Strategische Regionalentwicklung
Neue Fördermaßnahme von BMWSB und BBSR greift Anregungen aus der
Stellungnahme des Ad-hoc-Arbeitskreises „Bundesförderinstrument
Regionalentwicklung“ der ARL vom 15.05.2020 auf.
Das Bundesbauministerium fördert erstmals die Erarbeitung strategischer
Regionalentwicklungskonzepte. Damit sollen Regionen unterstützt werden,
tiefgreifende Veränderungen und Herausforderungen wie die Klimaanpassung,
sozioökonomischen Strukturwandel, demographischen Wandel und Migration zum
Anlass zu nehmen, um zukunftsorientierte, integrative und kooperative
Regionalentwicklung zu initiieren. Für eine Pilotphase von 2024 bis 2026
können sich bis zum 10. März 2024 Träger der Regionalplanung, Landkreise
und Kommunalverbände bewerben.
In diesen Förderaufruf sind Empfehlungen der ARL aus dem Jahre 2020
eingegangen. Seinerzeit hatte das Bundesministerium des Innern, für Bau
und Heimat (BMI) die ARL um eine Stellungnahme zur Notwendigkeit und
möglichen Ausgestaltung eines Förderinstruments des Bundes für die
Raumentwicklung gebeten. Diese Bitte wiederum ging auf Ausführungen einer
Facharbeitsgruppe der in der vergangenen Legislaturperiode eingerichteten
Regierungskommission Gleichwertige Lebensverhältnisse zurück, die
empfohlen hatte, „die Raumordnung/Raumentwicklung in Abgrenzung bzw.
Verzahnung bereits bestehender Förderinstrumente mit einem eignen
Förderinstrument zu unterlegen“. Zur Erarbeitung der erbetenen
Stellungnahme hatte die ARL im Januar 2020 einen Ad-hoc-Arbeitskreis mit
erfahrenen Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis eingerichtet.
Die ARL begrüßt die Veröffentlichung der Förderrichtlinie durch das jetzt
zuständige Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
(BMWSB) sehr. Dieser Ansatz zur Förderung strategischer
Regionalentwicklungskonzepte (SREK) ist deshalb besonders bedeutsam und
zukunftsweisend, weil eine stärkere Verzahnung von Raumordnung und
Raumentwicklung im Mittelpunkt steht. Leider werden in der Praxis der
Raumgestaltung diese beiden wichtigen Dimensionen viel zu oft nicht
miteinander verknüpft. Genau an diesem Defizit setzt die Förderrichtlinie
an. Von daher wäre zu wünschen, dass zahlreiche interessante und
zukunftsweisende Vorhaben mit dieser Förderrichtlinie unterstützt werden
können.
Die ARL hat sich mit dieser Thematik, der Verknüpfung von Raumordnung,
insbesondere Regionalplanung, und Regionalentwicklung, inzwischen
weitergehend beschäftigt. So hat 2023 eine Arbeitsgruppe der
Landesarbeitsgemeinschaft Nordrhein-Westfalen ein entsprechendes
Positionspapier aus der ARL 142 mit konkreten Vorschlägen veröffentlicht.
