeintlich staatlich anerkannt sowie branchenweit und
international akzeptiert sind und damit eine Qualität suggerieren, die aus
unserer Sicht nicht gegeben ist“, betont Müller-Wieland. Das Urteil habe
daher eine klare Signalwirkung an Anbieter und schütze auch Betroffene.
„Es ist schlicht unmöglich, innerhalb von wenigen Monaten und einer
wöchentlichen Lernzeit von ein paar Stunden eine ausreichende Expertise in
der Diabetesberatung aufzubauen. Dem steht eine Weiterbildungszeit mit
insgesamt rund 1800 Stunden als Theorie-, Praxis- und Selbstlernzeit in
der Weiterbildungsordnung zur Diabetesberatung DDG gegenüber“, führt
Müller-Wieland aus. Dieser Weiterbildungsumfang sei auch zwingend
notwendig, um die Teilnehmenden ausreichend in psychologischer Betreuung,
Ernährungsberatung, in der Handhabung der modernsten technischen Geräte
bis hin zum individualisierten Diabetesmanagement zu qualifizieren.

Seit 40 Jahren bietet die DDG die Weiterbildung zu Diabetesberater*innen
und Diabetesassistent*innen an und hat damit einen großen Erfahrungsschatz
aufgebaut. Die Weiterbildung unterliegt strengen Qualitätsanforderungen
und wird regelmäßig an neueste Erkenntnisse aus Forschung und Praxis
angepasst. Die Referierenden weisen eine diabetologische Expertise und
entsprechendes Fachwissen aus. Aktuell hat die DDG ihre Weiterbildungen
für Diabetesassistent*in und Diabetesberater*in DDG neu aufgesetzt und
beide Weiterbildungen unter dem neuen Begriff „Diabetesedukation DDG“
zusammengeführt. Die Kompetenzbereiche der*des Diabetesassistent*in, die
bislang auf Typ-2-Diabetes ausgerichtet waren, werden nunmehr um
Kenntnisse zum Typ-1-Diabetes und Gestationsdiabetes erweitert, um der
Versorgungswirklichkeit besser gerecht zu werden. „Eine wichtige
Voraussetzung für diese zertifizierte Weiterbildung ist ein
reglementierter Gesundheitsfachberuf und der Nachweis einer Tätigkeit in
einem diabetologischen Team“, erklärt Kathrin Boehm, stellvertretende
Vorsitzende des VDBD und Diabetesberaterin DDG. „Damit muss schon im
Vorfeld eine für den Diabetes relevante Expertise mitgebracht werden.“
Darüber hinaus ist die Weiterbildung „Diabetesedukation DDG“ in der
Diabetologie voll anerkannt und erfüllt die Voraussetzungen für die
Abrechnungsfähigkeit der diabetologischen Leistungen gegenüber der
Kassenärztlichen Vereinigungen durch die Struktur- und
Versorgungsverträge. „Mit dem VDBD steht dieser Berufsgruppe auch ein
eigener Berufsverband zur Verfügung, der sie berufspolitisch vertritt,
sowie zertifizierte Fortbildungen anbietet“, ergänzt Boehm.

Weitere Informationen zu den Angeboten der DDG zur Diabetesedukation sowie
Anmeldemöglichkeiten sind unter www.ddg.info/diabetesedukation verfügbar.