Verschluckte Knopfzellen können bei Kleinkindern zu schweren Gesundheitsschäden führen
Sei es die Lichterdekoration oder das kleine Spielzeug zu Nikolaus –
gerade in der Weihnachtszeit werden viele Produkte verwendet, die mit
Knopfzellen betrieben werden. Damit steigt das Risiko, dass Kinder diese
in die Hände bekommen und beim spielerischen Ausprobieren verschlucken.
Bleibt die Knopfzelle dabei in der Speiseröhre stecken, drohen schwere
Schleimhautschädigungen. In den vergangenen zehn Jahren wurden dem BfR
mehrere hundert Fälle aus Kliniken und Giftinformationszentren mitgeteilt,
bei denen Knopfzellen verschluckt wurden. Laut einer Umfrage im aktuellen
Verbrauchermonitor des BfR haben 58 Prozent der Befragten noch nicht von
diesem Risiko gehört. Das BfR informiert daher verstärkt über die Gefahren
von Knopfzellen und rät dringend dazu, Knopfzellen außerhalb der
Reichweite von Säuglingen und Kleinkindern aufzubewahren.
BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel: „Wir raten dazu,
Knopfzellen außerhalb der Reichweite von Säuglingen und Kleinkindern
aufzubewahren. Wurde eine Knopfzelle verschluckt, sollte umgehend eine
Untersuchung in einer Klinik erfolgen.“
Staatssekretärin Dr. Christiane Rohleder: „Gerade für Kleinkinder können
Knopfzellen sehr gefährlich sein, wenn sie beim Spielen verschluckt
werden. Aber viele Eltern wissen das nicht. Daher ist es wichtig, dass das
Bundesinstitut für Risikobewertung gerade zur Weihnachtszeit verstärkt
hierüber informiert. Schon beim Kauf von Spielzeug sollten
Verbraucherinnen und Verbraucher darauf schauen, dass die Sicherheit
geprüft wurde. Orientierung gibt hierbei das GS-Zeichen für „Geprüfte
Sicherheit“, das staatlich geregelt, aber freiwillig ist. Das CE-
Kennzeichen ist demgegenüber bei Spielzeug Pflicht, es beinhaltet jedoch
nur die Aussage der Hersteller selbst, dass das Produkt die gesetzlichen
Anforderungen erfüllt, ohne dass das von einer unabhängigen Stelle
überprüft wurde.“
Knopfzellenbetriebene Geräte sind in der Weihnachtszeit allgegenwärtig.
Spielzeug mit Knopfzellen, das in der EU in Verkehr gebracht wird, muss so
gesichert sein, dass kein direkter Zugriff auf die Knopfzelle möglich ist
(z. B. durch ein mit Schrauben gesichertes Batteriefach). Aber auch bei
LED-Teelichtern, Weihnachtsbeleuchtung, Grußkarten mit Musik und
Fernbedienungen für die Beleuchtung muss auf die Sicherheit von Kindern
geachtet werden, so dass die Knopfzellen nicht in die Hände von Kindern
gelangen Auch bei der Lagerung von neuen und gebrauchten Knopfzellen
sollten Eltern unbedingt darauf achten, dass alle (auch vermeintlich
leere) Knopfzellen für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden.
Oft wird das Verschlucken einer Knopfzelle zuerst nicht bemerkt. Besonders
gefährlich ist es, wenn diese in der Speiseröhre stecken bleibt. Durch den
Kontakt mit der feuchten Schleimhaut fließt Strom. An der Grenzfläche
zwischen Knopfzelle und Schleimhaut entstehen Hydroxidionen, die zu
schweren Verätzungen führen können. Ein erhöhtes Risiko besteht für
Kleinkinder durch große Knopfzellen (ab 20 mm), da ein Steckenbleiben in
der engen Speiseröhre besonders wahrscheinlich ist.
Bleibt die Knopfzelle in der Speiseröhre stecken, treten oft zunächst
keine Symptome oder nur leichtes Unwohlsein auf. Nach einigen Stunden
stellen sich Erbrechen, Appetitlosigkeit, Fieber oder Husten ein. Im
weiteren Verlauf kommt es zunehmend zu Gewebeschäden an der Kontaktstelle
zwischen Knopfzellen und Speiseröhre, die zu Blutungen und zum Absterben
von Gewebe führen können. Als Spätfolge kann sich die Speiseröhre narbig
verengen. In seltenen Fällen können diese Komplikationen zum Tod führen.
Je stärker die Batterie aufgeladen ist und je länger die Knopfzelle in der
Speiseröhre verbleibt, desto größer können die gesundheitlichen Schäden
sein. Wenn die Knopfzelle die Speiseröhre passieren kann, sind nur selten
Komplikationen zu erwarten. In diesen Fällen reicht es meist aus, das
natürliche Ausscheiden der Knopfzelle unter ärztlicher Kontrolle
abzuwarten.
Das BfR rät bereits bei begründetem Verdacht auf Verschlucken einer
Knopfzelle zu einer sofortigen Untersuchung in einer Kinderklinik.
Arztinnen und Ärzte melden Vergiftungsfälle, auch Verdachtsfälle, an die
Dokumentations- und Bewertungsstelle für Vergiftungen im BfR. Diese
Meldungen umfassen neben Vergiftungen durch chemische Stoffe und giftige
Pflanzen auch das Verschlucken von Knopfzellen und die damit verbundenen
Verätzungsrisiken. Eine in diesem Jahr verabschiedete Änderung des
Chemikaliengesetzes sieht zudem vor, dass ab dem Jahr 2026 ein nationales
Vergiftungsregister beim BfR eingerichtet wird. Dadurch können erstmals
Informationen über Vergiftungsfälle in ganz Deutschland zentral gesammelt
werden. Diese sollen einen wesentlichen Beitrag zur Früherkennung von
Risiken und zur Einleitung von Maßnahmen zur Risikominderung leisten.
Die kostenlose BfR-App „Vergiftungsunfälle bei Kindern“ gibt Tipps zur
Prävention von Vergiftungen und Hinweise zur Ersten Hilfe:
https://www.bfr.bund.de/de/app
Link zum Verbrauchermonitor:
https://www.bfr.bund.de/cm/350
Sicheres Spielzeug: Spielzeug in der Weihnachtszeit verantwortungsvoll
verschenken:
https://www.bmuv.de/meldung/si
weihnachtszeit-verantwortungsv
Über das BfR
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich
unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die
Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und
Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in
engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.
