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Ärzte und Juristen der AWMF: Patientenversorgung darf nicht von Investoren-Interessen getrieben sein

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Die Tatsache, dass immer häufiger private Investoren Praxen oder
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) betreiben, darf sich nicht negativ
auf die Qualität der Behandlung auswirken. Darauf weist die
Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher Medizinischer Fachgesellschaften
e.V. (AWMF) anlässlich einer Veranstaltungsreihe von Ärzten und Juristen
hin. Um die Auswirkungen dieser Entwicklung auf die Versorgung besser
beurteilen zu können, braucht es aus Sicht von Experten dringend mehr
Studien für Deutschland. Nur so lässt sich die Ergebnisqualität
verlässlich beurteilen.

„Das primäre Ziel von Investoren, laufende Erträge zu erzielen und den
Wert der Praxis zu steigern, ist grundsätzlich nicht verwerflich, sofern
die Behandlungsqualität der Patientinnen und Patienten nicht darunter
leidet. Damit verbunden stellt sich jedoch die Frage, ob sich die Art der
Behandlung unterscheidet, wenn private Investoren die Praxen oder MVZ
betreiben“, betont Professor Dr. Rolf-Detlef Treede, Präsident der AWMF
zur Relevanz des Themas. Darüber hinaus gelte es durch Studien zu
untersuchen, woher die Gewinne stammen, die investorenbetriebene MVZ oder
Praxen machen: „Die Gründe dafür können sowohl in einer effizienteren
Beschaffung, einer schlechteren Vergütung des Personals oder in höheren
Erträgen aus GKV-Beiträgen liegen“, so Treede.

Das Ziel jedes Inverstors läge in der Erwirtschaftung von Kapital – so der
einleitende Referent Professor Dr. rer. pol. Simon Reif, Leiter der
Forschungsgruppe Gesundheitsmärkte in Deutschland am Leibnitz Zentrum für
Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim. Ärztliche Praxisinhaber
müssten letztlich nach gleichen Prinzipien arbeiten, um Mitarbeiter,
Geräte und Sachmittel bereitzustellen. Die entscheidende Frage sei jedoch,
ob eine schlechtere Versorgung erfolgt, wenn Praxen oder MVZ von
Investoren betrieben werden. Daten aus den USA zeigen, dass es zu
negativen Auswirkungen auf die Qualität der Patientenversorgung kommen
kann, wenn Einrichtungen von PEG betrieben werden. Welche Unterschiede
sich in Deutschland etwa bezogen auf die Versorgungsqualität ergeben,
müsse in Studien untersucht werden. Für eine evidenzbasierte
Gesundheitspolitik müsse hier der Zugang zu Daten für die Wissenschaft
verbessert werden.

In den letzten Jahren ist die Zahl der Ankäufe von Arztpraxen oder
Medizinischen Versorgungszentren durch Private Equity Investoren rasant
gestiegen. 2021 wurden 140 Praxen und MVZ aufgekauft, 2011 waren es noch
81. Der Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein und Allgemeinmediziner
Bernd Zimmer ging auf ein aktuelles, im Auftrag der KV-Bayern erstelltes
Gutachten des IGES-Instituts Berlin ein. Dieses habe bei Private Equity
Gesellschaften (PEG) ein im Vergleich zu Einzelpraxen um 8,3 Prozent
erhöhtes Honoraraufkommen gezeigt. Solche Ergebnisse könnten darauf
hindeuten, dass ökonomische Motive im Vergleich zu Einzelpraxen eine
größere Rolle spielen. Es bestehe die Gefahr, dass in den
renditeorientierten Niederlassungen bevorzugt lukrative Behandlungen
angeboten werden, während andere Versorgungsaufgaben, welche nicht zur
geforderten Rendite beitragen, leiden beziehungsweise von anderen
Leistungsträgern erbracht werden müssen. Zimmer sieht deshalb dringenden
Regelungsbedarf für MVZ, etwa darin, mehr Transparenz über die
Besitzverhältnisse zu schaffen und Marktanteile zu begrenzen.

Die Aspekte eines Juristen stellt Dr. Stephan Rau dar. Er berät
insbesondere Ärzte und nichtärztliche Investoren bei Praxis- und
Unternehmenskäufen sowie regulatorischen Fragen. Er beklagt die
Unsachlichkeit und Pauschalität der Vorwürfe mancher ärztlicher
Standesvertreter und Politiker gegen nichtärztliche Investoren. MVZ böten
den Vorteil, wirtschaftliche und ärztliche Aufgaben zu trennen – zum
Vorteil von Behandelnden und Patienten. Kapital-gesteuerte Ziele seien bei
Investoren, Krankenhäusern und Vertragsärzten gleich.  Die Gefahr der
„Rosinenpickerei“, also der ausschließlichen Erbringung besonders gut
honorierter Leistungen besteht aus Sicht von Rau ebenso unabhängig von den
Eigentumsverhältnissen. Hiergegen sei der Gesetzgeber noch nicht
vorgegangen, weil die Spezialisierung auf bestimmte Leistungen durch Ärzte
eine hohe Qualität dieser sicherstellen sollte. Dem Gesetzgeber stünde es
aber frei dies zu ändern. Regelungen, die darauf abzielen nur
nichtärztliche Investoren aus der ambulanten Versorgung zu verdrängen,
seien dagegen verfassungswidrig.

„Klar ist, dass immer das Patientenwohl und nicht ökonomische Interessen
im Vordergrund stehen müssen. Die Indikations- und Ergebnisqualität ist
daher ein entscheidender Parameter in der Patientenversorgung, unabhängig
davon, wer Betreiber ist“, fasst der Moderator der Sitzung, Professor Dr.
Hans-Friedrich Kienzle zusammen. Unabdingbar sei auch, dass die
Entscheidungsfreiheit der häufig angestellten Ärztin oder Ärzte unberührt
bleibe. „Die Hoheit über eine Behandlung muss immer beim behandelnden Arzt
liegen. Sie ist ein entscheidender Faktor für eine am Patientenwohl
orientierte Gesundheitsversorgung, die nicht von wirtschaftlichen
Interessen getrieben sein darf“. Daher sei es auch wichtig, die
Freiberuflichkeit weiter zu stärken und die Niederlassung für Ärztinnen
und Ärzte erschwinglich zu halten.

Quellen:
1 Li et al.: Profite vor Patientenwohl: Private-Equity-Beteiligungen an
Arztpraxen in Deutschland (2023)https://www.finanzwende-recherche.de/wp-
content/uploads/Profite-vor-Patientenwohl_Private-Equity-Beteiligungen-an-
Arztpraxen-in-Deutschland.pdf

https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/Ueber-uns/Gesundheitspolitik/Gutachten
/IGES-MVZ-Gutachten-April-2022.pdf

https://www.iat.eu/aktuell/veroeff/2021/scheuplein01.pdf
https://www.bmvz.de/2022/04/11/mvz-gutachten-kvb-april-2022-einordnung/