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Unternehmer in Krise: das Schutzschirmverfahren als Chance

Unternehmer in Krise Symbolbild
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Unternehmer in Krise Symbolbild
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„Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren“, so lautet ein bekanntes Zitat des Lyrikers Bertolt Brecht. Nun gilt dieser zwar nicht unbedingt als Freund der freien Marktwirtschaft, doch sein Grundsatz ist so allgemein, dass er sich gut für Unternehmer anwenden lässt. Für Unternehmen, die ins Straucheln geraten sind, hat der Gesetzgeber 2012 die Möglichkeit eines Schutzschirmverfahrens als Teil des Insolvenzrechts eingeführt, das dem US-Vorbild Chapter 11 entlehnt ist. Mit ihr haben Unternehmer die Chance, das Scheitern abzuwenden und wieder am Marktgeschehen teilzunehmen.

Was ist das Schutzschirmverfahren?

Das Schutzschirmverfahren nach § 270d insO ist den Zielen verpflichtet, Unternehmern bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit eine realistische Perspektive auf eine vollständige Sanierung zu ermöglichen und ihnen zu einer Rückkehr zur Wirtschaftlichkeit zu verhelfen. Es ist eine Hilfe zur Selbsthilfe, denn trotz staatlicher Unterstützung hängt es jetzt vom richtigen Umgang mit dem Schutzschirmverfahren ab, ob das Verfahren erfolgreich wird.

 

Anders als bei einem herkömmlichen Insolvenzverfahren behalten Unternehmer das Heft des Handelns in der Hand. Sie dürfen einen Sanierungsplan in Eigenregie und ein Konzept für eine Fortführungsperspektive entwickeln. Anstelle eines Insolvenzverwalters muss ein Sachwalter ins Boot geholt werden, den die Geschäftsführung vorschlagen darf. Eine Ablehnung des Insolvenzgerichts ist nur zulässig, wenn die Person „offensichtlich ungeeignet“ ist.

 

Unter der Voraussetzung einer Beglaubigung über die Sanierungs- und Fortführungsfähigkeit erhalten Unternehmer für die angestrebte Sanierung ein festgelegtes Maß an staatlicher Unterstützung.

Vorteile eines Schutzschirmverfahrens

Unternehmer, die in widrige Fahrwasser geraten, sollen durch Anreize zur rechtzeitigen Durchführung eines Insolvenzverfahrens motiviert werden. Dafür wurde dieses spezielle Insolvenzverfahren geschaffen, das weniger stigmatisierend klingt. Die vielfältigen Vorteile, die mit dem Schutzschirmverfahren verbunden sind, sind damit kein Zufall.

Zunächst erhält das Unternehmen Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen und bekommt für die Entwicklung eines Insolvenzplans ein Zeitfenster zugesprochen. Zu diesem Zweck bleibt die Geschäftsführung im Amt, behält die Kontrolle und bestehende Vertragsbeziehungen bleiben bestehen.

drücken sich in folgenden Punkten aus:

 

  • Arbeitsagentur übernimmt die Löhne und Gehälter bis zu drei Monate

  • Ungünstige Verträge dürfen mit einer Dreimonatsfrist gekündigt werden

  • Sozialpläne werden mit maximal zweieinhalb Monatsgehältern vergütet

  • Belastende Pensionszahlungen können aufgehoben werden

  • Bestimmte Verbindlichkeiten können entfallen

  • Verlustbringende Aufträge können eingestellt werden

  • Während der Verfahrensdauer brauchen keine Sozialabgaben bezahlt werden

  • Die Zahlung von Zinsen, Tilgung und Dauerschuldverhältnissen (phasenweise) kann ausgesetzt werden

  • Rückerstattung der Umsatzsteuer

  • Schutz vor Vollstreckungen

  • Kündigung von Beschäftigten wird erleichtert

  • Kündigung von Mietverhältnissen wird erleichtert

  • Kündigung von Dienstverhältnissen wird erleichtert

Nachteile eines Schutzschirmverfahrens

Obwohl der Begriff Schutzschirmverfahren weniger stigmatisierend klingt als der Begriff Insolvenzverfahren, ist auch er nicht frei von negativen Konnotationen. Die mit dem Vorgang verbundenen Verpflichtungen stellen einen erheblichen Mehraufwand dar, was angesichts der Tatsache nicht besser wird, dass das Tagesgeschäft eines Unternehmens in Krisenzeiten herausfordernd ist. Hinzu kommt, dass die veränderte Situation Gläubiger zusätzlich beunruhigen kann, was die Wahrscheinlichkeit von Privatklagen erhöht. Das Verfahren selbst ist nicht frei von Kosten.

Voraussetzungen für ein Schutzschirmverfahren

Die Sanierung des antragstellenden Unternehmens darf nicht von vornherein aussichtslos sein. Zur Beurteilung der Fortführungsperspektive benötigen Betroffene für die Antragstellung eine offizielle Beglaubigung, was mit der Pflicht der Einreichung von entsprechenden Unterlagen einhergeht. Weiterhin darf die Zahlungsunfähigkeit noch nicht eingetreten sein.

Anforderungen während der Prozedur

Unternehmen müssen sich für das Schutzschirmverfahren auf einen erheblichen Mehraufwand einstellen. So sind sie gegenüber dem Gericht, Gläubigerausschuss und Sachwalter zur Erstellung umfangreicher Berichte und Nachweise verpflichtet und müssen eine Insolvenzbuchhaltung im Betrieb einrichten.

 

Ein Zahlungsfähigkeitsstatus ist sogar wöchentlich fertigzustellen. Weiterhin haben sie die Vorschriften des Insolvenzrechts und Gläubigerschutzes zu beachten und müssen einen tragfähigen Zukunftsplan entwickeln, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen seine Liquidität fortan aus eigenen Mitteln sichern kann.

Die Aufgabe lohnt sich

Zahlreiche Insolvenzen können vermieden werden, wenn der Insolvenzantrag rechtzeitig gestellt wurde. Mit dem Schutzschirmverfahren hat der Gesetzgeber betroffenen Unternehmen diesen Schritt mit einer Reihe von erheblichen Vergünstigungen erleichtert. Die Annahme dieser Chance lohnt sich. Betroffene Unternehmen stehen am Scheideweg und haben jetzt die Chance, das Scheitern abzuwenden.