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E-Autos vertrauenswürdig laden

Stecker eines E-Autos  PTB
Stecker eines E-Autos PTB

Die PTB stellt auf der ZMP in Leipzig (15./16. Mai) Entwicklungen im
Bereich eichrechtskonforme Ladetechnik für die Elektromobilität vor.
Mehr und mehr Elektrofahrzeuge werden in den kommenden Jahren auf
deutschen Straßen unterwegs sein.  Sie brauchen vertrauenswürdige
Ladeeinrichtungen, die im Sinne des Eichrechts verlässlich arbeiten und
für den Kunden transparent und nachvollziehbar Verbrauch und Kosten
erfassen. Auf dem Fachkongress Zählen, Messen Prüfen (ZMP) in Leipzig
präsentiert die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) kommunikative
Messsysteme und Lösungen, die die Vertrauenswürdigkeit in die Zeit und in
die geladene Energie im Bereich der Elektromobilität erhöht. So soll
beispielsweise ein In-Kabel-Leistungsmesssystem die während des
Ladevorgangs gelieferte Energiemenge überprüfen. Am Testaufbau einer
Ladesäule können Interessierte zudem erfahren, wie die Zeitsynchronisation
erfolgt und gegen Manipulation gesichert werden kann. Alle Informationen
erhalten Sie am 15. und 16. Mai auf der ZMP in Leipzig in Halle 1, Stand
36.

Beim Laden eines Elektrofahrzeugs an einer Ladeeinrichtung geht der
Fahrzeugbesitzer davon aus, dass der Ladevorgang wie beim Tanken eines
konventionellen Pkw vorschriftsmäßig abgerechnet wird. Diese Überprüfung
fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer und deren Eichämter.
Bei einer Zapfsäule wird dies mithilfe eines Messgefäßes überprüft. Damit
auch beim Laden von elektrischer Energie eine Prüfung möglich ist, hat die
PTB ein In-Kabel-Leistungsmesssystem mit Simulator für die
Fahrzeugkommunikation entwickelt. Es könnte zukün¬ftig als
Referenzmessgerät dienen.

Wie in vielen anderen computergestützten Systemen ist auch beim
Ladevorgang eine genaue Uhrzeit relevant und bei uhrzeitabhängigen Preisen
für die geladene Energie von entscheidender Bedeutung. Für die
Zeitsynchronisation kommen üblicherweise Zeitprotokolle wie NTP (Network
Time Protocol) zum Einsatz. Diese können jedoch manipuliert werden.
Deshalb haben Wissenschaftler der Ostfalia Hochschule für angewandte
Wissenschaften mit Unterstützung durch die PTB mit dem Protokoll Network
Time Security (NTS) eine Erweiterung geschaffen, die skalierbar ist und
mit der die Zeitinformation vor Manipulation geschützt wird.  Gemeinsam
stellen die Partner am Messestand die Forschungsergebnisse zum Thema
„Eichrechtlich konforme Messwerterfassung und NTS-gesicherte
Zeitstempelung in Ladesäulen für E-Fahrzeuge“ am Testaufbau einer
Ladesäule vor.  if/ptb

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Verkehrswacht fordert Ausweitung der Radfahr-Erziehung über die 4. Klasse hinaus

Auf ihrer Jahreshauptversammlung in Bremen am 25. Mai 2019 hat sich die Deutsche Verkehrswacht (DVW) für die Stärkung und Weiterentwicklung der Radfahr-Erziehung ausgesprochen. Sie soll über die bewährten Angebote zur Bewegungsförderung sowie die Radfahrausbildung in der Grundschule hinausgehen. Dadurch soll die Aneignung von Kompetenzen zur sicheren und eigenständigen Verkehrsteilnahme vom Kindes- bis ins Jugendalter unterstützt werden. Der DVW-Präsident und ehemalige Bundesminister Prof. Kurt Bodewig lobte den gemeinsamen Beschluss: „Die Radfahrausbildung ist jetzt schon zentrales Element der schulischen Verkehrs- und Mobilitätserziehung. Wenn wir dieses erfolgreiche Modell über die vierte Klasse hinausbringen, können wir die Sicherheit von Kindern weiter erhöhen.“

Empfohlen wird die Fortsetzung der Radfahr-Erziehung in der 5. und 6. Klasse, um typischen Unfallrisiken in dieser Altersgruppe zu begegnen. Dafür soll eine Vereinbarung mit den Kultusministerien der Länder angestrebt werden. „In allen Entwicklungsprozessen ist eine umfängliche Einbeziehung der Eltern enorm wichtig“, gab Bodewig zu verstehen. Eltern sollen kontinuierlich unterstützt werden in Fragen zum Radfahren lernen und der Vermittlung der Bedeutung des Fahrrads für die sichere und eigenständige Mobilität der Kinder.

Zur Stützung der bestehenden Radfahr-Erziehung in der Schule sollen Lehrkräfte zielgerichtet aus- und fortgebildet werden und auch die Rolle der Polizei, die für die fahrpraktische Ausbildung sorgt, soll in personeller und fachlicher Hinsicht gestärkt werden. In Ergänzung braucht es eine sichere Finanzierung von Lehrmaterialien und für die Ausstattung von Jugendverkehrsschulen, die oft von Verkehrswachten betreut werden und für das Radfahrtraining im Schonraum wichtig sind. Weiterhin müsse der Stellenwert von Sport und Bewegungsförderung erhöht und Herausforderungen der Inklusion bewältigt werden.

 

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FKFS und Universität Stuttgart weihen drei neue Fahrzeug- und Motorenprüfstände ein

Testen der nächsten Generation: Mit drei neuen
Prüfeinrichtungen richten das Forschungsinstitut für Kraftfahrwesen und
Fahrzeugmotoren Stuttgart FKFS und das Institut für Verbrennungsmotoren
und Kraftfahrwesen (IVK) der Universität Stuttgart ihren Fokus konsequent
auf Technologien für das Automobil der Zukunft. Im Rahmen einer
Festveranstaltung am Donnerstag, den 23. Mai 2019, wurden die neuen
Prüfstände eingeweiht und waren erstmals „in Aktion“ zu erleben.

Elektromobilität, Hybridantriebe, automatisiertes und autonomes Fahren:
Auf die Entwicklung und Erprobung dieser Technologien für die gegenwärtige
und zukünftige Mobilität zahlen die drei hochmodernen Neuzugänge unter den
Instituts-Prüfständen ein. Sie wurden gemeinsam von FKFS und IVK
entwickelt und realisiert – ein Prozess, in den zahlreiche innovative
Ansätze aus beiden Instituten einflossen. Am 23. Mai startete nun
offiziell der Forschungs- und Testbetrieb auf den zum Teil europaweit
einzigartigen Prüfeinrichtungen. „Für die Institute sind diese
Investitionen – nach der umfassenden Modernisierung des Windkanals im Jahr
2014 und mehrfachen Erweiterungs- und Neubauten am Stuttgarter
Pfaffenwaldring – ein weiterer Meilenstein ihrer strategischen Ausrichtung
auf die Mobilität von morgen.“, so Prof. Dr.-Ing. Hans-Christian Reuss,
aktueller Vorstandsvorsitzender am FKFS und geschäftsführender Direktor
des IVK.

Hochleistungs-Elektroantriebsstrang-Prüfstand

Hoch flexibel – mit zwei Radmaschinen und einer Antriebsmaschine – ist der
neue Hochleistungs-Elektroantriebsstrang-Prüfstand (HEP) zur Erprobung von
kompletten E-Antrieben oder einzelnen Komponenten aufgebaut. Um zukünftige
Anforderungen für elektrische Antriebsstränge in Bezug auf Leistung,
Drehzahlen und Spannungslage zu erfüllen, wurde der HEP auf wegbereitende
Kenndaten ausgelegt. So erfolgt etwa die Energieversorgung der Prüflinge
durch einen leistungsfähigen Batteriesimulator für Spanungsebenen bis
1.000 Volt. Neben der Antriebsapplikation und Funktionsentwicklung sind
auf dem neuen Prüfstand dynamische Belastungstests und Dauererprobungen
möglich. Außerdem können Wirkungsgrad- und Systemvermessungen mit
hochpräziser Leistungsmesstechnik und Parameter-Identifikation von
E-Maschinen dargestellt werden. Der neue Prüfstand wird außerdem die
Erprobung hoch verfügbarer Antriebe im automatisierten Fahrzeug unter
realistischen Lastkollektiven und Ausfallszenarien ermöglichen.

Hybridmotoren-Prüfstand

Der Hybridmotoren-Prüfstand übernimmt eine Doppelrolle und leistet darin
einen Beitrag zur Einhaltung der CO2-Ziele: Einerseits verfügt der neue
Hybridmotoren-Prüfstand über Belastungseinrichtungen, die
Verbrennungsmotoren im Hybridbetrieb simulieren, inklusive einer Anlage
zur gesetzkonformen Abgasanalyse. Andererseits lässt sich der
Antriebsstrang unter Belastung mit leistungsstarken elektrischen
Verbrauchern erproben, wobei verschiedenste Messtechniken zur Online-
Analyse limitierter Schadstoffkomponenten eingesetzt werden. Mit dem neuen
Hybridmotoren-Prüfstand kann so das Emissionsverhalten von Hybrid-
Antriebssträngen in einem sehr frühen Stadium getestet und beurteilt
werden. Außerdem sind die Institute damit in der Lage, komplette
Entwicklungsprozesse von Hybridsystemen zu beschreiben: von der
Funktionsentwicklung über die Modellierung des Rohemissionsverhaltens und
der Umsetzungswirkungsgrade des Abgasnachbehandlungssystems bis hin zur
Parametrierung und Validierung des fertigen Systems unter stationären
Bedingungen sowohl in gesetzlichen als auch in realen Prüfzyklen.

Fahrzeugdynamik-Prüfstand

Der neue Fahrzeugdynamik-Prüfstand steht für ein modernes, hoch
innovatives Testkonzept, das in Europa bislang einzigartig ist: Erstmals
lassen sich damit längs-, quer- und vertikaldynamische
Fahrzeugeigenschaften unter Laborbedingungen untersuchen –- und dies nicht
nur isoliert, sondern auch ganzheitlich mit einer detaillierten und
reproduzierbaren Betrachtung der Wechselwirkungen. Das eröffnet ein
breites Anwendungsspektrum für aktuelle und zukünftige Technologien, von
der Unterstützung des klassischen Fahrversuchs bis hin zur Erprobung des
Zusammenspiels von neuartigen An-triebs- und Fahrwerkskonzepten. So können
beispielsweise Assistenzsysteme, aktive Lenk- und Fahrwerksysteme oder
integrierte Fahrdynamikregesysteme weiterentwickelt, erprobt und
zertifiziert werden. Außerdem ist auf dem neuen Prüfstand das Testen von
Funktionen aus dem Bereich der Advanced Driver Assistance Systems (ADAS)
oder dem autonomen Fahren unter sicheren Bedingungen möglich.

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Nicht bürgerfreundlich sondern lebensgefährdend“ - Deutsche Verkehrswacht kritisiert Antrag zu Elektrokleinstfahrzeugen

Deutsche Verkehrswacht
Deutsche Verkehrswacht

Am Mittwoch, den 8. Mai 2019, fand in Berlin eine Anhörung zu einem Antrag der FDP-Bundestagsfraktion zu E-Scooter und Hoverboards statt. Der Antrag fordert eine deutliche Lockerung der geplanten Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge. Dies betrifft höhere Geschwindigkeiten, Nutzung von Gehwegen und Wegfall von Altersbeschränkungen und Versicherungspflicht. Außerdem sollen Fahrzeuge ohne Lenkstange erlaubt werden. Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) kritisiert den Antrag in einer entsprechenden Stellungnahme scharf und fordert dazu auf, ihn im Sinne der Verkehrssicherheit entschieden abzulehnen.

Die DVW sieht beim FDP-Antrag „E-Scooter und Hoverboards jetzt bürgerfreundlich zulassen – Flexible Mobilität schnell und innovativ ermöglichen“ massive negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. Für DVW-Präsident Prof. Kurt Bodewig wäre darum eine Realisierung unverantwortlich:
 „Vor allem zu Fuß Gehende, insbesondere behinderte und ältere Menschen, sowie Kinder und Jugendliche als Nutzer wären hier in hohem Maße gefährdet. Das zeigen auch Erfahrungen aus dem Ausland. Der Antrag ist damit nicht ‚bürgerfreundlich‘ sondern lebensgefährdend!“

 

Die Bewertung des FDP-Antrags

Die DVW sieht beim Antrag eine Missachtung elementarer Rahmenbedingung für einen weitgehend sicheren Einsatz. Fahrzeuge, inklusive selbstbalancierende, ohne Lenk- oder Haltestange sind durch die geringe Systemstabilität gänzlich ungeeignet für den Straßenverkehr. Weitere kritische Punkte sieht die DWV bei der Einteilung der Nutzerklassen.

In der „Freizeitklasse“ soll bis 12 km/h der Gehweg genutzt werden. Die „Pendlerklasse“ soll bis 25 Km/h auf Radverkehrsanlagen fahren. Bei beiden fiele eine Altersbeschränkung und ein sonstiger Nachweis von Kompetenzen zur sicheren Verkehrsteilnahme wie eine Mofa-Prüfbescheinigung oder Führerschein weg, genauso wie ein Versicherungsschutz. Gerade die Öffnung für den Gehweg würde laut DVW einen aggressiven Nutzungskonflikt provozieren. Hier hatte zwischenzeitlich auch die Bundesregierung die Kritik berücksichtigt und plant, den Gehweg nicht mehr freizugeben.

Eine Prüfbescheinigung oder ein Führerschein und damit ein Mindestalter von 15 Jahren dürfen laut DVW genauso wenig fehlen wie ein Versicherungsschutz, um für entstehenden Schaden aufzukommen.

Die „Sportlerklasse“ gilt für Fahrzeuge bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit. Es darf nur die Straße genutzt werden. Ferner ist eine Versicherungsplakette vorgeschrieben, ein Helm sowie ein Führerschein und damit ein Mindestalter von 16 Jahren. Dieser Geschwindigkeitsbereich ist für Elektrokleinstfahrzeuge völlig ungeeignet und birgt besonders bei Fahrzeugen ohne Lenkstange ein extrem hohes Gefährdungspotential für Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer.

 

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