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Positionspapier veröffentlicht: „Auswahl und Vereinheitlichung eines Abfallschlüssels für Trockentoilettenhinhalte“

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Rechtliche Anpassungen sind dringend nötig, um Nährstoffe aus menschlichen
Ausscheidungen in Form von Recyclingdüngern in den Kreislauf zu bringen.
Unser drittes Positionspapier zeigt, wie wir das deutsche Abfallrecht
vorübergehend nutzen und langfristig anpassen können, um Recyclingdünger
auch in Deutschland nutzbar zu machen.

Die Ausgangslage
Trocken- respektive Trenntoiletten sind eine Schlüsseltechnologie um die
Ziele des deutschen Ressourceneffizienzprogramm III (2020-2023) der
Bundesregierung zu erreichen. Sie ermöglichen es, die nährstoffreichen
menschlichen Ausscheidungen getrennt von Abwasser zu erfassen und diese
effizient zu Recyclingdüngern für die schadlose landwirtschaftliche
Nutzung aufzubereiten. Für diese Sanitär- und Nährstoffwende sind aber
rechtliche Anpassungen essentiell. Ebenso wichtig: Orientierung und
Einheitlichkeit zu schaffen, wo Trocken- und Trenntoiletten bereits im
Einsatz sind. Denn aktuell ordnen unterschiedliche Entsorgende oder deren
Träger*innen den Trockentoiletteninhalten jeweils unterschiedliche
Abfallschlüsselnummern zu.

Der Lösungsweg
Das vorliegende Positionspapier erläutert kurz das Prüfschema, das gemäß
Europäischem Abfallverzeichnis (EAV) und der deutschen Abfallverzeichnis-
Verordnung (AVV) bei der Auswahl einer Abfallschlüsselnummer verwendet
werden muss. Ausgehend von den Ergebnissen einer Umfrage unter
Praktiker*innen sowie von Erfahrungen aus dem zirkulierBAR Reallabor in
Eberswalde listen wir praxisübliche Abfallschlüsselnummern auf und prüfen
deren Sachmäßigkeit.

Das Ergebnis:
Abfallschlüsselnummern mit Bezug zur Abwasserentsorgung beziehungsweise
zur Land- und Forstwirtschaft sowie Nahrungsmittelproduktion sind
unsachgemäß.
Die Handlungsempfehlungen
Das zirkulierBAR-Konsortium empfiehlt Entsorgenden und deren Träger*innen,
temporär den Abfallschlüssel 20 03 99 “Siedlungsabfälle a. n. g.” zu
verwenden. Um den Aufbau ressourcen-orientierter, zirkulärer Wertschöpfung
im Sinne der Kreislaufwirtschafts- und Reallabor-Strategien der
Bundesregierung zu beschleunigen, empfiehlt das Konsortium auch die
Abstimmung und Schaffung eines bundeseinheitlichen Abfallschlüssels für
Trockentoiletteninhalte.

Positionspapier:
Adam R, Jung E, Schröder C, Beneker C, Calmet A, Kirsten C, Krause A
(2024). Auswahl und Vereinheitlichung eines Abfallschlüssels für
Trockentoilettenhinhalte. Berlin, Eberswalde, Großbeeren, Leipzig.
Verfügbar unter http://www.zirkulierbar.de/

Über das Projekt
zirkulierBAR ist ein von zehn Konsortiums-Partner*innen getragenes inter-
und transdisziplinäres Forschungsprojekt unter der Leitung von Dr. Ariane
Krause vom Leibniz-Institut für Gemüse- und Zierpflanzenbau (IGZ). Im
Rahmen der Fördermaßnahme „REGION.innovativ – Kreislaufwirtschaft“ hat es
2021 eine dreijährige Förderung des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF) in Höhe von 2,4 Mio. Euro erhalten. Im zirkulierBAR-
Reallabor werden Inhalte aus Trockentoiletten zu qualitätsgesicherten
Recyclingdüngern veredelt und die Produktion der Dünger wissenschaftlich
begleitet.