Krankenhausreform: Gefäßmedizinischer Leistungsbereich muss die Versorgungsrealität abbilden
Die im Rahmen der Krankenhausreform vorgesehene
Leistungsgruppensystematik weist für die Leistungsgruppe Gefäßmedizin
grundlegende Defizite auf. So fehlt die inklusive Nennung der drei
Fachdisziplinen Gefäßchirurgie, interventionelle Radiologie und
Angiologie, die die gefäßmedizinischen Leistungen erbringen. Sie
entspricht in der gegenwärtigen Form damit nicht den fachlichen und
interdisziplinären Anforderungen an eine hohe Behandlungsqualität und
bildet in keinerlei Weise die gefäßmedizinische Versorgungswirklichkeit
ab.
Zu diesem Ergebnis kommen die drei Fachgesellschaften, die die
interdisziplinäre gefäßmedizinische Versorgung im Krankenhaus
sicherstellen. In intensiven Gesprächen haben die Deutsche
Röntgengesellschaft (DRG) mit ihrer Fachvertretung Deutsche Gesellschaft
für Interventionelle Radiologie und minimal-invasive Therapie (DeGIR), die
Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie (DGG) und die Deutsche
Gesellschaft für Angiologie (DGA) den Leistungsbereich Gefäßmedizin und
die dort hinterlegten Qualitätskriterien geprüft und bewertet. Die
vorliegende bisherige Ausgestaltung des Leistungsbereiches Gefäßmedizin
mit drei gefäßmedizinischen Leistungsgruppen halten sie weder für
realistisch noch für umfassend abgebildet. In einer gemeinsamen
Stellungnahme haben die Fachgesellschaften deshalb einen fachlich
begründeten Vorschlag zur Neufassung dieser Leistungsgruppen vorgelegt.
„Unsere Fachgesellschaften fühlen sich einer qualitativ hochwertigen,
gemeinsamen Versorgung von Gefäßpatientinnen und -patienten verpflichtet.
Mit dem erarbeiteten Vorschlag können wir dies auch in Zukunft
gewährleisten. Dass dieser Konsens so zustande kommen konnte, ist ein
echter Meilenstein für die Zusammenarbeit unserer drei Disziplinen“, sagt
DRG-Präsident Prof. Konstantin Nikolaou. „Die heutige Versorgungsrealität
in der Gefäßmedizin ist interdisziplinär und umfasst als solche operative
wie auch kathetergestützte, minimal-invasive Verfahren. Nur mit
Beteiligung der entsprechenden Facharztgruppen ist eine adäquate
gefäßmedizinische Versorgung in den Krankenhäusern möglich“, ergänzt Prof.
Philipp Paprottka, Präsident der Deutschen Gesellschaft für
Interventionelle Radiologie und minimal-invasive Therapie in der DRG
(DeGIR).
Der gemeinsame Vorschlag dokumentiert notwendige Voraussetzungen, ohne die
das Leistungsspektrum der Gefäßmedizin nicht darstellbar ist. „Die
vorliegende Ausgestaltung der drei gefäßmedizinischen Leistungsgruppen hat
mit der Versorgungswirklichkeit in den Kliniken wenig zu tun und kann in
dieser Form nicht stehenbleiben. Es braucht zwingend ergänzende
fachärztliche Qualitätskriterien, um auch die umfänglichen Leistungen der
Angiologie, der Gefäßchirurgie und der interventionellen Radiologie in der
Diagnostik und Therapie abzubilden“, erläutert DGA-Präsident Prof. Wulf
Ito die gemeinsame Stellungnahme.
„In allen drei bisher vorgesehenen Leistungsgruppen im Leistungsbereich
Gefäßmedizin fehlt die erforderliche Differenzierung zwischen
konservativen, chirurgischen und interventionellen Eingriffen, die eine
ebenso differenzierte fachärztliche Qualifikation erfordern. Ohne diese
Anpassung werden wir der Versorgungsrealität nicht gerecht“, sagt DGG-
Präsident Prof. Jörg Heckenkamp.
Konkret bedeutet dies:
- Die leitliniengerechte, qualitätsgesicherte (QBAA-RL) Therapie von
Aortenaneurysmen (offen und endovaskulär) wird von Gefäßchirurg:innen mit
entsprechender Expertise erbracht. Die endovaskuläre Therapie wird auch
von interventionell tätigen Radiolog:innen durchgeführt. Beide
Facharztqualifikationen sind deshalb als Qualitätskriterium entsprechend
zu benennen.
- Während die offen chirurgische Therapie der Carotisstenosen (LG 12.2)
von der Gefäßchirurgie durchgeführt wird, erfolgen die endovaskulären
Eingriffe im Zusammenspiel mit Fachärzt:innen der Angiologie und der
Radiologie bzw. der Neuroradiologie mit entsprechend interventioneller
Expertise. Alle drei Disziplinen müssen deshalb als fachärztliches
Qualitätskriterium hinterlegt werden.
- Entgegen der bisher vorliegenden Ausgestaltung erfolgt die Behandlung
komplexer peripherer arterieller Gefäße (LG 12.3) heute sowohl offen-
chirurgisch durch die Gefäßchirurgie, aber auch minimal-invasiv
endovaskulär durch interventionell tätige Gefäßchirurg:innen,
Angiolog:innen und Radiolog:innen. Letztere Prozeduren sind in der
gegenwärtigen Systematik überhaupt nicht erfasst. Die beteiligten
Fachgesellschaften halten deshalb die Schaffung einer zusätzlichen
Leistungsgruppe „Minimalinvasive Gefäßmedizin“ (LG 12.4) für erforderlich.
Für eine Übergangszeit wäre es möglich, die gefäßchirurgische
Facharztqualifikation als ein zentrales Qualitätskriterium um die
Expertise von Angiologie und Radiologie zu ergänzen und als
Qualitätskriterium in der LG 12.3 zu hinterlegen.
Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung von:
Deutsche Gesellschaft für Angiologie - Gesellschaft für Gefäßmedizin e.V.
Deutsche Röntgengesellschaft e.V.
Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin e.V.
Pressemitteilung als PDF: https://www.dga-
gefaessmedizin.de/fileadmin/co
/PM_14122023_DRG-DGG-DGA-LB-Ge
