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Menschenrechte als Richtschnur: SVR zur Auslagerung von Asylverfahren

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Vor 75 Jahren wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
verabschiedet und mit ihr in Artikel 14 das Recht auf Asyl. Der Grundsatz
fand anschließend Eingang in die Europäische Menschenrechtskonvention
sowie das Grundgesetz. Vor dem Hintergrund der asylpolitischen
Reformvorhaben in Deutschland und in der Europäischen Union erinnert der
Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) an die
völkerrechtliche Verantwortung. Die Auslagerung von Asylverfahren in
Drittstaaten sieht er besonders kritisch.

„Wir beobachten zurzeit eine sehr impulsiv geführte Debatte. Gewaltsame
Konflikte in Europa und der Welt haben zu großer Besorgnis geführt. Krieg
und Terror, Armut und Perspektivlosigkeit, der voranschreitende
Klimawandel – zahlreiche Menschen kommen nach Europa, suchen Schutz und
neue Chancen. Das verunsichert viele Menschen in Deutschland und der EU.
Darauf muss die Politik reagieren. Das Anliegen, Migration effektiver zu
steuern, ist also nachvollziehbar. Bei der Gestaltung und Umsetzung der
diskutierten asylpolitischen Reformvorhaben müssen aber die menschen- und
asylrechtlichen Standards gewahrt werden. Die eine schnelle Lösung wird es
nicht geben: Die Herausforderungen sind vielfältig, deshalb muss an vielen
Stellschrauben gleichzeitig gedreht werden“, erläutert der SVR-Vorsitzende
Prof. Dr. Hans Vorländer.

Besonders kritisch verfolgt der Sachverständigenrat die Diskussion um eine
Verlagerung von Asylverfahren in Transit- oder Drittstaaten. Wie von Bund
und Ländern Anfang November beschlossen, soll die Machbarkeit derartiger
Verfahren geprüft werden. Ein entsprechendes Abkommen der britischen
Regierung mit Ruanda wurde vom Obersten Gerichtshof in London jüngst als
rechtswidrig eingestuft. Die Begründung: Ruanda könne nicht als sicherer
Drittstaat eingestuft werden. Auch die Erfahrungen, die Australien mit der
Auslagerung von Asylverfahren gemacht hat, zeigen, wie hoch der
juristische, finanzielle und logistische Aufwand ist.

„Die bisherigen Vorschläge zu einer Externalisierung von Asylverfahren
werfen erhebliche politische, juristische und operative Fragen auf. Das
gilt vor allem für die Beachtung des in der Genfer Flüchtlingskonvention
verankerten Prinzips der Nichtzurückweisung. Aber auch das Verbot der
kollektiven Ausweisung sowie den Anspruch auf Zugang zu effektivem
Rechtsschutz sehen wir in Gefahr. Hier gibt es völkerrechtliche
Verpflichtungen, die wahrgenommen werden müssen“, so Prof. Vorländer.

Bereits 2017 hat sich der Sachverständigenrat mit Fragen einer
extraterritorialen Asylpolitik beschäftigt und festgestellt, dass die
Auslagerung asylrechtlicher Verfahren an sehr viele Voraussetzungen
gebunden ist. So ist zum Beispiel zu klären, welche rechtlichen Grundlagen
in Zentren außerhalb der EU gelten und durch wen Asylanträge dort
bearbeitet würden. „Die Auslagerung von Asylverfahren wirft eine Fülle von
Fragen auf; sie setzt zudem eigentlich voraus, dass die Asylpolitik in der
EU grundlegend harmonisiert und solidarisch gestaltet wird. Personen mit
festgestelltem Schutzbedarf würden dann über einen gerechten
Verteilschlüssel in der EU aufgenommen. Das ist nicht absehbar und im
Übrigen auch nicht Teil der aktuellen Pläne zur Reform des Gemeinsamen
Europäischen Asylsystems“, sagt der SVR-Vorsitzende.

Zudem stellt sich die Frage, in welchen Ländern Aufnahmezentren
eingerichtet werden sollen und wie gewährleistet werden kann, dass dort
Verfahren unter Einhaltung europäischer Asyl- und Menschenrechtsstandards
umgesetzt werden können. „Dazu hat sich bislang noch kein Land bereit
erklärt“, so der SVR-Vorsitzende. „Auch die praktischen Konsequenzen einer
solchen Verlagerung sind völlig unklar. So könnten derartige Zentren einen
Pull-Effekt haben und die Antragszahlen eher vergrößern.“

Grundsätzlich ist aber eine enge Zusammenarbeit mit Drittstaaten
unerlässlich, auch im Flüchtlingsschutz. Dazu braucht es nach Ansicht des
SVR mehr und bessere Migrationsabkommen. „Dabei darf die Verantwortung
aber nicht einfach ausgelagert, sondern muss geteilt werden. Hier geht es
um die Öffnung regulärer Zugangswege im Bereich der Arbeitsmigration und
Migration zum Zweck der Aus- und Weiterbildung.“ Der Sonderbevollmächtigte
der Bundesregierung handelt derzeit mit einigen Staaten solche
Vereinbarungen aus. „Das ist natürlich wichtig. Wirkungsvoller sind diese
Abkommen aber, wenn sie auf EU-Ebene abgeschlossen werden“, so Prof.
Vorländer.

Ebenfalls in der Diskussion – und ein zentraler Punkt des derzeit
verhandelten Kompromisses zur Reform des Gemeinsamen Europäischen
Asylsystems (GEAS) – ist eine noch stärkere Verlagerung von Asylverfahren
an europäische Außengrenzen. Die Bundesregierung unterstützt, wie im Bund-
Länder-Beschluss vom 6. November bestätigt, diesen Vorschlag:
Asylsuchende, die nur eine geringe Aussicht auf Schutz in der EU haben,
sollen bereits an den EU-Außengrenzen ein Asylverfahren durchlaufen.
Grenzverfahren dieser Art müssen laut Sachverständigenrat jedoch
rechtssicher ausgestaltet werden. Dies gilt für die Unterbringung, die
etwaige anschließende Abschiebung sowie das Verfahren selbst. Betroffene
Asylsuchende müssen deshalb zu jedem Zeitpunkt Zugang zu einer
unabhängigen Rechtsberatung haben.

„Hier sehen wir die größten Herausforderungen, denn das System kann
schnell dysfunktional werden. Es gilt, ausreichend Kapazitäten für die
Erstaufnahme bereitzustellen und Schutzkonzepte für besonders vulnerable
Gruppen zu entwickeln und umzusetzen. Schließlich braucht es aber auch
hier einen wirksamen Solidaritätsmechanismus, an dem sich alle EU-Staaten
beteiligen – sonst wird es nicht funktionieren“, mahnt der SVR-
Vorsitzende. „Das ist angesichts der Aufnahmezahlen auch für Deutschland
essentiell. Darauf muss die Bundesregierung in den EU-Beratungen
hinwirken.“

Ziel müsse sein, die Migrationspolitik in eine Gesamtstrategie einzubetten
sowie Instrumente und Verfahren auf EU-Ebene zu koordinieren. „Die
europäischen Staaten werden diese Herausforderungen nur gemeinsam meistern
können. Hausaufgabe der Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, ist
es, die Voraussetzungen für eine reibungslose Umsetzung der gemeinsamen
Asylpolitik zu verbessern. Das gilt für eine gut organisierte und
angemessene Aufnahme von Asylantragstellenden, eine wirksame
Integrationspolitik wie eine effektive und rechtskonforme
Rückführungspraxis. Im Bereich der Behörden gibt es noch
Verbesserungspotenziale: Kompetenzen müssen gebündelt, Behörden personell
besser ausgestattet und Verwaltungsabläufe stärker vereinheitlicht und
digitalisiert werden“, so Prof. Vorländer.

Über den Sachverständigenrat

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration ist ein unabhängiges
und interdisziplinär besetztes Gremium der wissenschaftlichen
Politikberatung. Mit seinen Gutachten soll das Gremium zur Urteilsbildung
bei allen integrations- und migrationspolitisch verantwortlichen Instanzen
sowie der Öffentlichkeit beitragen. Dem SVR gehören neun
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und
Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Hans Vorländer (Vorsitzender), Prof.
Dr. Birgit Leyendecker (Stellvertretende Vorsitzende), Prof. Dr. Havva
Engin, Prof. Dr. Birgit Glorius, Prof. Dr. Marc Helbling, Prof. Dr.
Winfried Kluth, Prof. Dr. Steffen Mau, Prof. Panu Poutvaara, Ph.D., Prof.
Dr. Sieglinde Rosenberger.

Weitere Informationen unter: https://www.svr-migration.de