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Organspende-Register: BZgA informiert zur digitalen Erklärungsabgabe

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Vom 18. März 2024 an kann die Entscheidung zur Organ- und Gewebespende in
das online verfügbare Organspende-Register eingetragen werden. Die BZgA
informiert unter https://organspende-info.de/organspende-register über die
Zugangswege zum Organspende-Register und erläutert, was für die
Erklärungsabgabe bereitgehalten werden muss. Neben Antworten auf die
häufigsten Fragen zum Register erläutert ein Informationsfilm Schritt für
Schritt den Vorgang der digitalen Erklärungsabgabe. Für diejenigen, die
Unterstützung bei der persönlichen Entscheidungsfindung suchen, bietet die
BZgA zusätzlich zum Internetangebot, Broschüren und Flyer zur kostenfreien
Bestellung an.

Das digitale Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende startet
heute. Zusätzlich zum Organspendeausweis und der Patientenverfügung steht
damit nun eine digitale Möglichkeit zur Verfügung, die persönliche
Entscheidung zur Organ- und Gewebespende festzuhalten. Bürgerinnen und
Bürger können nun ihre Erklärung zur Organ- und Gewebespende online
mithilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion, wie zum Beispiel dem
Personalausweis, im Organspende-Register unter https://www.organspende-
register.de eintragen.

Die Vorteile: Online hinterlegte Erklärungen sind direkt auffindbar,
können nicht verloren gehen und entlasten die Angehörigen, weil sich die
Entscheidung für oder gegen eine Organ- oder Gewebespende schnell
ermitteln lässt. Der Eintrag im Register ist freiwillig, kostenlos und
kann jederzeit geändert oder gelöscht werden. Die Daten werden sicher auf
einem Server in Deutschland gespeichert. In den Entnahmekrankenhäusern
dürfen nur dafür berechtigte Ärztinnen und Ärzte sowie
Transplantationsbeauftragte eine Abfrage im Organspende-Register
durchführen. Voraussetzung hierfür ist die erfolgte Todesfeststellung der
möglichen Spenderin oder des möglichen Spenders oder der Hirntod steht bei
den betroffenen Personen unmittelbar bevor oder wird als bereits
eingetreten vermutet.

Im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 2024 wird der Zugang zum
Organspende-Register um eine weitere Möglichkeit der Authentifizierung
erweitert: Versicherte können dann ihre Krankenkassen-App nutzen, in der
sie sich mit der sogenannten GesundheitsID identifizieren, um ihre
Entscheidung zur Organ- und Gewebespende im Organspende-Register
festzuhalten. Die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende
kann auch weiterhin im Organspendeausweis, in der Patientenverfügung oder
jeder weiteren schriftlichen Form festgehalten werden.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert

Welche Geräte und Dokumente sind für die Abgabe erforderlich? Welche
Zugangswege gibt es? Wie funktioniert das Eintragen der Entscheidung im
Organspende-Register? Welche Alternativen gibt es zum Organspende-
Register? Diese und weitere Fragen beantwortet die BZgA auf ihrer
Informationsseite zum Organspende-Register: https://www.organspende-
info.de/organspende-register.

Pressemotive zum Organspende-Register stehen zum Download unter:
https://www.bzga.de/presse/pressemotive/organspende/