Steuerreform würde Standortattraktivität Deutschlands erhöhen
Der aktuelle Mannheim Tax Index des ZEW Mannheim zeigt, dass Deutschland
im internationalen Steuerwettbewerb weiterhin den Charakter eines
Hochsteuerlands hat. Die effektive Durchschnittssteuerbelastung eines
rentablen Investitionsvorhabens in Deutschland liegt im Jahr 2023 bei 28,5
Prozent und damit fast 10 Prozentpunkte über dem EU-Durchschnitt.
Maßnahmen, die die Position Deutschlands im internationalen Vergleich
deutlich verbessern, sind allerdings mit erheblichen Steuermindereinnahmen
und einem erhöhten Risiko von Mitnahmeeffekten verbunden.
„Mangels größerer Steuerreformen in den letzten 15 Jahren hat Deutschland
aus steuerlicher Perspektive im Vergleich zu wichtigen Wirtschaftspartnern
an Standortattraktivität für Unternehmensinvestitionen verloren. Diese
Einordnung ist besonders bedenklich vor dem Hintergrund einer insgesamt
negativen Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in
Deutschland“, betont Julia Spix, Wissenschaftlerin im ZEW-
Forschungsbereich „Unternehmensbesteuerung und öffentliche
Finanzwirtschaft“. Besonders deutlich wird der Charakter Deutschlands als
Hochsteuerland durch die Senkung des Körperschaftsteuersatzes in
Frankreich in den letzten Jahren. Auch die Erhöhung des
Körperschaftsteuersatzes im Vereinigten Königreich auf 25 Prozent hat an
der Spitzenposition Deutschlands nichts geändert.
Wie Deutschlands Standortattraktivität verbessert werden kann
Aktuell diskutierte Maßnahmen zur Verbesserung der steuerlichen
Standortattraktivität sind unter anderem großzügigere
Abschreibungsregelungen für bewegliche Wirtschaftsgüter, die Abschaffung
des Solidaritätszuschlags sowie eine Absenkung der Gewinnsteuern für
Unternehmen auf 25 Prozent. „Durch eine Sofortabschreibung auf bewegliche
Wirtschaftsgüter, welche unmittelbar investitionsfördernd wirkt, würde
Deutschland im internationalen Ranking des Mannheim Tax Index zumindest
mit dem wichtigen Wirtschaftspartner USA gleichziehen“ hebt Dr. Daniela
Steinbrenner, Wissenschaftlerin im ZEW-Forschungsbereich
„Unternehmensbesteuerung und öffentliche Finanzwirtschaft“ hervor.
Auch die Einführung einer degressiven Abschreibung und die Abschaffung des
Solidaritätszuschlags würden die effektive Steuerbelastung der Unternehmen
nur geringfügig um 0,2 bzw. 0,7 Prozentpunkte senken. „Eine Senkung der
Unternehmenssteuern auf 25 Prozent hat die stärkste Signalwirkung, da sich
Deutschland mit einer Effektivsteuerbelastung von 23,5 Prozent im
Mittelfeld westeuropäischer Investitionsstandorte positionieren würde.
Allerdings ist hier das Risiko von Mitnahmeeffekten hoch“, ergänzt Dr.
Katharina Nicolay, stellvertretende Leiterin des ZEW-Forschungsbereichs
„Unternehmensbesteuerung und öffentliche Finanzwirtschaft“. „Insgesamt
bleibt festzuhalten, dass eine deutliche Verbesserung der steuerlichen
Standortattraktivität ohne erhebliche kurzfristige Steuermindereinnahmen
nicht möglich ist“.
Über den Mannheim Tax Index
Die effektive Durchschnittssteuerbelastung auf Unternehmensebene ist ein
wesentliches Entscheidungskriterium für Standortentscheidungen
multinational agierender Konzerne. Der Mannheim Tax Index berücksichtigt
daher die Steuern auf den Gewinn und das eingesetzte Kapital von
Kapitalgesellschaften. In die Berechnungen fließen sowohl die tarifliche
Belastung dieser Steuern als auch das Zusammenwirken der verschiedenen
Steuerarten und die wichtigsten Regelungen zur Ermittlung der
Bemessungsgrundlage ein. Beispiele sind die Regelungen zur steuerlichen
Abschreibung oder zur Bewertung von Vorräten. Der Index umfasst ein
breites Länderspektrum (EU-27, Vereinigtes Königreich, Schweiz, Norwegen,
USA, Kanada, Japan, Nord-Mazedonien und Türkei) für den Zeitraum von 1998
bis 2023.
