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Mehr Klimaschutz: Neue DEGAM-Leitlinie zu Inhalativa

Durch einen Wechsel der inhalativen Arzneimittel lässt sich der CO2-Austoß im Gesundheitswesen deutlich verringern  Sakorn Sukkasemsakorn  iSTock
Durch einen Wechsel der inhalativen Arzneimittel lässt sich der CO2-Austoß im Gesundheitswesen deutlich verringern Sakorn Sukkasemsakorn iSTock
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Durch einen Wechsel der inhalativen Arzneimittel lässt sich der CO2-Austoß im Gesundheitswesen deutlich verringern  Sakorn Sukkasemsakorn  iSTock
Durch einen Wechsel der inhalativen Arzneimittel lässt sich der CO2-Austoß im Gesundheitswesen deutlich verringern Sakorn Sukkasemsakorn iSTock

Auch im Bereich der Leitlinienarbeit setzt sich die Deutsche Gesellschaft
für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) für mehr Klimaschutz im
Gesundheitswesen ein: Im Sommer 2022 hat die DEGAM erstmalig eine
S1-Leitlinie zur klimabewussten Verordnung von Inhalativa erstellt. Nun
hat die sie – in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für
Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP) – die Leitlinie zu einer S2k-
Leitlinie weiterentwickelt.

Auch wenn es auf den ersten Blick nicht viel zu sein scheint, gehört das
Gesundheitswesen in Deutschland mit rund fünf Prozent zu den
entscheidenden Treibern der CO2-Emissionen. Im hausärztlichen Bereich
entsteht der größte CO2-Fußabdruck durch die Verordnung von Medikamenten,
insbesondere durch inhalative Arzneimittel (Dosieraerosole), die vor allem
bei Asthma und chronisch obstruktiver Bronchitis verordnet werden.

Dass es bei inhalativen Arzneimitteln noch viel Potenzial für mehr
Klimaschutz gibt, zeigt die DEGAM mit ihrer neuen S2k-Leitlinie
„Klimabewusste Verordnung von Inhalativa“, die auf der S1-Version vom
Sommer 2022 basiert und in der neuen Fassung in Zusammenarbeit mit der DGP
erarbeitet wurde. Damit ist sie die erste Leitlinie, die die Bedeutung der
Verschreibung einer Medikamentengruppe für den Klimawandel thematisiert:
„Klimaschutz ist ein wichtiger Beitrag zur globalen Gesundheit. Die
Leitlinie unterstützt Hausärztinnen und Hausärzte dabei, in der Praxis
eine klimabewusste Entscheidung treffen zu können. Damit übernehmen wir
als wissenschaftliche Fachgesellschaft Verantwortung für mehr
Klimaschutz“, erklärt Prof. Martin Scherer, Präsident der DEGAM.

Die wichtigste Botschaft der Leitlinie: Durch einen Wechsel von
Dosieraerosolen zu Pulverinhalatoren ließe sich der CO2-Fußabdruck im
Gesundheitswesen deutlich reduzieren – bei gleicher Wirksamkeit. In der
Leitlinie werden Inhalatoren, die den Wirkstoff in Pulverform beinhalten,
als etablierte Alternativen mit besserer Klimabilanz vorgestellt.
„Inhalativa werden vor allem bei Asthma bronchiale und chronisch
obstruktiver Bronchitis (COPD) verordnet – also bei Krankheitsbildern, die
durch den Klimawandel begünstigt werden. Mit der Leitlinie wollen wir dazu
beitragen, diesen problematischen Kreislauf zu durchbrechen“, kommentiert
PD Dr. Guido Schmiemann als Autor der Leitlinie.

Die neue Leitlinie gibt konkrete Hilfestellungen für die ärztliche Praxis:
Die vorhandene Evidenz zur Entscheidung zwischen Pulverinhalatoren und
Dosieraerosolen wird – unter Berücksichtigung des Klimaschutzes –
zusammengefasst. „Unsere Leitlinie mit der Empfehlung, auf
klimafreundliche Pulverinhalatoren zu setzen, ist ein gutes Beispiel
dafür, dass es auch wirklich einfache und praktische Lösungen gibt.
Natürlich müssen wir im Gesundheitswesen auch strukturell umdenken, aber
es ist genauso sinnvoll, auf konkrete Veränderungen in der Praxis zu
setzen“, so Guido Schmiemann weiter.

Neben der wissenschaftlichen Aufwertung auf das S2k-Level zeichnet sich
die Leitlinie nun auch durch eine stärker interdisziplinär ausgerichtete
Perspektive aus: Für die DEGAM sind PD Dr. Guido Schmiemann und für die
DGP Dr. Christian Grah als federführende Autoren beteiligt. Außerdem
wurden drei pädiatrische Fachgesellschaften und die Deutsche Gesellschaft
für Innere Medizin (DGIM) eingebunden. Neu ist auch, dass sich die
Arzneimittelkommission der Apotheker eingebracht hat, um Apothekerinnen
und Apotheker zu den verschiedenen Darreichungsformen mit ihrer jeweiligen
Klimabilanz zu informieren. Auch der Aspekt der Entsorgung der
Inhalatoren, für die strenge Regeln gelten, wird in der neuen Fassung der
Leitlinie erstmalig aufgegriffen.

Die S2k-Leitlinie „Klimabewusste Verordnung von inhalativen Arzneimitteln“
finden Sie hier: https://tinyurl.com/mvryb43s