Neue EU-Vorschriften zur Nachhaltigkeit von Produkten
Bei der Gestaltung und Vermarktung von Produkten sind ab 2026 in der
Europäischen Union (EU) neue Nachhaltigkeitsvorschriften zu beachten.
„Anforderungen an Produkte werden zunehmend umfangreicher und komplexer.
Um dies bei der Produktgestaltung besser zu bewältigen, bietet sich der
Einsatz von Checklisten an, so Olaf Eisele, wissenschaftlicher Mitarbeiter
am ifaa. Eine Checkliste zur Gestaltung und Verbesserung der
Nachhaltigkeit von Produkten stellt das ifaa als Orientierungshilfe zur
Verfügung. Die Checkliste ist kostenfrei verfügbar:
https://www.arbeitswissenschaf
produkte/checklistenhandlungsh
Von Bedeutung sind aktuell die EU-Verordnungen 2024/1781 und 2025/40 sowie
die EU-Richtlinie 2024/1799. Diese EU-Vorschriften enthalten eine Fülle
von neuen und erweiterten Anforderungen an die Nachhaltigkeit von
Produkten. Sie sind Bestandteil des europäischen Aktionsplans zur
Kreislaufwirtschaft (Circular Economy Action Plan). Er bildet den Rahmen
für diverse regulative Maßnahmen zur Förderung einer Kreislaufwirtschaft
und nachhaltigem Handeln durch ein nachhaltiges Produktdesign, Umsetzung
von Zirkularität in der Wertschöpfung und mehr Transparenz sowie Rechten
für Verbraucher.
Ökodesign-Verordnung (Ecodesign for Sustainable Products Regulation)
Durch die Ökodesign-Verordnung (EU 2024/1781) wurde von der EU der Rahmen
für eine Reihe von neuen EU-Vorschriften gesetzt. Mithilfe delegierter
Rechtsakte sollen bis zum Jahr 2030 die Nachhaltigkeitsanforderungen an
Produkte sukzessive erweitert, ausgeweitet und detailliert werden.
Betroffene Produkte dürfen nach Inkraftsetzung der Verordnungen nur noch
in Verkehr gebracht oder betrieben werden, wenn sie die darin
spezifizierten Anforderungen erfüllen, z. B. in Bezug auf digitale
Produktinformationen, Recyclingfähigkeit, Reparierbarkeit,
Energieverbrauch, Ressourceneffizienz, CO₂-Emissionen oder Entsorgung.
Im Februar 2026 erließ die EU beispielsweise erste Rechtsakte, die ein
Vernichtungsverbot unverkaufter Textilwaren (Bekleidung, Accessoires,
Schuhe) enthält und neue Berichtspflichten über unverkaufte Produkte
festlegt. Das Vernichtungsverbot gilt für große Unternehmen ab Juli 2026
und für mittlere Unternehmen ab 2030. Anzahl, Termine und Inhalte der noch
kommenden EU-Rechtsakte zur Ergänzung und Konkretisierung der Ökodesign-
Verordnung sind für viele Unternehmen und Produktarten aktuell noch nicht
im Detail klar.
Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation)
Ab dem 12. August 2026 tritt die EU-Verpackungsverordnung (EU 2025/40) in
Kraft. In Deutschland wird zur Umsetzung das bisherige Verpackungsgesetz
(VerpG) durch das Verpackungsrecht-Durchführungs
neue EU-Verordnung sollen der Verpackungsverbrauch reduziert, die
Recyclingfähigkeit verbessert und die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden.
Verpackungen sollen so gestaltet werden, dass schwer recycelbare
Kunststoffe und gefährliche Stoffe vermieden werden. Zudem sollen
überdimensionierte Verpackungen eingeschränkt werden.
Reparatur-Richtlinie (Directive on repair of goods)
Die Reparatur-Richtlinie (EU 2024/1799) zur Förderung der Reparatur von
Waren und Stärkung von Verbraucherrechten muss in Deutschland bis zum 31.
Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Verbraucher erhalten für
bestimmte Produkte wie Smartphones, Waschmaschinen und Geschirrspüler ein
Recht auf Reparatur. Hersteller betroffener Produkte sind verpflichtet,
Informationen über ihre Reparaturleistungen und -kosten bereitzustellen
und Ersatzteile zu einem angemessenen Preis anzubieten. Im Falle einer
Reparatur während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, verlängert sich
die Gewährleistungsfrist. Die Richtlinie sieht zudem die Einführung eines
standardisierten EU-Formulars für Reparaturinformationen vor.
