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Debatte um die Arbeitszeit: zentrale Fragen und Antworten aus der Forschung

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die neue Bundesregierung will mehr Möglichkeiten für sehr lange
Arbeitstage schaffen, indem die Höchstarbeitszeit für den Erwerbsjob nicht
mehr pro Tag, sondern pro Woche geregelt wird. Ist das geltende
Arbeitszeitrecht wirklich zu starr? Welche Auswirkungen würde eine
Deregulierung haben? Was sind sinnvolle Alternativen? Ein
Forschungsüberblick zu aktuellen Studien der Hans-Böckler-Stiftung:

Die Bundesregierung führt mehrere Ziele an, die mit einer Neuregelung
erreicht werden sollen: wirtschaftliche Impulse setzen, Interessen von
Arbeitgebern und Beschäftigten an Flexibilität entsprechen und Erhalt des
Arbeitsvolumens trotz demografischen Wandels. Können diese Ziele erreicht
werden?

Das ist höchst zweifelhaft, analysieren Forschende der Hans-Böckler-
Stiftung in mehreren Untersuchungen. Denn erstens kann eine weitgehende
Lockerung der täglichen Erwerbs-Arbeitszeit, die Höchstarbeitszeiten von
mehr als 12 Stunden im Erwerbsjob möglich macht, bestehende
gesundheitliche Probleme in der Erwerbsbevölkerung verschärfen, was das
Arbeitspotenzial schwächen würde statt es zu stärken. Zweitens würde sich
die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter verschlechtern, was
insbesondere die Teilnahme von Frauen am Erwerbsleben einschränkt.

„Eine Arbeitszeitderegulierung, die Erkenntnisse von Arbeitsmedizin und
Arbeitsforschung ausblendet und an der sozialen Realität vorbeigeht,
dürfte wirtschaftlich sogar kontraproduktiv wirken. Denn sie würde gerade
jene Entwicklungen bremsen, die in den vergangenen Jahren wesentlich zu
Rekordwerten bei Erwerbstätigkeit und Arbeitsvolumen beigetragen haben,
und gleichzeitig Probleme bei Gesundheit und Demografie verschärfen“,
lautet das Resümee von Dr. Amélie Sutterer-Kipping vom Hugo Sinzheimer
Institut für Arbeits- und Sozialrecht (HSI) der Stiftung. Zusammen mit
ihrem Kollegen Dr. Laurens Brandt analysiert sie Auswirkungen des
Regierungsvorschlags.

Aber ist nicht das deutsche Arbeitszeitgesetz sehr unflexibel?

Nein, zeigen die Arbeitsrechtsexpert*innen. Schon die geltende Rechtslage
ermöglicht Arbeitgebenden eine erhebliche Flexibilität. Der Acht-Stunden-
Tag ist zwar eine Konstante, doch ohne weitere Voraussetzung ist eine
deutliche Verlängerung möglich. So kann die Arbeitszeit ohne
Rechtfertigung auf bis zu zehn Stunden täglich ausgeweitet werden, wenn
innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt, also die
durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden werktäglich nicht
überschritten wird. Darüber hinaus lässt das geltende Arbeitszeitgesetz
zahlreiche branchen- bzw. tätigkeitsbezogene Abweichungen und Ausnahmen
zu. Diese müssen aber transparent geregelt sein durch einen Tarifvertrag,
in einer Betriebs- oder Betriebsvereinbarung oder durch behördliche
Erlaubnis, wobei im Regelfall ein entsprechender Zeitausgleich
gewährleistet sein muss.

Was mit der von der Regierung angekündigten Deregulierung möglich würde,
wären extrem lange Erwerbs-Arbeitstage. Faktisch wäre nach Abzug der
Mindestruhezeit von 11 Stunden und der entsprechenden Ruhepause von 45
Minuten eine tägliche Höchstarbeitszeit von 12 Stunden und 15 Minuten
zulässig.

Die EU-Arbeitszeitrichtlinie, auf die sich die Bundesregierung bezieht,
setzt eine wöchentliche Obergrenze von 48 Arbeitsstunden. Wenn
Beschäftigte 12-Stunden am Tag arbeiten, müssen andere Arbeitstage
deutlich kürzer sein, um diese Grenze nicht zu überschreiten, oder?

Längerfristig ja. Allerdings können nach Artikel 16 der Richtlinie
Ausgleichszeiträume festgelegt werden, was Deutschland mit Paragraph 3
Satz 2 des Arbeitszeitgesetzes getan hat. Danach müssen die 48 Stunden nur
innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten (die Richtlinie sagt
eigentlich vier Monate) im Durchschnitt erreicht werden. Kurz- bis
mittelfristig sind also erheblich längere Wochenarbeitszeiten möglich,
rechnet HSI-Forscher Brandt vor. Im Extremfall wären kurzfristig
Arbeitswochen möglich von 73,5 Stunden (6 Tage x 12,25 Stunden). Denn die
Richtlinie schreibt nur einen wöchentlichen Ruhetag vor, es kann also an
sechs Tagen gearbeitet werden. Dabei ist die arbeitsmedizinische Forschung
eindeutig darin, dass sehr lange Arbeitszeiten deutliche Risiken durch
Erkrankungen und Unfälle verursachen.

Welche gesundheitlichen Risiken sind wissenschaftlich gesichert?

Langfristig kommt es bei sehr langen täglichen Arbeitszeiten häufiger zu
stressbedingten Erkrankungen, sowohl zu psychischen Leiden wie vermehrtes
Auftreten von Burnout-Symptomatik, physischen und psychische
Erschöpfungszustände, als auch zu körperlichen Erkrankungen, etwa
Schlaganfälle, Diabetes und erhöhtes Krebsrisiko. Psychische Erkrankungen
sind immer häufiger der Grund für Fehlzeiten und vorzeitiges Ausscheiden
aus dem Arbeitsleben. Die Krankheitsdauer bei psychischen Erkrankungen lag
nach Daten der DAK 2023 bei durchschnittlich 33 Tagen.

Neben höheren Krankheitsrisiken zeigen arbeitsmedizinische Erkenntnisse
auch negative Zusammenhänge zwischen langen werktäglichen Arbeitszeiten
und dem Unfallgeschehen am Arbeitsplatz. Das Unfallrisiko steigt ab der 8.
Arbeitsstunde exponentiell an, sodass Arbeitszeiten über 10 Stunden
täglich als hoch riskant eingestuft werden. Nach einer Arbeitszeit von 12
Stunden ist die Unfallrate bei der Arbeit oder bei der anschließenden
Fahrt nach Hause im Vergleich zu 8 Stunden um das Zweifache erhöht.

Aber wird nicht in Deutschland im internationalen Vergleich wenig
gearbeitet?  Damit argumentieren Befürworter*innen und zitieren häufig
Daten der OECD zur Jahresarbeitszeit…

Wichtig ist erstmal: Die OECD weist selber auf ihrer Website darauf hin,
dass die Daten zur Jahresarbeitszeit nicht geeignet sind, um Länder in
einem konkreten Jahr miteinander zu vergleichen. Grund sind international
unterschiedliche Quellen und Berechnungsmethoden: “The data are intended
for comparisons of trends over time; they are unsuitable for comparisons
of the level of average annual hours of work for a given year, because of
differences in sources and methods of calculation.”

Ebenso wichtig: Um sich ein vollständiges Bild über die Situation in
Deutschland zu machen, müssen neben der durchschnittlichen
Jahresarbeitszeit auch die Entwicklung der Erwerbstätigkeit und das
Arbeitszeitvolumen betrachtet werden. Die Zahlen der abhängig
Beschäftigten bzw. der Erwerbstätigen erreichten nach Zahlen des IAB im
Jahr 2023 mit einem Jahresdurchschnitt von 42,2 bzw. 46,0 Millionen
Personen Höchststände.

Auch das Gesamtarbeitszeitvolumen verzeichnete Rekordwerte. Insgesamt
haben abhängig Beschäftigte in Deutschland 2023 rund 54,59 Milliarden
Stunden geleistet, während es 1991 noch 52,20 Milliarden Stunden waren.
Das Arbeitsvolumen der Selbständigen und mithelfenden Familienangehörigen
ist dagegen im selben Zeitraum um mehr als 1,3 Milliarden Stunden von 8,19
Milliarden Stunden auf 6,85 Milliarden Stunden zurückgegangen. Inklusive
des Arbeitszeitvolumens der Selbstständigen und mithelfenden
Familienangehörigen stieg das Arbeitszeitvolumen der Erwerbstätigen 2023
auf 61,44 Milliarden Stunden.

Im Jahr 2024 blieben beide Größen sehr nahe an diesen Werten: Die Zahl der
Erwerbstätigen stieg noch einmal minimal an. Das Arbeitsvolumen der
Erwerbstätigen ging geringfügig um 0,1 Prozent   zurück, was rechnerisch
aber allein auf einen weiteren Rückgang des Arbeitsvolumens der
Selbständigen zurückzuführen war, da das Arbeitsvolumen der abhängig
Beschäftigten 2024 nochmals auf einen neuen Rekordwert zunahm.

Die gestiegene Erwerbstätigenzahl und das gestiegene Arbeitszeitvolumen
sind wesentlich darauf zurückzuführen, dass heute mehr Frauen einer
Erwerbstätigkeit nachgehen, analysieren Sutterer-Kipping und Brandt. So
ist die Erwerbsquote von Frauen zwischen 1991 und 2022 um 16 Prozentpunkte
auf 73 Prozent gestiegen. Allerdings arbeitet fast jede zweite
erwerbstätige Frau Teilzeit, und das nicht immer freiwillig. Rechnerisch
senkt das die durchschnittliche Jahresarbeitszeit pro Kopf.

Weitere mögliche Gründe für die relativ niedrige durchschnittliche
Arbeitszeit sind aktuell durch Arbeitgeber abgesenkte Arbeitszeiten und
Streichung von Vollzeitstellen in der schwachen Konjunktur. Dagegen helfen
u.a. Infrastrukturinvestitionen, nicht aufgeweichte Arbeitszeitgesetze.
Gleichzeitig werden zudem weiterhin jedes Jahr hunderte Millionen
Überstunden geleistet, zum Teil unbezahlt.

Befürworter*innen einer Arbeitszeitderegulierung argumentieren, auch für
Frauen würde es mit einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit einfacher, weil
die einzelnen Arbeitstage flexibler gestaltet werden könnten. Das komme
den Wünschen von Eltern entgegen.

Gerade bei Müttern schränken unbezahlte Sorgearbeit und unzureichende
Betreuungsmöglichkeiten die Kapazitäten für den Erwerbsjob ein.
Erwerbstätige Frauen leisten im Durchschnitt pro Woche acht Stunden mehr
unbezahlte (Sorge-)Arbeit als Männer. Unter dem Strich haben Frauen so im
Durchschnitt längere Arbeitswochen als Männer, wenn man bezahlte
Erwerbsarbeit und unbezahlte Arbeit zusammenrechnet, hat Dr. Yvonne Lott,
Arbeitszeit- und Genderexpertin des Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung in
einer aktuellen Untersuchung ermittelt.

An diesen Zusammenhängen würde eine Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes
nichts verbessern – ganz im Gegenteil, da so Arbeitstage verlängert und
Arbeitszeiten unplanbarer werden können. Ähnlich kontraproduktiv ist auch
eine weitere Idee im Koalitionsvertrag: Überstunden steuerlich zu
begünstigen. Ein solches Modell stütze tradierte Rollenverteilungen und
stehe der Gleichstellung von Mann und Frau entgegen, warnt die Expertin
Lott. Es werde für Frauen, die Teilzeit arbeiten, schwerer, ihre
Arbeitszeit auszuweiten, wenn beispielsweise der vollzeitbeschäftigte
Partner noch länger im Erwerbsjob arbeitet und noch weniger Zeit für
Sorgearbeit habe.

Dass weiter deregulierte Arbeitstage nicht im Interesse von Beschäftigten
– mit und ohne Kinder – liegen, belegen weitere aktuelle empirische
Untersuchungen. So:

- Wünschen sich knapp 97 Prozent der Arbeitnehmer*innen, möglichst um
spätestens 18 Uhr mit der Erwerbsarbeit aufzuhören, weil sie Arbeit am
Abend als schädlich für die Vereinbarkeit einstufen. Negativ könne sich
nicht nur stundenlange Arbeit am Abend auswirken, sondern bereits
gelegentliche Mails oder die Erreichbarkeit für Anrufe.

- Mögen „fragmentierte“ Arbeitstage, das heißt die Wideraufnahme der
Erwerbsarbeit am Abend nach einer längeren Unterbrechung, manchmal eine
Notlösung sein. Zufrieden mit ihrer Work-Life-Balance sind vor allem
weibliche Beschäftigte, die ihre tägliche Erwerbsarbeit länger für private
Zwecke unterbrechen, aber nicht. Vielmehr prägen Zeitdruck und Stress
„fragmentierte“ Arbeitstage besonders stark. Für die Gesundheit wichtige
Ruhezeiten geraten unter Druck, die wöchentlichen Arbeitszeiten werden
länger.

- Verschlechtern unplanbare Arbeitszeiten die Vereinbarkeit für die
Beschäftigten und vor allem für Frauen, die aufgrund ihrer
Sorgeverantwortung auf Planbarkeit angewiesen sind.

- Verschlechtern lange Arbeitszeiten und Arbeit am Abend nicht nur die
eigene Work-Life Balance, sondern auch diejenige der Partnerin bzw, des
Partners.

- Belegen Umfragen des WSI, dass viele Beschäftigte bereits heute zu wenig
Zeit für politisches oder gesellschaftliches Engagement haben. Nur ein
gutes Drittel der Erwerbstätigen ist im selbst gewünschten Maß aktiv,
unter erwerbstätigen Müttern sogar lediglich 20 Prozent. Eine
funktionierende Demokratie brauche aber Demokrat*innen, die Zeit für
politische und zivilgesellschaftliche Beteiligung aufbringen.

Was würde denn Arbeitnehmer*innen wirklich helfen, Job und Sorgearbeit
unter einen Hut zu bringen – und wäre damit sinnvoll, um das Potenzial an
Erwerbsarbeit besser auszuschöpfen, vor allem bei Frauen?

Die Forschenden nennen als zentralen Punkt mehr Arbeitszeitsouveränität,
also Einflussnahme auf die Verteilung der Arbeitszeit. Im
Koalitionsvertrag machen sie an diesem Punkt aber eine Leerstelle aus.
„Dort heißt es zwar, dass sich die Beschäftigten und Unternehmen mehr
Flexibilität wünschen, der Koalitionsvertrag sieht aber keine
Einflussnahme der Arbeitnehmenden auf die Verteilung der Arbeitszeit vor“,
schreiben Sutterer-Kipping und Brandt.

Statt den Irrweg einer weiteren Arbeitszeitderegulierung einzuschlagen,
solle sich die Bundesregierung an Reformen der bislang letzten schwarz-
roten Koalition orientieren. So müsse die Entscheidung für Teilzeitarbeit
freiwillig sein und die Verringerung der Arbeitszeit eine eigenständige
Existenzsicherung im Lebenslauf gewährleisten. Mit der 2019 eingeführten
Brückenteilzeit sei ein erster Schritt gemacht worden, um der
„Teilzeitfalle“ entgegenzuwirken. Doch bisher gebe es noch zu viele
Einschränkungen.

Gleichzeitig müsse die institutionelle Kinderbetreuung weiter gestärkt
werden, denn die Verfügbarkeit von Betreuungsmöglichkeiten sei ein
zentraler Hebel für die gleichberechtigte Verteilung der Sorgearbeit.
Nötig sind nicht nur zusätzliche Betreuungsplätze, sondern auch mehr
Verlässlichkeit bei der Betreuung in Kitas oder Ganztagsschulen. Denn
knapp 60 Prozent der Eltern, die offiziell einen Betreuungsplatz für ihr
Kind haben, waren etwa im vergangenen Herbst mit Kürzungen der
Betreuungszeiten und/oder sogar kurzfristigen zeitweiligen Schließungen
der Einrichtung konfrontiert. 33 Prozent der betroffenen Väter und sogar
40 Prozent der Mütter mussten deshalb zeitweilig ihre Arbeitszeit
reduzieren. „Die Befragungsdaten zeigen, wie dringend die Infrastruktur
der frühen Bildung und Betreuung und die Arbeitsbedingungen in
Erziehungsberufen verbessert werden müssen“, analysiert dazu WSI-
Direktorin Prof. Dr. Kohlrausch. „Zu geringes Angebot und mangelnde
Verlässlichkeit bei Kitas und Ganztagsschulen sind längst ein kritischer
Engpass für die Berufstätigkeit von Millionen Eltern, insbesondere
Müttern.“

Ebenso wichtig ist jedoch eine faire Verteilung der unbezahlten
Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen. Auswertungen der Entwicklung der
Erwerbsarbeitszeit von Müttern und Vätern nach der Covid-Pandemie zeigen,
dass eine gleichberechtigte Verteilung der Sorgearbeit eine bedeutende
Voraussetzung dafür ist, dass Mütter ihr Erwerbsarbeitsstundenvolumen
wieder erhöht haben.

Auch WSI-Expertin Lott empfiehlt, zusammen mit anderen Fachleuten, eine
Reform des Brückenteilzeitgesetzes, damit mehr Beschäftigte es nutzen
können. Zusätzlich nennt sie drei weitere Ansatzpunkte:

- Einführung einer zehntägigen bezahlten Freistellung von Vätern und
zweiter Elternteile nach der Geburt, wie es die EU-Vereinbarkeits-
Richtlinie vorsieht.

- Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld.

- Einführung einer steuerfinanzierten Entgeltersatzleistung für pflegende
Angehörige.

Daneben gibt es weitere strukturelle Rahmenbedingungen, die Anreize für
eine ungleiche Verteilung von erwerbs- und Sorgearbeit zwischen Männern
und Frauen forcieren. Hierzu gehören zum einen das Ehegattensplitting und
zum anderen Mini-Jobs.

Was sollte der Gesetzgeber sinnvoll im Arbeitszeitrecht regeln, anstatt
den Schutz der Beschäftigten abzubauen?

Die Koalition beruft sich darauf, dass die Arbeitszeit-Richtlinie der EU
nur eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vorsieht. Während die
Mitgliedstaaten aber ohne Frage bessere Regelungen zugunsten der
Arbeitnehmer schaffen können, verstößt das deutsche Recht an zahlreichen
Stellen gegen die Mindestvorschriften der Richtlinie, was nicht zulässig
ist.

Bereits heute werden in Deutschland jährlich hunderte Millionen unbezahlte
Überstunden geleistet. Durch die beabsichtigte Einführung einer
wöchentlichen Höchstarbeitszeit dürfte die Zahl der Überstunden weiter
zunehmen. Vor diesem Hintergrund ist besonders hervorzuheben, dass der
Gesetzgeber nach wie vor keine transparente Regelung zur
Arbeitszeiterfassung geschaffen hat. Bereits im Jahr 2019 hat der
Europäische Gerichtshof entschieden, dass Arbeitgeber alle Arbeitszeiten
erfassen müssen. Das Bundesarbeitsgericht entnimmt diese Pflicht einer
allgemeinen Vorschrift im Arbeitsschutzgesetz, sodass sie geltendes Recht
ist. Viele Unternehmen erfassen die Arbeitszeiten jedoch nach wie vor
nicht und eine Sanktionierung ist derzeit nicht möglich. Zudem ist
ungeklärt, welche Anforderungen an eine manipulationssichere Erfassung zu
stellen sind. Der Gesetzgeber sollte diese Punkte dringend regeln.

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