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Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt die Empfehlung, dass E-Scooter mit Fahrtrichtungsanzeigern, so genannten „Blinkern“, ausgestattet werden sollen. Auch die Forderungen nach einem Ausbau der Infrastruktur, insbesondere der für den Radverkehr, bewertet der DVR positiv. Ein richtiger Schritt zu mehr Verkehrssicherheit seien außerdem die Empfehlungen zu den Themen Aggressivität im Straßenverkehr sowie Fahranfänger.

Mehr Informationen zum 58. Deutschen Verkehrsgerichtstag

Bessere Infrastruktur erhöht Verkehrssicherheit für alle
„Der Verkehrsgerichtstag bestätigt den überfälligen Um- und Ausbau der Radinfrastruktur. Nutzer von E-Scootern, Fahrrädern aber auch Fußgänger haben nur dann eine Chance sicher anzukommen, wenn ihnen der nötige und vor allem sichere Raum im Straßenverkehr zugestanden wird“, sagt DVR-Pressesprecherin Julia Fohmann. Deshalb seien auch bundeseinheitliche Regelungen für Abstellplätze begrüßenswert. Da die hohe Anzahl an Ordnungswidrigkeiten durch Fahrer von E-Scootern zudem eine unzureichende Kenntnis der geltenden Regeln vermuten lässt, sei es wichtig, über diese aufzuklären. „Gefragt sind hier das BMVI, die Politik aber auch die Verleihfirmen“, so Fohmann. Zudem sei entscheidend, dass nur diejenigen mit E-Scootern fahren dürfen, die über eine geeignete Prüfbescheinigung verfügen, z.B. ähnlich der fürs Mofafahren.

MPU für Verkehrsstraftäter mit hohem Aggressionspotenzial
Aggressives Verhalten im Straßenverkehr gefährdet die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden. „Falls bei Straftaten Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial der beschuldigten Person vorliegen, muss automatisch eine MPU angeordnet werden“, sagt die Pressesprecherin. Um aggressives Fahren weiter einzudämmen, fordert der Verkehrsgerichtstag für „aggressives Posen“ zudem einen eigenen Bußgeldtatbestand sowie den Eintrag von Punkten im Flensburger Fahreignungsregister. „Wer drängelt, nötigt, riskant überholt oder anderweitig durch einen aggressiven Fahrstil auffällt, muss die Konsequenzen deutlich spüren“, so Fohmann.

Optionsmodell für mehr Praxis bei Fahranfängern
Ein großer Erfolg sei die Forderung, das Optionsmodell für junge Fahrer einzuführen, urteilt der DVR. Demnach soll die Probezeit von zwei auf drei Jahre verlängert und gleichzeitig Anreize zur Verkürzung derselben gesetzt werden, z.B. durch die Teilnahme am Begleiteten Fahren oder Schulungsmaßnahmen. „Gerade für Fahranfänger ist es wichtig, noch mehr Praxiserfahrung zu sammeln. Durch diese Regelung wäre das möglich", urteilt die Sprecherin. Die Experten waren sich zudem einig, dass die Lehr- und Lernmethoden permanent an die Anforderungen und die Zielgruppe angepasst werden müssten. Zudem sollten die qualitativen Anforderungen bei der theoretischen und praktischen Prüfung bestehen bleiben - auch wenn die Quote derer, die die Prüfung nicht bestehen in den vergangenen Jahren angestiegen ist. Für den DVR ist dieser Punkt entscheidend: „Wer die Fahrerlaubnis erhält, muss die Regeln und Verhaltensweisen im Straßenverkehr kennen. Alles andere wäre ein unnötiges Sicherheitsrisiko", so Fohmann.