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IWH-Insolvenztrend: Neuer Rekordwert bei Firmenpleiten

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Wie das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) in einer
heute veröffentlichten Analyse feststellt, liegt die Zahl der Insolvenzen
von Personen- und Kapitalgesellschaften in Deutschland im April über dem
Rekordwert aus dem März. Für die kommenden Monate ist keine Entspannung in
Sicht.



Die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften in
Deutschland liegt laut IWH-Insolvenztrend im April bei 1.776 (vgl.
Abbildung 1). Das sind 3% mehr als im März und 10% mehr als im April 2025.
Im Vergleich zu einem durchschnittlichen April der Jahre 2016 bis 2019 –
also vor der Corona-Pandemie – liegt die aktuelle Zahl um 82% höher. Damit
lag die Zahl der insolventen Personen- und Kapitalgesellschaften im April
so hoch wie seit Juni 2005 nicht mehr. Damals waren 1.859 Insolvenzen
gezählt worden.

Eine branchenspezifische Aufschlüsselung für insolvente Personen- und
Kapitalgesellschaften wird vom Statistischen Bundesamt nicht
veröffentlicht; entsprechende Daten werden vom IWH seit Januar 2020
erhoben. Neue Höchstwerte waren im April in den Bereichen Hotel und
Gastronomie sowie Grundstücks- und Wohnungswesen zu verzeichnen. Beim
Handel und den Dienstleistungen wurden neue Höchstwerte nur knapp
verfehlt. Eine regionale Aufschlüsselung zeigt Rekordwerte in Berlin und
Bayern, wobei sich der Anstieg der Zahl in Berlin durch ungewöhnlich viele
Hotelinsolvenzen erklären lässt.

Schließungen großer Arbeitgeber führen häufig zu erheblichen und
dauerhaften Einkommens- und Lohnverlusten bei den betroffenen
Beschäftigten. Die Zahl der von Großinsolvenzen betroffenen Jobs liefert
zudem eine gute Annäherung an die Gesamt-zahl der von Insolvenz
betroffenen Arbeitsplätze. Laut IWH-Insolvenztrend waren im April in den
größten 10% der insolventen Unternehmen knapp 20.000 Arbeitsplätze
betroffen. Damit liegt die Zahl der betroffenen Beschäftigten deutlich
über der im März (+43%) und im Vorjahresmonat (+39%) und sogar bei mehr
als dem Doppelten (+112%) des April-Durchschnitts der Vor-Corona-Jahre
2016 bis 2019 (vgl. Abbildung 2). Die hohe Zahl betroffener Arbeitsplätze
im April geht auch auf zwei Großinsolvenzen im Handel mit insgesamt knapp
6.000 Jobs zurück.

Das IWH erhebt Frühindikatoren, die dem Insolvenzgeschehen in der Regel
zwei bis drei Monate vorauslaufen. Sehr hohe Werte dieser Frühindikatoren
in den Monaten Februar bis April lassen auch für die Folgemonate sehr hohe
Insolvenzzahlen erwarten, wobei die Zahl im Monat Mai durch die
verringerte Anzahl an Werktagen etwas gedämpft werden könnte. Steffen
Müller, Leiter der IWH-Insolvenzforschung, geht auf Basis dieser Zahlen
davon aus, „dass bis einschließlich Juli mit sehr hohen Insolvenzzahlen zu
rechnen ist“.

IWH-Insolvenztrend: Hintergrund, Daten, Methodik

Deutlich schneller als die amtliche Statistik liefert der IWH-
Insolvenztrend des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH)
jeden Monat einen belastbaren Befund zum bundesweiten Insolvenzgeschehen
für Personen- und Kapitalgesellschaften. Die Ergebnisse weisen nur
geringfügige Abweichungen von den amtlichen Zahlen auf, die mit etwa zwei
Monaten Zeitverzug eine umfassende Einschätzung der Lage erlauben (vgl.
Abbildung 3).

Der IWH-Insolvenztrend ist deshalb ein verlässlicher Frühindikator für das
Insolvenzgeschehen und die wirtschaftliche Entwicklung. Für seine Analysen
wertet das IWH die aktuellen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen
Registergerichte aus und verknüpft sie mit Bilanzkennzahlen betroffener
Unternehmen. Dank seiner langjährigen Expertise, gebündelt in der IWH-
Insolvenzforschungsstelle, gehört das Institut bundesweit zu den führenden
Einrichtungen auf diesem Themengebiet.

Die im IWH-Insolvenztrend gemeldeten Insolvenzen von Kapital- und
Personen-gesellschaften umfassen in der Regel mehr als 90% der von
Unternehmensinsolvenz betroffenen Arbeitsplätze und 95% der Forderungen.
Damit bilden diese Zahlen verlässlich die direkten volkswirtschaftlichen
Konsequenzen des Insolvenzgeschehens ab.

Anders abgegrenzt sind Statistiken zu Regelinsolvenzen und
Unternehmensinsolvenzen. Regelinsolvenzen umfassen neben
Unternehmensinsolvenzen auch bestimmte natürliche Personen wie
Selbstständige oder ehemals selbstständig Tätige mit unüberschaubaren
Vermögensverhältnissen sowie privat haftende Gesellschafter und
Einzelunternehmer.

Die amtliche Statistik zu den Unternehmensinsolvenzen erfasst zusätzlich
zu den im IWH-Insolvenztrend erfassten Personen- und Kapitalgesellschaften
auch die gesamtwirtschaftlich wenig relevante Gruppe der
Kleinstunternehmen. Die Zahl der insolventen Personen- und
Kapitalgesellschaften macht weniger als die Hälfte der Regelinsolvenzen
und etwa zwei Drittel der Unternehmensinsolvenzen aus. Die prozentualen
monatlichen Veränderungen bei den Regelinsolvenzen und den
Unternehmensinsolvenzen können sich aufgrund der Vielzahl
gesamtwirtschaftlich unbe-deutender Insolvenzfälle deutlich von denen der
Personen- und Kapitalgesellschaften unterscheiden.

Mehr zur IWH-Insolvenzforschung und zur Methodik hinter dem IWH-Insolvenz-
trend: www.iwh-halle.de/insolvenzforschung