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Gemeinsame Stellungnahme zur Kritik an Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) in der Frauenheilkunde

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Der Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF) und die Deutsche Gesellschaft
für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) äußern sich in einer
gemeinsamen Stellungnahme fachlich zur vom Patientenvertreter der
Bundesregierung aufgebrachten Kritik an Individuellen
Gesundheitsleistungen (IGeL) in der Frauenheilkunde.

„Die regelmäßigen Untersuchungen des Medizinischen Dienstes zeigen, dass
die große Mehrheit des IGeL-Angebots keinen erkennbaren Nutzen hat. Einige
schaden sogar, weil sie häufig falsch positive Befunde liefern und dadurch
unnötige weitere Untersuchungen und Eingriffe nach sich ziehen. Das gilt
zum Beispiel für die Ultraschalluntersuchung zur Krebsfrüherkennung der
Eierstöcke und der Gebärmutter – eine der am meisten verkauften
Leistungen. Hier werden junge Frauen ohne Not in Angst und Schrecken
versetzt. Diese Untersuchung wird deshalb auch von den gynäkologischen
Fachgesellschaften abgelehnt. Ich fordere ganz klar: Leistungen, die von
den medizinischen Fachgesellschaften als schädlich bezeichnet werden,
haben in Arztpraxen nichts zu suchen und gehören verboten, auch im Rahmen
von IGeL."
Stefan Schwartze, Patientenbeauftragter der Bundesregierung, zitiert in:
Redaktionsnetzwerk Deutschland (rnd.de).

Berlin/München, im April 2024 - Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
sind medizinische Leistungen außerhalb des Leistungskatalogs der
gesetzlichen Krankenkassen. Sie werden von niedergelassenen Ärztinnen und
Ärzten angeboten und von Patientinnen und Patienten in Eigenleistung
bezahlt.

Die benannte Selbstzahlerleistung ist eine umfassende
Ultraschalluntersuchung des „kleinen Beckens“. Diese schließt die
Gebärmutter, Eileiter, Eierstöcke, Harnblase und die Zwischenräume
zwischen Harnblase, Vagina und Darm bis zum Beckenboden ein.
Dieser transvaginale Ultraschall, bei dem die Situation im gesamten
kleinen Becken untersucht wird, wird wie auch der Ultraschall der Brust
von den gesetzlichen Krankenkassen nur dann bezahlt, wenn ein konkreter
Krankheitsverdacht besteht – also etwa Symptome oder insbesondere ein
auffälliger Tastbefund vorhanden sind. Frauenärztinnen und -ärzte können
diese Leistung ohne konkreten Krankheitsverdacht nur als individuelle
Gesundheitsleistung (IGeL) zur Verfügung stellen.

Vorteilhaft ist dieser Ultraschall z.B. als Komplementierung der regulären
gynäkologischen Untersuchung – und dann auch über die Tastuntersuchung
hinaus – insbesondere bei Frauen, bei denen eine Tastuntersuchung aufgrund
körperlicher Disposition schwierig ist. Also bei übergewichtigen Mädchen
und Frauen sowie bei solchen, bei denen durch die Anspannung der
Bauchdecke kein eindeutiger Tastbefund möglich ist.
Richtig ist, dass die aktuelle Datenlage keine Reduktion der Sterblichkeit
durch ein allgemeines Screening auf Eierstockkrebs durch den Ultraschall
nachweisen konnte und daher eine solche Regeluntersuchung mittels
Ultraschalls oder Tumormarkern von nationalen wie internationalen
Fachgesellschaften zurecht abgelehnt wird.

Das Hauptargument für das Angebot einer transvaginalen Sonografie ist
jedoch nicht die Krebsfrüherkennung, sondern die komplettierende
Erweiterung der gynäkologischen
3 Routineuntersuchungen. Der Fokus liegt hierbei auf den viel häufigeren
funktionellen und gutartigen Veränderungen sowie gynäkologischen
Problemen. Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.V.
führt dazu aus: „Die transvaginale Sonographie der Eierstöcke ist
nachweislich die treffsicherste nicht-invasive Methode zur Differenzierung
zwischen gut- und bösartigen Eierstockbefunden. Nicht zuletzt ist sie das
wegweisende diagnostische Instrument bei Eierstock-bedingten Notfällen
wie zum Beispiel akuten Verdrehungen, Einblutungen, schweren Infektionen
mit Abszessbildung oder Eileiterschwangerschaften. Viele dieser Probleme
entwickeln sich häufig und lange ohne warnende Symptome.“ (1)

In einer aktuellen Studie zur Durchführung einer Ultraschalluntersuchung
des Beckens bei asymptomatischen Frauen hat gezeigt, dass von knapp 1.000
Frauen in 10% der Fälle ein auffälliger Befund erhoben werden konnte. In
6.7% war eine gynäkologische Erkrankung die Grundlage (2).

Wie bei allen medizinischen Befunderhebungen, kann eine Diagnose zu
Beunruhigung führen, selbst wenn sie in der Folge keinerlei Konsequenz
hat. Von großer Bedeutung in dieser Situation ist die frauenärztliche
Einschätzung des Befundes und die anschließende Aufklärung und Beratung
der Patientin. Immer ist eine individuelle ärztliche Betrachtung wichtig,
auch um Fehldeutungen und -einschätzungen von Patientinnen – z.B. aufgrund
unqualifizierter Informationen aus dem Internet – zu vermeiden. Im
Ultraschall können sich eine Vielzahl von Erkrankungen zeigen, wie etwa
Myome, Endometriose, Zysten oder Flüssigkeitsansammlungen. Man kann mit
dieser Untersuchung auch Veränderungen entdecken, die noch keine Symptome
verursachen und auch einem Tastbefund gar nicht zugänglich wären. Eine
Behandlung orientiert sich dann an individuellen Faktoren wie u.a.
Beschwerden, der Einschätzung des Komplikations- und auch
Entartungsrisikos und dem weiteren Verlauf.

Die Verzögerung, bedingt durch das Argument erst bei Symptomen mit dieser
Untersuchung einzusetzen, führt zu einer Diagnose einer meist weit
fortgeschritteneren Erkrankung, die dann eine höhere Rate an
Komplikationen und Verlust an Lebensqualität bedeuten kann.

Fazit
Ungeachtet der Tatsache, dass der vaginale Ultraschall nicht zur
Früherkennung des Ovarialkarzinoms im Rahmen eines generellen Screenings –
also außerhalb eines Risikokollektivs – geeignet ist, visualisiert diese
Untersuchungsmethode gut das gesamte kleine Becken. Differenziert
eingesetzt, ist der vaginale Ultraschall ein sehr wichtiges Kriterium in
der gynäkologischen Befunderhebung.
Der Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF), die Deutsche Gesellschaft
für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG), sowie die Deutsche
Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.V. (DEGUM) informieren
umfassend und richtig über Sinn und Zweck des Ultraschalls der
Gebärmutter, Eileiter, Eierstöcke, Harnblase und der Zwischenräume im
gesamten kleinen Becken.

Die transvaginale Sonografie des kleinen Beckens ist als komplementierende
Erweiterung der gynäkologischen Routineuntersuchung zu bezeichnen (1).
Außerdem findet sich zunehmend Evidenz für die herausragenden
Möglichkeiten der Endometriose-Diagnostik mittels Ultraschalles (3).

Quellen
(1)
https://www.degum.de/die-gesellschaft/degum-news/im-detail/news
/stellungnahme-degum-zur-transvaginalen-sonografie-der-eierstoecke.html
(2)
Rajput E.: Pelvic Ultrasound Imaging-Based Prevalence of Gynecological
Morbidity in a Population of Asymptomatic Reproductive-Age Women Indian J
Radiol Imaging 2023;33:183–186.
(3)
https://link.springer.com/article/10.1007/s00404-022-06766-z

Originalpublikation:
https://register.awmf.org/assets/guidelines/032-035OLl_S3_Diagnostik-
Therapie-Nachsorge-maligner-Ovarialtumoren_2022-06.pdf