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Das heute vom Bundestag verabschiedete Paket zur
Eindämmung wirtschaftlicher Folgen der Corona-Pandemie enthält im
Gesamtumfang beispiellose Hilfen für Unternehmen und Bürger. Die
industrienahen Institute der Zuse-Gemeinschaft können an den Maßnahmen
allerdings nur ansatzweise teilhaben. Als gemeinnützige Einrichtungen mit
eigenem Finanzierungsmodell benötigen sie zielgenaue staatliche
Unterstützung. Vorschläge dafür hat die Zuse-Gemeinschaft in einem
aktuellen Maßnahmenkatalog vorgelegt.

Zur Abfederung finanzieller Härten und zur Vermeidung von Verwerfungen im
deutschen Forschungsgeschehen hat die Zuse-Gemeinschaft ein Modell für
eine einmalige Fehlbedarfsfinanzierung zugunsten der gemeinnützigen
Forschungseinrichtungen vorgelegt. Diese Finanzierung soll einen
einmaligen Ausgleich für etwaig entstehende Verluste schaffen. Die
Institute der Zuse-Gemeinschaft finanzieren sich neben öffentlich
geförderten Forschungsprojekten zu einem erheblichen Anteil eigenständig
über Einnahmen am Markt wie Technologietransfer durch Auftragsforschung
oder Wissenstransfer durch Fort- und Weiterbildungen. Allerdings ist es
wegen der Corona-Krise u.a. bei Schulungen für Fachkräfte und Forschende
zu Verwerfungen gekommen. Doch auch in anderen Bereichen drohen
Einschnitte.

Weitgehend kostenneutral für den Bund wären die im Maßnahmenkatalog
vorgeschlagenen Soforthilfen zur Absicherung des Forschungsbetriebs. Den
Forschungseinrichtungen wird laut dem Vorschlag  mehr Flexibilität beim
Mittelabruf eingeräumt, wodurch in den absoluten Krisenmonaten die
Liquidität gestützt werden kann.

„Gerade in Krisenzeiten werden innovative Ideen aus praxisnaher Forschung
für den nächsten Aufschwung benötigt. Dafür wollen wir auch künftig
unseren dringend benötigten Beitrag leisten“, betont der Präsident der
Zuse-Gemeinschaft, Prof. Dr. Martin Bastian.