Werden Mittelmeer-Seenotretter durch geplante Gesetzesänderung kriminalisiert?
Die Bundesregierung plant eine Reform des Aufenthaltsgesetzes, um das
Einschleusen von Ausländern zu erschweren. Die Rechtswissenschaftler Prof.
Dr. Valentin Schatz von der Leuphana Universität Lüneburg und Prof. Dr.
Aziz Epik von der Universität Hamburg haben jetzt in einem Rechtsgutachten
zu dem Vorhaben Stellung genommen. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die
vom Bundesinnenministerium vorgeschlagene Ausweitung der Strafbarkeit auf
uneigennützige Hilfeleistung zu einer Kriminalisierung ziviler
Seenotrettung führen könnte.
Das Bundesinnenministerium plant eine Neufassung des § 96 Abs. 4 des
Aufenthaltsgesetzes. Dort wird bereits heute zur Bekämpfung des
Schlepperwesens unter anderem die eigennützige Einschleusung von Nicht-
EWR-Ausländer*innen in einen EU- beziehungsweise Schengen-Staat unter
Strafe gestellt. Mit der jetzt vorgesehen Gesetzesreform soll diese
Regelung auch auf Fälle uneigennütziger Hilfeleistung ausgedehnt werden,
wodurch auch etwa die humanitäre Seenotrettung auf Fluchtrouten im
Mittelmeer erfasst sein könnte.
In ihrem Gutachten vertreten die Rechtswissenschaftler die Auffassung,
dass das Verhalten ziviler Seenotretter*innen bei der Rettung und
anschließenden Verbringung der Geretteten in einen Ausschiffungshafen
strafrechtlich betrachtet gerechtfertigt ist. Die Auslegung der neuen
Strafvorschrift sei aber mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, weshalb
das Risiko bestehe, dass private Seenotretter*innen künftig in Deutschland
strafrechtlich verfolgt oder sogar verurteilt werden. Das könnte einen
Abschreckungseffekt und damit negative Folgen für die vor allem aus
Deutschland koordinierte zivile Seenotrettung im Mittelmeer haben.
Die Wissenschaftler kritisieren, dass bislang keine tragfähige Begründung
für die Notwendigkeit der geplanten Ausweitung der Strafbarkeit vorliegt
und im Dunkeln bleibt, welchen legitimen Zweck die neue Strafvorschrift
erfüllen sollte. Sie empfehlen deshalb dem Gesetzgeber, von der geplanten
Ausweitung der Strafbarkeit Abstand zu nehmen, mindestens aber eine
Ausnahmeregelung für Fälle ziviler Seenotrettung vorzusehen. Das wäre auch
durch eine EU-Richtlinie für alle Formen humanitärer Unterstützung
gedeckt.
Auftraggeber des Gutachtens war die in Berlin ansässige Organisation
#LeaveNoOneBehind
Originalpublikation:
https://www.leuphana.de/filead
