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Beschäftigungssicherung steht im Vordergrund

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Am 9. Dezember 2023 einigten sich die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL)
sowie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Beamtenbund
(dbb) auf einen neuen Tarifabschluss. Er sieht eine
Inflationsausgleichsprämie sowie eine schrittweise Erhöhung vor und gilt
für rund 1,1 Millionen Beschäftigte. Friedhelm Pfeiffer, stellvertretender
Leiter des Forschungsbereichs „Arbeitsmärkte und Sozialversicherungen“ am
ZEW Mannheim, erklärt dazu:

„Die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst in den Ländern haben
zu einem Ergebnis geführt. Im Wesentlichen wurde laut ver.di beschlossen,
dass die Beschäftigten bis Oktober 2024 zeitlich gestaffelt einen steuer-
und sozialabgabenfreien Inflationsausgleich in Höhe von insgesamt 3.000
Euro erhalten sollen. Ab November 2024 folgt eine Erhöhung um einen
Sockelbetrag von 200 Euro, und ab dem 1. Februar 2025 eine tarifliche
Erhöhung von 5,5 Prozent. Die Laufzeit soll 25 Monate betragen.

Schmerzhafter Kompromiss für beide Verhandlungsparteien

Beide Verhandlungsparteien haben einem wohl schmerzhaften Kompromiss
zugestimmt. Für die an den Verhandlungen beteiligten Länder stellen
Lohnerhöhungen einen Kostenfaktor dar. In Zeiten knapper Haushalte führen
die vereinbarten Erhöhungen zu signifikanten Haushaltsbelastungen. Jedoch
möchten auch die Länder attraktiv für Fachkräfte bleiben, um ihre
Aufgaben, unter anderem in der inneren Sicherheit sowie dem Gesundheits-
und Bildungswesen, erfüllen zu können. Je höher die Tariflöhne sind, desto
attraktiver bleiben die Länder im Wettbewerb um Fachkräfte. Den
Beschäftigten wiederum ist es mit dem Abschluss nicht gelungen, die
Reallohnsenkungen seit 2021 wettzumachen. Sie haben mit relativ moderaten
Forderungen stärker auf Beschäftigungssicherung gesetzt.

Der Abschluss sollte aber dazu beitragen, dass weitere Reallohnsenkungen
in den nächsten beiden Jahren unwahrscheinlicher geworden sind. Aber auch
Reallohnerhöhungen für die Masse der Beschäftigten sind eher
unwahrscheinlich. Dieses Ergebnis trifft auch etwa für die
gesamtwirtschaftliche Ebene zu, also nicht nur für den öffentlichen
Dienst. Somit wird der expansive gesamtwirtschaftliche
Beschäftigungsimpuls, der von den Reallohnsenkungen für die Masse der
Beschäftigten der letzten zwei Jahre ausgegangen ist, und zu dem aktuellen
Beschäftigungshöchststand beigetragen hat, allmählich zu einem Ende
kommen.

Untere Lohngruppen profitieren stärker

Vom Tarifabschluss werden aufgrund des vereinbarten pauschalen, für alle
gleichen Inflationsausgleichs, und des Sockelbetrags die unteren
Lohngruppen prozentual relativ stärker profitieren als die höheren
Lohngruppen. Diese relative Aufwertung der unteren Lohngruppen folgt einem
Trend in vielen Tariflohnvereinbarungen der letzten Jahre. Dieser neue
Trend bedeutet eine allmähliche Umkehr der langjährigen Zunahme der
Lohnungleichheit. Studien deuten darauf hin, dass manuelle Tätigkeiten,
die nicht so einfach durch KI oder Roboter ersetzt werden können,
allmählich wieder relativ besser entlohnt werden.“