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Pneumologen fordern Spitzenverbände DKG, KBV und GKV zur Zusammenarbeit bei Hybrid-DRGs auf

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Bisher stationär erbrachte Leistungen auch ambulant durchzuführen, den
Patienten nicht ständig von A nach B schicken zu müssen, Bürokratie
abzubauen – das ist ein Vorhaben, das Kliniker, Niedergelassene wie auch
Betroffene allesamt begrüßen. Effizienz und bessere Versorgung sind die
schlagenden Argumente. Ermöglicht werden soll dieses intersektorale
Arbeiten durch sogenannte Hybrid-DRGs, um die medizinischen Leistungen in
der Praxis wie auch der Klinik erbringen zu können.

Das Problem: Für die Pneumologie erarbeiten bis zum 31. März die Deutsche
Krankenhausgesellschaft (DKG), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
und der GKV-Spitzenverband (GKV) hinter verschlossenen Türen dieses
Fundament, das die pneumologische Versorgung in Deutschland zukünftig
tragen wird. Hierzu ist bisher kein einziger Facharzt gehört worden! Die
Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) fordert
deshalb, innerhalb der nächsten Woche noch in die Gespräche einbezogen zu
werden.

Als Arbeitsgrundlage hat die DGP unter der Beteiligung von Klinikern,
niedergelassenen Ärzten, Gesundheitsökonomen sowie Patientenvertretern
bereits die bisherige Leistungserbringung und die Erlössituation von drei
beispielhaften Prozeduren nachvollziehbar kalkuliert und legt diese in dem
heute veröffentlichten Positionspapier „Ambulantisierung in der
Pneumologie – eine wissenschaftliche Analyse und ein Positionspapier der
DGP“ vor: https://www.thieme-
connect.de/products/ejournals/html/10.1055/a-2279-7787?cooperation=033207199170100092019027036178226086109232131082

Leistungen und Erlöse von drei beispielhaften Prozeduren nachvollziehbar
kalkuliert

„Wie können wir für das nächste Jahr kalkulieren? Wie werden die
Modalitäten sein? Das sind die Fragen, auf die wir Pneumologen dringend
Antworten brauchen – aber auch konkrete Vorschläge unterbreiten können“,
erklärt Professor Kaid Darwiche, ärztlicher Leiter der Sektion für
Interventionelle Bronchologie an der Uniklinik Essen.

Denn den Lungenfachärzten und -ärztinnen ist klar: Die Ambulantisierung
bisher stationär durchgeführter Leistungen ist eines der zentralen
Maßnahmen der aktuellen Gesundheitsreformen. „In unserem Fach betrifft
dies insbesondere endoskopische Verfahren“, weiß Darwiche als Hauptautor
des Positionspapiers. „Die reellen Kosten endoskopischer Leistungen,
welche die Grundlage der Kalkulation einer zukünftigen Hybrid-DRG oder
auch dem AOP-Katalog zur Grundlage der Abrechnung ambulanter Operationen
darstellen, sind allerdings bis dato unklar“, ist dort zu lesen. Die DGP
schafft jetzt Fakten.

DGP und BdP: „Jederzeit für gemeinsame Gespräche bereit“

Gemeinsam in Zukunft eine sichere und hochwertige Patientenversorgung
organisieren –Pneumologen aus Klinik und Praxis sind sich einig: „Durch
die geplante Etablierung der Hybrid-DRGs in der Pneumologie besteht
erstmals die große Chance, unsere jahrzehntelangen Forderungen nach einer
adäquaten Vergütung komplexer pneumologischer Prozeduren im ambulanten
Bereich zu erfüllen“, bestätigt Dr. Christian Franke, stellvertretender
Vorsitzender des Bundesverbandes der Pneumologie, Schlaf- und
Beatmungsmedizin (BdP) und niedergelassener Facharzt für Pneumologie in
Sonneberg/ Coburg.

„Entsprechend wäre es jetzt optimal, wenn die Verhandlungspartner und
Entscheidungsträger der Selbstverwaltung noch vor Monatsende eine
Abstimmungsrunde mit den Fachgesellschaften und Berufsverbänden
einplanen“, betonen DGP-Generalsekretär Professor Winfried Randerath und
DGP-Pastpräsident Professor Torsten Bauer. „Wir sind jederzeit für
gemeinsame Gespräche bereit. Unsere Türen stehen weit offen!“

Download: Ambulantisierung in der Pneumologie – eine wissenschaftliche
Analyse und ein Positionspapier der DGP: https://www.thieme-
connect.de/products/ejournals/pdf/10.1055/a-2279-7787.pdf