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Irreguläre Migration: Neue RWI-Studie zur Wirksamkeit der geplanten Bund- Länder-Maßnahmen

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Ein zentrales Element der im Herbst 2023 beschlossenen Verschärfung der
deutschen Asylpolitik ist es, Migration von Menschen ohne Aussicht auf
Bleiberecht nach Europa und Deutschland zu reduzieren. Eine neue RWI-
Studie untersucht die Wirkung ausgewählter Maßnahmen des Bund-Länder-
Beschlusses auf Migrationsabsichten potenzieller Migranten in Senegal. Die
Befragung zeigt, dass nur ein Teil der Befragten über Details des
europäischen Asylverfahrens informiert ist und Asylleistungen nur selten
als Grund für die Wahl eines Einwanderungslands angegeben werden. ...

... Von verschiedenen abgefragten Maßnahmen reduziert in einem
hypothetischen Auswahlexperiment nur die Verlagerung des Asylverfahrens in
ein außereuropäisches Land wie Ruanda oder Tunesien die Absicht zur
irregulären Migration deutlich, eine Bezahlkarte beispielsweise nicht.
Diese Ergebnisse legen nahe, dass die Beschlüsse für eine wichtige Gruppe
von Migranten aus Sub-Sahara Afrika wahrscheinlich nur bedingt wirksam
sind, um irreguläre Migration kurzfristig zu reduzieren.

Das Wichtigste in Kürze:

- Im November 2023 einigten sich Bund und Länder auf Änderungen von Asyl-
Regularien, die unter anderem irreguläre Migration eindämmen sollen. Eine
neue RWI-Studie untersucht die Wirkung ausgewählter Maßnahmen des Bund-
Länder-Beschlusses auf Migrationsabsichten potenzieller Migranten in
Senegal in einer Befragung mit knapp 1000 Männern im Alter von 18 bis 40
Jahren in vier senegalesischen Städten. Senegal ist eines der
afrikanischen Länder, in denen irreguläre Ausreisen mit Ziel Europa im
vergangenen Jahr besonders stark angestiegen sind.

- Die Befragung zeigt, dass nur ein Teil der Befragten über Details des
europäischen Asylverfahrens informiert ist und Asylleistungen nur selten
als Grund für die Wahl eines Einwanderungslands angegeben werden. Auf die
Frage nach ihrem bevorzugten Migrationsziel in Europa und nach den Gründen
für ihre Wahl gaben nur 11 Prozent der Befragten an, dass staatliche
Leistungen eine Rolle spielen, weit nach Gründen wie Arbeitsmöglichkeiten
und der Anzahl der Senegalesen oder anderer Migranten, die sich bereits in
einem bestimmten Zielland befinden.

- Die in der Öffentlichkeit zuletzt kontrovers diskutierte Einführung
einer Bezahlkarte für Asylbewerberleistungen hat keinen Einfluss auf die
gemessenen Migrationsabsichten. Auch die Verkürzung der Bearbeitungszeiten
für Asylanträge hat in der Studie keinen messbaren Einfluss auf irreguläre
Migrationsabsichten.

- Die Verdopplung der Wartezeit von 18 auf 36 Monate, bis Asylbewerber
Anspruch auf sogenannte Analogleistungen (Sozialhilfe bzw. Bürgergeld)
haben, hat nur einen geringen, negativen Effekt auf die irreguläre
Migrationsabsicht, und keinen Effekt bei den ärmsten Personen und
denjenigen, die besonders motiviert sind, international zu migrieren.

- Die Verlagerung des Asylantragsverfahrens in ein Drittland wie Tunesien
oder Ruanda reduziert die irreguläre Migrationsabsicht von 3,8 auf 2,7 auf
einer Skala von 0 ("nicht interessiert") bis 10 ("sehr interessiert").

- Für die Studie wurden die Befragten in einem sogenannten
Auswahlexperiment mit zufällig zugewiesenen, hypothetischen
Asylbedingungen entsprechend dem Bund-Länder-Beschluss konfrontiert. Alle
Ergebnisse beruhen auf Aussagen zu Migrationsabsichten bezüglich
hypothetischer Asylpolitikmaßnahmen – reales Migrationsverhalten wird in
der Studie nicht beobachtet. Der Zusammenhang zwischen veränderten
Absichten und Verhaltensänderungen ist zwar unklar, dennoch ermöglicht die
Betrachtung von Migrationsabsichten eine Annäherung.

„Unsere im Senegal durchgeführte Studie ist die bisher einzige, die sich
konkret auf die Ende 2023 beschlossenen Maßnahmen bezieht und
wissenschaftliche Erkenntnisse zu deren möglichen Auswirkungen
bereitstellt“, sagt RWI-Evaluationsexpertin Maximiliane Sievert. „Die
Ergebnisse weisen darauf hin, dass kein schneller Abschreckungseffekt von
den einzelnen Maßnahmen der Bund-Länder-Kommission bezüglich der Migration
aus dem Senegal zu erwarten ist. So können wir beispielsweise in unserer
Studie keine Wirkung der Bezahlkarte auf Migrationsabsichten messen. Die
Auslagerung des Asylprozesses in ein Drittland könnte die irreguläre
Migration möglicherweise verringern. Solche Lösungen werfen allerdings
grundlegende politische und normative Fragen auf, die als solche behandelt
werden müssen. Unsere Ergebnisse legen nahe, dass darauf dringend
Antworten gefunden werden müssen.“