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Nahrungsergänzungsmittel: Worauf man achten sollte

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BVL plädiert für sorgsamen Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln und gibt
Tipps für ihren sicheren Einkauf – vor allem im Internet

Anlässlich des Weltverbrauchertages rät das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zu einem
verantwortungsbewussten Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln. Für
Bevölkerungsgruppen mit Nährstoffdefiziten können sie eine sinnvolle
Ergänzung sein. Wer Nahrungsergänzungsmittel kauft, sollte dabei vor allem
im Onlinehandel einige wichtige Punkte beachten.

Gesunde Menschen, die sich ausgewogen und abwechslungsreich ernähren,
brauchen in der Regel keine Nahrungsergänzungsmittel. Für manche
Bevölkerungsgruppen, die einige Nährstoffe wie Vitamin D, Calcium,
Folsäure oder Jod nicht in ausreichender Menge über die Nahrung aufnehmen,
kann eine Nahrungsergänzung mit Vitamin- oder Mineralstoffpräparaten
jedoch sinnvoll sein.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und dürfen nur in kleinen
Portionsgrößen wie Kapseln, Pastillen oder Flüssigampullen angeboten
werden. Dadurch ähneln sie mitunter äußerlich Arzneimitteln. Anders als
diese, sind Nahrungsergänzungsmittel als Lebensmittel aber nicht dazu
geeignet, Krankheiten zu therapieren. Das bedeutet ebenfalls, dass
Nahrungsergänzungsmittel weder wie Arzneimittel aufgemacht, noch mit
Aussagen beworben werden dürfen, die darauf abzielen, Krankheiten zu
lindern, zu beseitigen oder zu verhüten.

Darauf sollte man beim Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln achten

Wer Nahrungsergänzungsmittel einnehmen will, sollte sich vor dem Kauf über
unbekannte Zutaten informieren. Vor unrealistischen Erfolgsversprechen
sollte man sich ebenso in Acht nehmen, wie vor vagen Verzehrsempfehlungen.
Ebenfalls zu beachten sind mögliche Wechselwirkungen mit Arzneimitteln.
Daher sollte man sich vor dem Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln den
fachlichen Rat eines Arztes oder Apothekers einholen.

Bei Produkten, die exklusiv im Internet vertrieben werden, ist Vorsicht
geboten. Das gilt auch bei „Erfahrungsberichten“ aus Diskussionsforen und
Chatrooms, da sie sich häufig als getarnte Werbung entpuppen. Wer
Nahrungsergänzungsmittel bei Onlinehändlern kauft, sollte das nur bei
solchen Anbietern tun, die bei der örtlichen Lebensmittelüberwachung
registriert sind. Man erkennt sie beispielsweise an den Gütesiegeln der
Initiative D21. Wer bei Versandapotheken bestellt, sollte sich im
Versandhandels-Register informieren, ob diese dort registriert sind.

Nahrungsergänzungsmittel aus dem Ausland können unter Umständen in
Deutschland als Arzneimittel gelten. Eine Einfuhr ist dann verboten. Der
Zoll könnte die Ware beschlagnahmen und dem Besteller droht eine Anzeige.

Nahrungsergänzungsmittel müssen beim BVL angezeigt werden

Der Hersteller beziehungsweise der Inverkehrbringer oder der Importeur
eines Nahrungsergänzungsmittels ist dafür verantwortlich, dass es sicher
ist, dass es den Anforderungen des Lebensmittelrechts vollumfänglich
entspricht und dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht durch seine
Aufmachung und Werbung getäuscht werden. Wird ein neues Produkt in Verkehr
gebracht, muss dieses beim BVL angezeigt werden. Das BVL leitet solche
Anzeigen unverzüglich an die obersten Lebensmittelüberwachungsbehörden der
Bundesländer weiter, die für die Kontrolle des jeweiligen Herstellers,
Inverkehrbringers oder Importeurs zuständig sind.

Als zulässige Inhaltsstoffe sind in Nahrungsergänzungsmitteln bislang fast
ausschließlich Vitamine und Mineralstoffe rechtlich speziell geregelt. Für
alle weiteren Stoffe wie Pflanzen oder Pflanzenextrakte fehlen bis auf
wenige Ausnahmen derartige Regelungen. Das BVL erarbeitet daher gemeinsam
mit Behördenvertretern und externen Experten aus Deutschland, Österreich
und der Schweiz die sogenannten Stofflisten. Als Orientierungshilfen
enthalten sie Informationen und Empfehlungen zur Einstufung und Verwendung
dieser Stoffe. Die Pflanzenliste mit ca. 900 Einträgen, die Pilzliste mit
ca. 300 Einträgen sowie ein Vorwort zu diesen Listen können im
Internetangebot des BVL heruntergeladen werden. Eine Algenliste mit ca. 80
Einträgen folgt in Kürze.

Weitere Informationen zu Nahrungsergänzungsmitteln und nützliche Hinweise
für ihren sicheren Online-Einkauf stellt das BVL ebenfalls in seinem
Internetangebot zur Verfügung.