Pin It

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) bedauert die erneute Ablehnung eines Kompromissvorschlags zur StVO-Novelle bei der heutigen Plenarsitzung des Bundesrats. Nach wie vor bestünde Rechtsunsicherheit darüber, welche Regeln und Sanktionen nun im Straßenverkehr gelten. Für die Sicherheit des Rad- und Fußverkehrs sei das ein Rückschritt. Denn gerade die ungeschützten Verkehrsteilnehmenden sollten durch die Novelle besser geschützt werden.

„Ich bedauere sehr, dass der Entschließungsantrag im Bundesrat heute keine Mehrheit gefunden hat“, bewertet Prof. Dr. Walter Eichendorf, Präsident des DVR, die Entscheidung. Der Kompromiss sei schlechter als die ursprüngliche Einigung des Bundesrates und die (fehlerhafte) Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), aber doch gut für die Verkehrssicherheit gewesen.

Dieser beinhaltete neben der Aufforderung zur notwendigen Korrektur des Formfehlers u.a. einmonatige Fahrverbote beim Übertreten der Höchstgeschwindigkeit ab 26 km/h innerorts und mindestens 36 km/h außerorts, eine massive Erhöhung des Bußgelds und die juristische Verankerung der Vision Zero.

„Die Annahme des Antrags hätte auch signalisiert, dass es der Politik ernst ist mit der Vision Zero. Was nun bleibt ist, dass der bereits monatelang andauernde öffentliche Streit über die richtigen Sanktionen bei klaren Verkehrsverstößen weitergeht“, so das Fazit des DVR-Präsidenten.
Gleichzeitig fordert er alle beteiligten Parteien auf, rasch zu einem neuen Kompromiss zu kommen und diesen noch in der laufenden Legislatur zu verabschieden.