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Motorisierte Verkehrsteilnehmende sowie Fahrradfahrerinnen und
Fahrradfahrer sollten stärkere Rücksicht auf ältere Fußgänger nehmen.
Damit helfen sie, unfallbedingte Verletzungen zu vermeiden. Denn mehr als
die Hälfte aller tödlich verunglückten und ein Drittel der
schwerverletzten Fußgängerinnen und Fußgänger ist 65 Jahre und älter.1 Die
Verkehrslage wird mit der steigenden Vielfalt motorisierter Fahrzeuge
immer unübersichtlicher für sie. Zuletzt war mit dem E-Scooter eine neue
Teilnehmergruppe hinzugekommen. Auch E-Busse und E-Autos nehmen zu, ihr
schnelles Herannahen wird mitunter unterschätzt oder nicht gehört.

Orthopäden und Unfallchirurgen regen deshalb am Tag der Verkehrssicherheit
am 17. Juni an, noch besser auf diese Menschen zu achten und damit die
Zahl an Schwerverletzten und tödlichen Unfällen zu senken. „Senioren
verletzen sich auch bei scheinbar harmlosen Unfällen oft schwer.
Insbesondere motorisierte Verkehrsteilnehmer sollten für die Sicherheit
von Älteren sorgen, indem sie langsamer fahren, Sichtkontakt suchen oder
für Senioren einmal mehr anhalten“, sagt Prof. Dr. Steffen Ruchholtz,
stellvertretender Präsident der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und
Unfallchirurgie (DGOU) und Geschäftsführender Direktor des Zentrums für
Orthopädie und Unfallchirurgie, Universitätsklinikum Gießen und Marburg
GmbH.

Das empfehlen Orthopäden und Unfallchirurgen motorisierten
Verkehrsteilnehmern, wie Fahrern von Autos, LKWs, Bussen, Motorrädern,
E-Scootern, E-Bikes, sowie Fahrradfahrern:

1.    Augenkontakt aufnehmen zur Verständigung.
2.    Keine Gehwege zuparken, damit ältere Fußgänger nicht auf die Straße
ausweichen müssen.
3.    Angepasste Geschwindigkeit und defensive Fahrweise.
4.    Ausreichender Sicherheitsabstand zu Fußgängern.
5.    Bremsbereit sein, da Senioren oft langsamer sind.

Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen, dass ältere
Menschen oft deutlich schwerer als junge Menschen verunglücken. Die Gründe
liegen zum einen an der verminderten Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit,
zum anderen auch an ihrer meist schwächeren körperlichen Verfassung sowie
schlechtem Hör- und Sehvermögen. Besonders häufig erleiden ältere
Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen Verletzungen im Bereich des
Kopfes und des Oberkörpers sowie der Wirbelsäule und Beckenregion. „Oft
werden ältere Menschen im überfüllten und komplexen Verkehrsraum von
anderen Verkehrsteilnehmern übersehen. Da sie stärker gefährdet sind,
sollte gerade auf sie besondere Rücksicht genommen werden“, sagt PD Dr.
Christopher Spering, Leiter der DGOU-Sektion Prävention und Oberarzt an
der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie der Universitätsmedizin
Göttingen. „Gegenseitige Rücksichtnahme und klare nonverbale Kommunikation
wie Sichtkontakt oder Handzeichen sind grundlegende Bestandteile der
Unfallprävention, insbesondere im Umgang mit älteren, ungeschützten
Verkehrsteilnehmern. Dabei gelten auch insbesondere Fahrzeuge mit
Elektroantrieb als Gefährdung, da diese mit den Sinnen eines älteren
Menschen nur schwer im Straßenverkehr wahrnehmbar sind“, sagt Spering
weiter. Zudem weist er darauf hin, dass herumliegende
Elektrokleinstfahrzeuge, wie E-Scooter oder achtlos abgestellte Fahrzeuge,
tödliche Konsequenzen für ältere Menschen haben können, wenn sie über
diese stolpern.

Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung sind ältere Menschen
im Straßenverkehr zukünftige eine immer weiter ansteigende Personengruppe.
„Unser aller Verhalten, aber auch infrastrukturelle Anpassungen des
Verkehrsraums selbst, müssen sich an diese Gegebenheiten anpassen“, sagt
Spering. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrates
(DVR) setzt sich daher die DGOU-Sektion Prävention für mehr Sicherheit und
Sensibilität gegenüber ungeschützten Verkehrsteilnehmern in dem zunehmend
komplexer werdenden Verkehrsraum ein. Spering vertritt die DGOU-
Muttergesellschaft Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie im Deutschen
Verkehrssicherheitsrat und ist dort Vorsitzender des Vorstandsausschusses
Verkehrsmedizin.

Fußgängerunfälle werden zum einen durch Fehlverhalten der motorisierten
Teilnehmer erzeugt, zum anderen aber durch Regelverstöße der Fußgänger
selbst. Ältere Menschen sollten sich dessen bewusst sein, was sie für mehr
Sicherheit tun können. Dazu gehört das richtige Verhalten beim Überqueren
der Fahrbahn, denn hierbei passiert ein Großteil der Unfälle. Wer zu Fuß
geht, sollte vermeiden, mal eben so leichtsinnig eine Straße zu
überqueren, sondern genau auf den Verkehr achten oder besser eine
Ampelsituation nutzen. Auch bei ausparkenden Autos sollten sie Vorsicht
walten lassen, da sie sich schnell im toten Winkel befinden können.

Das können ältere Fußgänger und Fußgängerinnen für ihre Sicherheit tun:

1.    Radwege oder Fahrbahnen meiden und auf dem Gehweg bleiben.
2.    Nicht unvermittelt auf die Straße treten, die Fahrbahn am besten an
gesicherten Übergängen wie Ampeln oder Zebrastreifen überqueren.
3.    Ist kein Fußgängerüberweg vorhanden, sollte die Straße zügig und auf
kürzestem Weg und nicht diagonal überquert werden.
4.    In der dunklen Jahreszeit helle oder mit Reflektoren versehene
Kleidung tragen.
5.    Grundsätzlich Augenkontakt mit den anderen Verkehrsteilnehmern
aufnehmen und durch Handzeichen deutlich machen, wenn die Straße überquert
werden soll.

Hintergrund:
Daten aus dem TraumaRegister DGU® (TR-DGU) zeigen: Hauptverletzungen bei
verunfallten Fußgängern sind das Schädelhirntrauma sowie Verletzungen der
Wirbelsäule und Beckenregion. Bei der Versorgung von Verletzten erfassen
Deutschlands Unfallchirurgen jedes Jahr durchschnittlich 30.000
Schwerverletzte im TraumaRegister DGU® (TR-DGU): Das sind Menschen mit
besonders schweren bzw. lebensgefährlichen Verletzungen – bei rund 50
Prozent davon gehört ein Verkehrsunfall zur Unfallursache. Die TR-DGU-
Daten sind Kernstück der nationalen Qualitätssicherung in der
Schwerverletztenversorgung. Zudem ermöglicht das TR-DGU valide
Detailanalysen: Mit Ergebnissen, die einen Überlebensvorteil
dokumentieren, werden Diagnostik und Therapie kontinuierlich verbessert.

Quellen:
1)    Statistisches Bundesamt/destatis
2)    TraumaRegister DGU®