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Vermischtes

Hambacher Wald: Sechs Mitglieder der Kohlekommission protestieren gegen geplante RWE-Rodung

Anlässlich der angekündigten Rodung im Hambacher Wald durch den Energiekonzern RWE sind heute Mitglieder der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ - kurz Kohlekommission - vor Ort, um sich zu informieren. Sie übernehmen mit der Hängung von fünf Holztafeln symbolische Baumpatenschaften im ökologisch besonders wertvollen Kerngebiet des Waldes. Auf den Tafeln steht „Hambacher Wald: Dieser Baum darf nicht für Kohle sterben“ und der Name des Baumpaten. Damit protestieren sie für dessen Erhalt und gegen die bewusste Provokation durch den Energieriesen RWE, Rodungen für den Kohleabbau durchführen zu wollen, noch während die Kommission tagt. Durch den jahrzehntelangen Kampf um den Erhalt des uralten Waldes ist er zu einem starken Symbol für die Pariser Klimaziele und die Klimabewegung geworden.

Kai Niebert, Präsident des Umweltdachverbandes Deutscher Naturschutzring (DNR): „RWE hat die Lunte für eine unnötige Eskalation entzündet. Während Politik und Kohlekommission versuchen, einen sozial- und umweltverträglichen Kohleausstieg zu vollziehen, will RWE sowohl das Klima wie auch gesellschaftliche Konflikte anheizen. Eigentum verpflichtet – das gilt auch für RWE.“

Martin Kaiser, Geschäftsführer Greenpeace: „Der Hitzesommer 2018 hat endgültig die Perspektive umgedreht: Der Hambacher Wald blockiert nicht die Bagger, sondern die Bagger blockieren den Klimaschutz.“

Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

„Wenn die Chance besteht, einen höchst wertvollen Wald zu retten, sollte diese dringend genutzt werden. Wenn RWE unnötig Fakten schaffen würde, obwohl der Klimaschutz auch den Tagebauen neue Grenzen setzt, wäre das besonders fatal. Denn das Ziel der Kommission, der gesellschaftliche Konsens über einen sozial gerechten und klimaverträglichen Kohleausstieg, wird dadurch akut gefährdet.“

 

Antje Grothus, Initiative „Buirer für Buir“ und Vertreterin der Tagebaubetroffenen im Rheinischen Revier: „RWE eskaliert die Konflikte und schafft Fakten: Zwangsumsiedlungen, Zwangsenteignungen und die Vernichtung des Hambacher Waldes. Das muss zum Schutze der Menschen und des sozialen Friedens endlich aufhören. Wer sich jetzt nicht darum bemüht die unmittelbar bevorstehenden Räumungen und Rodungen abzuwenden, ist verantwortlich für die zu erwartenden massiven Auseinandersetzungen.“

 

Reiner Priggen, Vorstandsvorsitzender Landesverband Erneuerbare Energien NRW e.V.: „Es ist bedauerlich, dass RWE immer nur den Konflikt mit den Umweltverbänden sucht und die Chance die in der Energiewende liegt bis heute nicht erkannt hat.“

Auch Hannelore Wodtke, als Vertreterin der Tagebaubetroffenen im Lausitzer Revier in die Kohlekommission berufen, solidarisiert sich mit der Baumpflanzung/Aktion: „Wir Lausitzer Tagebaubetroffenen blicken mit Sorge ins Rheinland. Das Verhalten eines Tagebaubetreibers torpediert im ganzen Land die konstruktive Diskussion um den Kohleausstieg.“

Gemeinsam fordern die genannten Mitglieder der Kohlekommission den Konzern RWE auf, auf die geplante Rodung im Hambacher Wald zu verzichten und den Ergebnissen der Kommission im Sinne des Klimaschutzes nicht vorzugreifen. Ziel ist es, den Wald dauerhaft zu erhalten. Die Bundesregierung müsse ihr ganzes Gewicht in die Waagschale werfen, um RWE zur Umkehr zu bewegen. Insbesondere wird die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen aufgefordert, die anhaltenden Angriffe auf die Arbeit der Kommission zu unterlassen und ihre Einflussmöglichkeiten für die Abwendung der Rodungen endlich zu nutzen, um so eine Eskalation zu verhindern. Die Mitglieder kritisieren zugleich scharf den verstärkten Druck für Umsiedlungen am Tagebau Garzweiler und forderten auch hier eine Aussetzung.

 

Die Mitglieder der Kohlekommission stehen für friedlichen und gewaltfreien Protest. Gewaltanwendung im Hambacher Wald verurteilen sie scharf.

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Tierrechtler fordern Landwirtschaftsminister zu dringendem Ausbau von Kontrollen in Nutztierbetrieben auf - Bundesweit nur 14.600 Kontrolleure für über 640.000 Betriebe

Das Deutsche Tierschutzbüro fordert die Landwirtschaftsminister aller 16 Bundesländer zum dringend nötige Ausbau des Kontrollsystems in Nutztierbetrieben auf. Die Tierrechtler fordern vor allem eine Aufstockung des Kontrollpersonals, um Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben mit Tierhaltung regelmäßiger und sorgfältiger durchführen zu können. Derzeitig gibt es für über 640.000 solcher Betriebe Bundesweit nur knapp 14.600 Kontrolleure. Diese Zahl beinhaltet allerdings auch Personal aus den Bereichen Lebensmittel, Futtermittel und Pflanzengesundheit. Umgerechnet ergibt dies die erschreckende Zahl von nur 0,02 Kontrolleuren pro Nutztierbetrieb. Die Tierrechtler berufen sich dabei auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP (Drucksache 19/3195). Laut dieser werden Nutztierbetriebe im Durchschnitt nur alle 17 Jahre kontrolliert. „Es kann nicht sein, dass die nötige, sorgfältige Kontrolle des Tierwohls in landwirtschaftlichen Betrieben am fehlenden Personal scheitert. Hier müssen die Bundesländer endlich handeln und für bessere Zustände sorgen“, so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Tierschutzbüros.

Gerade in Bundesländern, die eine sehr hohe Dichte an so genannten Nutztieren und damit verhältnismäßig viele Mast- und Zuchtbetriebe haben, finden Kontrollen am seltensten statt. In Niedersachsen mit rund 95.000 Nutztierbetrieben, Baden-Württemberg mit über 82.000 Betrieben und Bayern mit fast 150.000 Betrieben nur alle 21, 19 bzw. knapp 50 Jahre. Das Deutsche Tierschutzbüro fordert daher als Sofortmaßnahme die Einstellung tausender neuer Kontrolleure. Zudem sollten keine weiteren Genehmigungen für die Erweiterung und den Neubau von Tierhaltungsanlagen erteilt werden, solange diese nicht regelmäßig überprüft werden können. Auch Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hatte nach Bekanntwerden der Zahlen ihre Kollegen der einzelnen Bundesländer aufgefordert, mehr in die Kontrollen bei Nutztierbetrieben zu investieren. „Die Zahlen zeigen eindrücklich das Versagen der zuständigen Landesbehörden bei der Kontrolle von Nutztierbetrieben. Sie bestätigen das Bild, was man bei immer wieder auftauchenden Skandalen erhält, die durch bessere Kontrollen hätten verhindert werden können“, so Jan Peifer.

Anfang des Jahres hatten sich Bund und Länder noch statt für bessere Kontrollen für die härtere Bestrafung von Tierrechtsorganisationen, die Bildmaterial aus heimlichen Stallkontrollen veröffentlichen, ausgesprochen. Die Aktivisten des Deutschen Tierschutzbüros fühlen sich aufgrund des veröffentlichten Zahlenmaterials und der Untätigkeit der Verantwortlichen bestärkt in ihrem Vorgehen: „Statt gegen Organisationen wie uns vorzugehen, sollten die Länder endlich handeln und Betriebe mehr kontrollieren und sanktionieren“, kritisiert Peifer. Als jüngstes Beispiel führen die Tierrechtler das Schweinehochhaus in Maasdorf bei Halle an. „Jahrelang hat die zuständige Behörde weggeschaut beziehungsweise beide Augen fest zugedrückt. Erst unsere Enthüllungen und Videobeweise führten dazu, dass die Staatsanwaltschaft nun gegen die Verantwortlichen ermittelt“, so Peifer.

Die vollständige Beantwortung der Kleinen Anfrage finden Sie auf der Website des Deutschen Tierschutzbüros unter www.tierschutzbuero.de

Mehr Informationen zum Schweinehochhaus finden Sie unter www.schweinehochhaus-schliessen.de

 

Das Deutsche Tierschutzbüro e. V. ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter  http://www.tierschutzbuero.de/

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Deutsche Umwelthilfe bewertet Entwurf des Luftreinhalteplans Düsseldorf als rechtswidrig — Ministerpräsident Laschet knickt vor Dieselkonzernen ein und will bis 2024 die „Saubere Luft“ verweigern

Deutsche Umwelthilfe reichte vergangenen Freitag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf im Rahmen des Zwangsfeststellungsverfahrens ihre Stellungnahme ein — DUH fordert Umsetzung von zonalen Diesel-Fahrverboten in der Landeshauptstadt spätestens zum 1.1.2019 und Ausdehnung auf Euro 5 Diesel ab September 2019 — Einhaltung der Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2) in Düsseldorf ist durch konsequente Aussperrung von Diesel-Stinkern bereits Ende 2019 möglich

Berlin, 27.8.2018: In dem Zwangsvollstreckungsverfahren für „Saubere Luft“ vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf (3 M 123/18) hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) am 24. August 2018 eine Stellungnahme zu dem von dem Land Nordrhein-Westfalen vorgelegten Luftreinhalteplan eingereicht. Diesen hatte die Bezirksregierung Düsseldorf erst zu Beginn des Erörterungstermins zum Zwangsvollstreckungsantrag der DUH am 21. August 2018 veröffentlicht. Die DUH bewertet in ihrer zwölfseitigen Stellungnahme den Entwurf des Luftreinhalteplans als rechtswidrig. Dieser enthält, ganz offensichtlich auf persönliche Anweisung des Ministerpräsidenten Armin Laschet, keine Diesel-Fahrverbote. Zudem sollen die Grenzwerte für das Diesel-Abgasgift NO2 nicht ‚schnellstmöglich‘, sondern erst in sechs Jahren eingehalten werden.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der jetzt vorgelegte Entwurf des Luftreinhalteplans dokumentiert die politische Einflussnahme. Die hierin aufgeführten 65 Maßnahmen zur Luftreinhaltung liegen fast ausnahmslos nicht im Verantwortungsbereich der Landesregierung, sind unwirksame Alibimaßnahmen oder werden in den wenigen ernsthafteren Maßnahmen nicht konkret. Eine Einzelbewertung erfolgte ebenfalls nicht. Jedes Jahr sterben in Düsseldorf 100 bis 200 Menschen vorzeitig an den Folgen des Dieselabgasgiftes NO2 und tausende Menschen erkranken daran. Die Bürger haben jetzt das Recht auf Saubere Luft – noch in diesem Winter und nicht erst in sechs Jahren. Offensichtlich regieren die Diesel-Konzerne auch in der Düsseldorfer Staatskanzlei durch, anders ist dieser ‚Dieselstinker-Plan‘ nicht zu erklären.“

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, erklärt: „Der Planentwurf ignoriert die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts. Grund dafür ist die politische Vorgabe des Ministerpräsidenten, keine Fahrverbote auszusprechen. Dass ein Ministerpräsident schon nach dem Lesen der Pressemitteilung über ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die Devise ausgibt, eine in dem Urteil als verhältnismäßig und letztlich zwingend gebotene Maßnahme nicht umzusetzen, ist bereits für sich genommen skandalös. Wenn diese politische Vorgabe nun in den Luftreinhalteplan korporiert wird, ist dies durch nichts zu rechtfertigen. Der Fall Sami A. nimmt sich im Vergleich hierzu nur wie ein laues Lüftchen dessen aus, was diese Landesregierung tut: Den eigenen politischen Willen über Anordnungen der Gerichte zu stellen, nun sogar bei höchstrichterlichen Urteilen, wie dem Fahrverbotsurteil des Bundesverwaltungsgerichts.“

Die DUH bedauert, die NRW-Landesregierung im Rahmen eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens zwingen zu müssen, ein seit dem 27.2.2018 rechtskräftiges Urteil zur ‚schnellstmöglichen Einhaltung‘ der Luftqualitäts-Grenzwerte für das Diesel-Abgasgift NO2 einzuhalten. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig muss in Düsseldorf noch in diesem Winter ein zonales Diesel-Fahrverbot für Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 und schlechter kommen, das ab dem 1.September 2019 auf Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5/V ausgedehnt werden muss.

Hintergrund:
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat im Klage-Verfahren der DUH für „Saubere Luft“ in Düsseldorf im Jahr 2016 (3 K 7695/16) das Land NRW dazu verurteilt, den Luftreinhalteplan der Stadt Düsseldorf ggf. durch Diesel-Fahrverbote so zu ändern, dass alle erforderliche Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) in Höhe von 40 µ/m3 ergriffen werden. Diese Entscheidung ist seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 (BVerwG 7 C 26.16) rechtskräftig. Das BVerwG hatte entschieden, dass zonen- und streckenbezogene Diesel-Fahrverbote zwingend anzuwenden sind, wenn es durch andere Maßnahmen nicht möglich ist, die Luftschadstoffwerte für NO2 ‚schnellstmöglich’ einzuhalten.

Die DUH hatte am 21. Juni 2018 einen Antrag auf Zwangsvollstreckung gegen das Land Nordrhein-Westfalen gestellt. Ziel ist die Umsetzung des Urteils für „Saubere Luft“ des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

Die internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth unterstützt Klagen für „Saubere Luft“ der DUH.

Links:
Stellungnahme der DUH zum Entwurf des Luftreinhalteplans Düsseldorf vom 24.8.2018: http://l.duh.de/p180827a

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Die Lehre guter Architektur

Hubert Kress (l.o.), Hartmut Fuchs (r.o.), Josef Reindl (l.u.), Horst Dittrich (r.u.)
Hubert Kress (l.o.), Hartmut Fuchs (r.o.), Josef Reindl (l.u.), Horst Dittrich (r.u.)

TH Nürnberg verabschiedet vier engagierte Professoren der Fakultät
Architektur

Die Architektur ist das Entwerfen und Gestalten von Bauwerken jeglicher
Art – und doch gibt es die unterschiedlichsten Ansätze, sie auszuführen.
Die Fakultät Architektur der
TH Nürnberg verabschiedet vier engagierte Professoren in den Ruhestand,
die ihr Expertenwissen über Jahrzehnte an die nächsten Generationen von
Architektinnen und Architekten weitergegeben haben. Dabei legten sie
unterschiedliche Schwerpunkte und konnten so den Studierenden einen
ganzheitlichen Einblick in die Architektur als Gestaltung unseres
Lebensumfelds zu vermitteln.

Nürnberg, 13. August 2018. Seit über 100 Jahren bildet die Fakultät
Architektur der TH Nürnberg die Architektinnen und Architekten von morgen
aus. Die 11 Professorinnen und Professoren geben den Studierenden zusammen
mit über 50 Lehrbeauftragen einen direkten Einblick in Theorie und Praxis.
Viele Ideen und Wettbewerbe in Nürnbergs Stadtentwicklung fanden ihre
Keimzelle in der TH Nürnberg: So versteht sich die Fakultät auch als
‚Think Tank‘ für eine urbane Stadtgestaltung. In den modernen Laboren und
Ateliers setzen die Studierenden ihre Entwürfe unmittelbar um und haben
die Möglichkeit, ihr erlerntes Wissen in interdisziplinären Projekten
aktiv einzubringen. Die TH Nürnberg verabschiedet nun vier engagierte
Professoren in den Ruhestand, die mit ihrem jahrelangen Einsatz die
Fakultät Architektur maßgeblich beeinflusst haben.

„Gute Architektur ist, wenn der Funke der Begeisterung überspringt.“
Für Prof. Horst Dittrich ist Architektur mehr als das Entwerfen und Planen
von Gebäuden. Für ihn ist Architektur ein kollektives Ereignis, bei dem
das Gefühl eine große Rolle spielt. Das hat er als Professor in seinen 25
Jahren an der TH Nürnberg auch seinen Studentinnen und Studenten
vermittelt. „Die innere Einstellung zur Aufgabe ist wichtiger als alle
Techniken und Methoden“, erklärt Prof. Horst Dittrich den wichtigsten
Standpunkt, den er seinen Studierenden weitergegeben hat. Seit 1993 lehrte
er „Freies Gestalten und Entwerfen“, ab 2004 „Gestalten, Entwerfen,
Visualisierung und Kommunikationsdesign“ an der Fakultät Architektur der
TH Nürnberg und war fast zwei Jahrzehnte der Vorsitzende der
Prüfungskommission zur Aufnahme von neuen Studierenden. „Am liebsten war
mir der Kontakt zu den Studierenden. Der Austausch mit den angehenden
Architektinnen und Architekten hat mir Kraft und Zuversicht gegeben.“

„Gute Architektur ist mehr als Bauen.“
Prof. Hartmut Fuchs war von 2000 bis 2018 Professor, davon die letzten
fünf Jahre Dekan der Fakultät Architektur an der TH Nürnberg. Für ihn ist
die Architektur eine Schnittstelle zwischen Kunst und Konstruktion,
zwischen Material und Form, zwischen dem Individuum und der Gesellschaft,
zwischen Ökonomie und Ökologie. „Architektur ist ein ganzheitliches und
generalistisches Projekt, deshalb habe ich stets darauf geachtet, die
Neugier der Studierenden zu erwecken und zu erhalten“, sagt Prof. Hartmut
Fuchs. Seinen Studierenden hat er außerdem die gesellschaftliche
Verantwortung nahegelegt, die Architektinnen und Architekten in ihrem
Beruf haben. Prof. Hartmut Fuchs: „Das Architekturstudium an der TH
Nürnberg macht die Studierenden fit für das Leben in bewusster
Verantwortung – über die berufliche Ausbildung hinaus. Das Studium lehrt
das Erkennen, Lösen und Kommunizieren von Problemen jedweder Art und
fördert das räumliche Verständnis.“

„Am Ende stehen dann idealerweise Persönlichkeiten mit einem offenen
Charakter für Alles, was dann noch kommen wird.“
Prof. Hubert Kress sieht mit dem Studienbeginn in der Architektur den
Beginn der lebenslangen Weiterbildung. Er legte während seiner Zeit an der
TH Nürnberg vor allem Wert darauf, den Studierenden die Möglichkeit zu
geben, sich selbstständig weiterzuentwickeln und offen für Alles zu sein.
Die Entwicklung hat der Professor für „Umweltgerechtes Bauen –
Baukonstruktion und Gebäudetechnik“ auch bei beim Studiengang Architektur
gelebt: Er war maßgeblich an der Akkreditierung des konsekutiven Studiums
beteiligt und arbeitete an der erfolgreichen Notifizierung mit, wodurch
die Abschlüsse des Studiums Architektur ohne Prüfung in der EU anerkannt
werden. „Die Architekturausbildung an der TH Nürnberg hat einen hohen
Standard auf universitärem Niveau“, so Prof. Hubert Kress, der 25 Jahre an
der TH Nürnberg lehrte – seit 1993. „Unsere Ausbildung war und ist ein
Impulsgeber für die Studierenden und ein Aushängeschild der Metropolregion
Nürnberg.“ Während seiner Professur war er unter anderem als Studiendekan,
Prodekan und von 2007 bis 2013 als Dekan der Fakultät Architektur tätig.
„Die TH Nürnberg bietet den Architekturstudierenden die Chance, in einer
großen und sehr alten Stadt mit alten und neuen Verflechtungen und
Beziehungen zu studieren – mitten in Europa in einer Fakultät mit über 130
Jahren Erfahrungen.“

„Architektur soll dem Menschen dienen, nicht nur dem Auge.“
Der Leitgedanke von Prof. Josef Reindl liegt in der funktionalen
Gestaltung von Bauwerken, die dem Zweck des Gebäudes dienlich ist und eine
selbstverständliche Lebensraum- und Bauqualität erreicht. Während seiner
Tätigkeit als Professor an der TH Nürnberg seit 1989 brachte er diesen
Gedanken auch seinen Architektur-Studierenden näher. Fast drei Jahrzehnte
lang lehrte Prof. Josef Reindl im Fachgebiet „Baukonstruktion und
Baumanagement“ das systematische Generieren und Erarbeiten von
architektonischen Lösungen – im Großen wie im Kleinen. „Dabei ist ein
integratives Arbeiten mit allen Disziplinen zwingend notwendig“, erklärt
Prof. Josef Reindl. Besonders gerne erinnert er sich an die
interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den anderen Fakultäten der TH
Nürnberg, unter anderem die gemeinsamen Workshops mit den Fakultäten
Bauingenieurwesen und Maschinebau und Versorgungstechnik. Das
Architekturstudium an der TH Nürnberg sieht Prof. Josef Reindl als
zukunftsweisend: „Die verantwortungsvolle, ressourcenschonende Gestaltung
unserer Lebensumwelt ist wichtiger denn je.“

Die TH Nürnberg, insbesondere die Fakultät Architektur, bedankt sich sehr
herzlich bei allen Professoren für ihren engagierten Einsatz über lange
Jahre hinweg und wünscht ihnen für den nächsten Lebensabschnitt alles
Gute.

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