AE: Nach Hüft- und Knie-OP: wann wieder ans Steuer? Neue Studiendaten zu Bremskraft und Reaktionszeit
„Wann darf ich wieder ans Steuer?“ ist eine der wichtigsten
Fragen von Patientinnen und Patienten bei der Planung ihres künstlichen
Hüft- oder Kniegelenks. Denn Fahrtauglichkeit steht für Mobilität,
Unabhängigkeit und soziale Teilhabe. Doch bisher fehlten belastbare Daten
zu dieser Fragestellung. Zwei neue klinische Studien der Charité –
Universitätsmedizin Berlin haben nun die Wiedererlangung von Reaktionszeit
und Bremskraft nach dem Eingriff systematisch untersucht.
Sie kommen zu dem Schluss, dass Patienten mit einer Hüftprothese
frühestens vier Wochen nach der OP wieder fahrtüchtig sind (1). Nach dem
Ersatz ihres Kniegelenks sollten Betroffene mindestens sechs Wochen
warten, bis sie wieder ein KFZ steuern (2). Mit diesen Daten können wir
unsere Patienten bezüglich ihrer Rückkehr in den Straßenverkehr gut
beraten, sagt die AE – Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik e. V. Nach
wie vor entscheidend bleibe jedoch der Gesamtzustand. Dazu gehören etwa
die grundsätzliche Leistungsfähigkeit, Begleiterkrankungen sowie die
Einnahme von Medikamenten, die müde machten.
„Die Fähigkeit, eine Notbremsung durchzuführen, gehört zu den zentralen
Voraussetzungen, um sicher Auto zu fahren“, sagt Professor Dr. med.
Carsten Perka, Generalsekretär der AE und Ärztlicher Direktor des Centrums
für Muskuloskeletale Chirurgie an der Charité – Universitätsmedizin
Berlin. Wesentlich beim Bremsvorgang sind eine intakte Reaktionszeit auf
den Bremsreiz (BRT) sowie Kraft, das Bremspedal ausreichend zu betätigen,
Bremspedalkraft (BPF). „An BRT und BPF sind Muskeln beteiligt, die sich -
auch nach muskelschonenden Operationen, wie wir sie heute meist
durchführen -, erst wieder regenerieren müssen“, so der Orthopäde und
Unfallchirurg. „BRT und BPF gehören deshalb zur Beurteilung der
Fahrtüchtigkeit dazu.“ Bis heute habe jedoch keine Studie die Kombination
dieser Parameter untersucht.
In die prospektive, also im Vorfeld geplante Studie zur Erfassung der
Fahrtauglichkeit nach Implantation einer Hüftprothese sind 25 Patienten
(15 Männer, 10 Frauen, Durchschnittsalter 51.3 ± 10.1 Jahre, BMI: 26.8 ±
4.9 kg/m2) eingegangen. Alle Patienten wurden minimal-invasiv mit einem
zementfreien Implantat rechts versorgt. Der OP-Zugang erfolgte von der
Seite. In einem Fahrsimulator wurde mit einer Messsohle die Bremsfähigkeit
für Notbremsungen (Zeit und Kraft) erfasst. Die Messungen fanden 6 Tage
vor dem Eingriff sowie 2, 4 und 6 Wochen nach der Operation statt. Nach 4
Wochen wurden bei BRT und BPF keine statistisch signifikanten Unterschiede
zum Zustand vor der Operation mehr gemessen.
Nach Implantation einer Knieprothese bestanden die Einschränkungen über
einen längeren Zeitraum. An der Studie nahmen 30 Patienten (16 Frauen, 14
Männer, Alter 66 ± 11 Jahre, BMI 22.5 ± 4.2 kg/m2) teil, die auf der
rechten Seite eine zementierte Knieendoprothese erhielten. Dabei wurden
vor der OP sowie 5 Tage, 3 bis 4 und 6 Wochen danach BPF, neuronale
Reaktionszeit (NRT), Bremsreaktionszeit (BRT) und subjektive Parameter
(Schmerz, selbst wahrgenommene Fahrtüchtigkeit) gemessen. Hier war die BPF
der einzige messbare Parameter, der sich nach der OP zunächst signifikant
verschlechterte (p< 0.01). Erst nach sechs Wochen hatten die Werte wieder
das Ausgangslevel erreicht. Aber auch die Patienten stuften ihre eigene
Fahrtüchtigkeit erst zu diesem Zeitpunkt wieder als „gut“ ein. Auffällig
waren in dieser Studie auch die erheblichen Differenzen der Werte zwischen
den einzelnen Individuen. „Insofern erscheint es hier zielführender, statt
absoluter Schwellenwerte eher den einzelnen Patienten zu betrachten und
seine Parameter vor und nach der OP zu vergleichen“, so Perka.
Dies betont auch Priv.-Doz. Dr. Stephan Kirschner, Präsident der AE und
Direktor der Klinik für Orthopädie in den ViDia Kliniken, Karlsruhe: „Bei
der Wiederaufnahme der Fahraktivität sollte immer die Betrachtung des
Individuums im Vordergrund stehen. Im Zweifel gelte es, Geduld zu haben
und länger zu warten, denn eine Gefährdung des Straßenverkehrs kann laut
Strafgesetzbuch (StGB) § 315c eine Straftat darstellen*“, sagt er.
– Bei Abdruck Beleg erbeten –
Quellen:
(1) Henrik C Bäcker, David Krüger, Sophie Spies, Carsten Perka,
Stephanie M Kirschbaum and Sebastian Hardt: Effect of total hip
arthroplasty on brake reaction time and braking force; HIP International
2022, Vol. 32(1) 51–55, doi: 10.1177/1120700020936635
(2) Stephanie Kirschbaum, Michael Fuchs, Marion Otto, Clemens Gwinner,
Carsten Perka, Ufuk Sentürk, Tilman Pfitzner: Reaction time and brake
pedal force after total knee replacement: timeframe for return to car
driving Knee Surgery, Sports Traumatology, Arthroscopy (2021) 29:3213–3220
https://doi.org/10.1007/s00167
Weitere Informationen:
*Wann ist Autofahren nach Implantation einer Endoprothese eine Straftat?
Dies regelt das Strafgesetzbuch (StGB) § 315c Gefährdung des
Straßenverkehrs:
(1) Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er […] infolge
geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug
sicher zu führen […] und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen
oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wer zu früh und/oder mit Gehstützen wieder Auto fährt, begeht im
ungünstigsten Fall eine Straftat und keine bloße Ordnungswidrigkeit.
Die AE – Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik e. V. verfolgt als
unabhängiger Verein seit 1996 das Ziel, die Lebensqualität von Patienten
mit Gelenkerkrankungen und -verletzungen nachhaltig zu verbessern und
deren Mobilität wiederherzustellen. Mit ihren Expertenteams aus führenden
Orthopäden und Unfallchirurgen organisiert sie die Fortbildung von Ärzten
und OP-Personal, entwickelt Patienteninformationen und fördert den
wissenschaftlichen Nachwuchs. Die AE ist eine Sektion der Deutschen
Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. (DGOU).
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