Warum Bürokratieabbau an der Unterschrift scheitert: Mehrheit kennt ihre digitalen Rechte nicht
Eine aktuelle Studie warnt vor mangelndem Erfolg von Bürokratieabbau durch
Informationslücken in der Bevölkerung. Die repräsentative, vom Max-Planck-
Institut für Innovation und Wettbewerb durchgeführte Befragung hat
ergeben, dass ein Großteil der Erwachsenen in Deutschland neue gesetzliche
Möglichkeiten, auf eigenhändige Unterschriften in Alltagsgeschäften zu
verzichten, nicht kennt. Die Studie empfiehlt gezielte
Informationskampagnen.
- Mehrheit kennt neue digitale Verbraucherrechte nicht: Rund 50% der
Erwachsenen in Deutschland wissen nicht, dass das Einverständnis zur
Datenverarbeitung nicht handschriftlich unterschrieben werden muss; rund
30% wissen nicht, dass sie Zeitungsabos und Mobilfunkverträge auch per
E-Mail kündigen dürfen.
- Informationslücken gefährden Bürokratieabbau. Fehlendes Wissen ist
nachteilig für Digitalisierung und Innovation.
- Klarer Handlungsbedarf: Die Studie empfiehlt gezielte
Informationskampagnen, um die neuen Rechte bekannt zu machen und ihre
positiven wirtschaftlichen Effekte zu sichern.
Es wurden zwei Alltagsszenarien untersucht, in denen der Gesetzgeber die
Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift (Schriftformerfordernis)
aufgehoben hat. Dadurch können Geschäftsprozesse weiter digitalisiert und
Kosten eingespart werden. Die Studie dokumentiert jedoch, dass die
Neuerungen kaum bekannt sind, obwohl die gesetzlichen Änderungen zum Teil
bereits zehn Jahre zurückliegen. Dadurch entgeht der deutschen Bevölkerung
erhebliches Digitalisierungspotenzial.
EINVERSTÄNDNIS ZUR DATENVERARBEITUNG
Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit 2018 in Deutschland
gilt, müssen Einverständniserklärungen nicht mehr eigenhändig
unterschrieben werden. Nach dem alten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) war
das noch nötig, da es die Schriftform vorschrieb. Die DSGVO verlangt
lediglich, dass die Zustimmung dokumentiert wird.
Zu beantworten war in der Umfrage: „Müssen Sie eine
Einverständniserklärung für Datenverarbeitung handschriftlich
unterschreiben, damit sie rechtlich bindend ist?“ Die richtige Antwort
lautet „Nein“.
Jedoch haben rund 50% der Befragten falsch geantwortet: Ein Drittel sagte
„Ja“, 19% „Weiß ich nicht“. Die Analyse zeigt, dass manche
Bevölkerungsgruppen systematisch schlechter informiert sind. Dazu zählen
Personen ohne Abitur, mit niedrigem Einkommen, mit Kindern, mit
Migrationshintergrund sowie Frauen. Auch sind Menschen in nordöstlichen
Bundesländern (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt)
schlechter informiert als Menschen in der Referenzregion Baden-
Württemberg. Das gilt selbst, wenn Effekte von Abitur, Einkommen etc.
berücksichtigt werden. Bezüglich des Alters wurde kein statistisch
signifikanter Zusammenhang nachgewiesen.
Nichtwissen ist nachteilig für Digitalisierung und Innovation.
Unternehmen, Arztpraxen, Kindergärten etc. könnten beispielsweise darauf
verzichten, die Einverständniserklärungen digital (etwa per E-Mail) zu
erheben. In der Folge halten Menschen unnötig lange an analogen Lösungen
auf Papier fest, was bei Verbraucherinnen und Verbrauchern zu Unmut und
für Unternehmen zu für Extra-Kosten führt. Gerade vor dem Hintergrund der
derzeitigen Reformdebatte des Datenschutzrechts auf EU-Ebene wird
deutlich, dass die Informiertheit der Bevölkerung ein zentraler Aspekt der
rechtspolitischen Debatte werden muss. Denn ohne Wissen helfen auch
Erleichterungen und Vereinfachungen im Datenschutzrecht nicht.
KÜNDIGUNG VON ZEITUNGSABONNEMENTS UND MOBILFUNKVERTRÄGEN
Bereits im Jahr 2016 wurde mit einer Reform des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) die Schriftformerfordernis für eine Reihe von Verträgen gekippt.
Konkret bedeutet dies, dass Klauseln, die Schriftform vorschreiben,
unwirksam sind. Stattdessen ist es rechtlich möglich, etwa
Zeitungsabonnements und Mobilfunkverträge per E-Mail zu kündigen – auch
ohne gescannte Unterschrift.
Die Frage lautete: „Welche der folgenden Verträge dürfen Sie per E-Mail
kündigen?“ Es gab zwei Antwortmöglichkeiten: Zeitungsabos und
Mobilfunkverträge. Für beide lautet die richtige Antwort „Ja“.
Rund 30% der Befragten haben die Frage falsch beantwortet. Bei
Zeitungsabos haben 11% mit „Nein“ geantwortet, bei Mobilfunkverträgen
16.5%. Bei beiden Kategorien haben 16.6% mit „Weiß ich nicht“ geantwortet.
Auch hier sind manche Bevölkerungsgruppen systematisch schlechter
informiert. Dazu zählen Menschen ohne Abitur, mit niedrigem
Haushaltseinkommen, mit Migrationshintergrund, Personen, die in Städten
leben, und solche, die neue Trends und Entwicklungen nicht verfolgen.
Menschen unter 40 wissen zudem seltener, dass Mobilfunkverträge per E-Mail
gekündigt werden können. Verglichen mit ähnlichen Personen in der
Referenzregion Baden-Württemberg sind Menschen in Nordrhein-Westfalen oder
in den mitteldeutschen Bundesländern (Sachsen und Thüringen) systematisch
besser informiert. Unter Berufstätigen haben insbesondere Personen mit
juristischem Hintergrund häufiger falsch geantwortet.
Es besteht die Gefahr, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Recht
nicht wahrnehmen und durch Versand von Briefen höhere Kosten bei der
Kündigung haben. Es ist auch möglich, dass sie ganz und gar auf eine
Kündigung verzichten, weil sie die Kosten der Kündigung als zu hoch
ansehen. So ist Nichtwissen nachteilig für die gesamtwirtschaftliche
Wohlfahrt. Da eine handschriftliche Kündigung weiterhin gültig ist, müssen
Unternehmen sie akzeptieren, womit ihnen ebenfalls höhere Kosten bei der
Verwaltung entstehen.
HANDLUNGSBEDARF
Die Autoren sehen es als problematisch an, dass der Gesetzgeber bei
Gesetzesänderungen im privatwirtschaftlichen Bereich grundsätzlich auf
Informationskampagnen verzichtet. Es wird davon ausgegangen, dass es
ausreicht, wenn eine der beiden Vertragsparteien besser informiert ist und
die andere nötigenfalls gerichtlich diszipliniert wird. Gerade bei
Kündigungen haben Dienstleister jedoch keinerlei Anreiz, ihre Kunden über
Erleichterungen zu informieren.
Um positive Effekte zu erzielen, empfehlen die Autoren gezielte
Informationskampagnen, wie sie beispielsweise in den USA üblich sind. Dass
auch die Technologie selbst hier einen Beitrag leisten kann, ist Teil der
weiterführenden Forschung des Instituts.
Autoren der Studie sind:
Michael E. Rose, Ph.D., Senior Research Fellow
Jörg Hoffmann, Research Fellow
Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D., Direktor am Max-Planck-Institut für
Innovation und Wettbewerb
ÜBER DAS MAX-PLANCK-INSTITUT FÜR INNOVATION UND WETTBEWERB
Das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb betreibt juristische
und ökonomische Grundlagenforschung zu Innovations- und
Wettbewerbsprozessen und ihrer Regulierung. Im Mittelpunkt der Forschung
stehen Anreize und Determinanten für Innovation sowie deren Implikationen.
Mit einem herausragenden internationalen Forschungsteam und einer
exzellenten wissenschaftlichen und administrativen Infrastruktur,
einschließlich der renommierten Bibliothek, ist das Institut Anlaufstelle
für Akademikerinnen und Akademiker aus aller Welt und fördert aktiv den
wissenschaftlichen Nachwuchs. Durch das Engagement in der
wissenschaftlichen Ausbildung unterstützt das Institut Forschende am
Beginn ihrer wissenschaftlichen Laufbahn und fördert den
Wissensaustausch in Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen
Institutionen. Es informiert und berät im juristischen und ökonomischen
Diskurs auf unparteiischer Grundlage. Als unabhängige
Forschungseinrichtung stellt das Institut evidenzbasierte
Forschungsergebnisse für Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und
Öffentlichkeit zur Verfügung.
Zum Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb:
https://www.ip.mpg.de/de/
