Zum Hauptinhalt springen

Mehr Struktur vor dem Gang in die Notfallversorgung

Pin It

Gemeinsame Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und
Unfallchirurgie (DGOU) und des Berufsverbands für Orthopädie und
Unfallchirurgie (BVOU)
Notaufnahmen entlasten: Ersteinschätzung, Ticket-System und Gebühr für
Bagatellfälle



Orthopäden und Unfallchirurgen fordern im Zuge der anstehenden
Notfallreform eine verbindliche Patientensteuerung vor Inanspruchnahme der
Notfallversorgung. Kern ihrer Forderung ist ein Ticket-System: Nur
Patientinnen und Patienten, bei denen eine digitale oder telefonische
Ersteinschätzung einen akuten Behandlungsbedarf ergibt, erhalten ein
Ticket für die Notaufnahme.

Wer hingegen mit einer Bagatellerkrankung ohne vorherige Einschätzung eine
Notaufnahme oder Notfallambulanz aufsucht, soll künftig eine Selbstzahler-
Gebühr entrichten. „Notfallstrukturen müssen für diejenigen offenstehen,
die medizinische Hilfe dringend benötigen – schnell und kostenfrei“, sagt
Prof. Dr. Bernd Kladny, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für
Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU). „Ohne Verbindlichkeit und
Konsequenzen bleibt Patientensteuerung wirkungslos. Das ist keine Strafe,
sondern dient der Entlastung der Notfallversorgung“, sagt Dr. Burkhard
Lembeck, Präsident des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie
(BVOU).

Schon lange gibt es das ungelöste Problem, dass zahlreiche Patientinnen
und Patienten mit Bagatellerkrankungen direkt die Notaufnahmen aufsuchen,
das bindet dort dringend benötigte personelle und strukturelle Ressourcen.
Nach Erhebungen entfallen mehr als 40 Prozent der ungesteuerten Fälle in
zentralen Notaufnahmen auf das Fachgebiet der Orthopädie und
Unfallchirurgie1. Der Handlungsbedarf ist groß: Allein im Jahr 2024 wurden
in Deutschland rund 13 Millionen ambulante Notaufnahmefälle gezählt2.
„Schätzungen zufolge sind bis zu 39 Prozent davon medizinisch nicht
dringend, viele dieser Beschwerden könnten ambulant versorgt werden. Seit
vielen Jahren wissen wir, dass ungesteuerte Bagatellfälle die
Notfallversorgung blockieren. Ohne verbindliche Steuerung wird es nicht zu
einer wirksamen Umsetzung der Reform kommen“, sagt Prof. Dr. Sascha Flohé,
stellvertretender DGOU-Generalsekretär und Generalsekretär der Deutschen
Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU).

Eine verbindliche Ersteinschätzung vor dem Aufsuchen von zentralen
Notaufnahmen oder ambulanten Notfallzentren soll digital oder telefonisch
über eine Leitstelle erfolgen und wird durch ein Ticket-System zur
gezielten Patientensteuerung ergänzt. Nur bei akuten und zeitkritischen
Fällen wird dabei ein Ticket für die Notaufnahme oder Notfallpraxis
ausgestellt. Weniger dringliche Anliegen werden gezielt an Haus- oder
Facharztpraxen weitergeleitet oder es wird zur Selbstbehandlung geraten.

„Wer dringend medizinische Hilfe braucht, darf nicht in der Warteschlange
für Bagatellfälle stehen. Eine strukturierte Ersteinschätzung mit Ticket-
System schafft Verlässlichkeit für Patientinnen und Patienten ebenso wie
für das medizinische Personal“, sagt Matthias Träger, Vorstandsmitglied
des BVOU und Notfallbeauftragter der Kassenärztlichen Vereinigung
Mecklenburg-Vorpommern. Wer künftig ohne vorherige Ersteinschätzung über
eine Leitstelle und ohne entsprechendes Behandlungsticket eine zentrale
Notaufnahme oder Notfallpraxis aufsucht, sollte eine Gebühr entrichten.
Die Gebühr soll einen Lenkungseffekt haben, keinen Strafcharakter. Die
DGOU und der BVOU schlagen vor, die Gebühr im Nachgang über die Abrechnung
mit den Krankenkassen abzuwickeln. Kliniken und Notfallpraxen würden so
vom Inkasso entlastet. Über die konkrete Ausgestaltung müsste der
Gesetzgeber entscheiden.

Gebühren und Steuerungsinstrumente für nicht dringliche
Notfallbehandlungen sind international erprobt. Ein Blick in andere
europäische Länder zeigt, dass solche Modelle zur Lenkung von Patientinnen
und Patienten beitragen können, meint Matthias Träger: „In den
Niederlanden sorgt ein konsequentes Triage- und hausarztbasiertes
Steuerungssystem dafür, dass nicht dringliche Fälle seltener direkt in der
Notaufnahme landen. Auch in Frankreich und Schweden existieren
Zuzahlungsmodelle für Notaufnahmen, die mit weiteren Steuerungsmechanismen
kombiniert sind.“

Hintergrund
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU)
Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) ist
eine medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft mit rund 10.400
Mitgliedern. Die DGOU vertritt die übergeordneten und gemeinsamen
Interessen des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie im Bereich der
Forschung und der Lehre, der Fort- und Weiterbildung, in Klinik und in
Praxis sowie auf dem Gebiet der Gesundheitspolitik. Die DGOU fördert die
Wissenschaft im Fach Orthopädie und Unfallchirurgie.

Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU)
Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die
berufspolitische Vertretung für mehr als 7.500 in Praxis und Klinik tätige
Kolleginnen und Kollegen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner
Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls
gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard
orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen
und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche
Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-
unfallchirurgische Versorgung gestaltet.

Referenzen:
1) Unfallchirurg 2019 · 122:44–52: P. Biberthaler · L. Förschner · C.
Gehring · H. Trentzsch · K.-G. Kanz · S. Prückner
doi.org/10.1007/s00113-018-0577-5
2) Statistisches Bundesamt zur Notfallversorgung: 13 Millionen
Behandlungen in Notfallambulanzen im Jahr 2024 - Statistisches Bundesamt

Weitere Informationen:
www.dgou.de
www.bvou.net