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Der BDH Bundesverband Rehabilitation e.V. kritisiert die Regelungen des vorgelegten Bundesteilhabegesetzes. Dazu erklärt die Vorsitzende des Sozialverbandes, Ilse Müller:

„Das Bundesteilhabegesetz zeigt immerhin, dass Fragen der gesellschaftlichen Teilhabe an Gewicht gewonnen haben. Dennoch bleibt der vorliegende Gesetzentwurf weit hinter den Erwartungen zurück. Wir kritisieren in erster Linie die weiterhin bestehenden Einkommens- und Vermögensgrenzen für behinderte Menschen. Von wirtschaftlicher Selbstbestimmung oder gar Vermögensaufbau kann keine Rede sein. Betroffene hängen am Tropf staatlicher Zuweisungen. Vom Recht auf persönliche Assistenz ist ebenfalls weit und breit keine Spur. Dabei liegt genau hier der Zugang zur Teilhabe am gesellschaftlichen Alltag. Grundsätzlich muss sich das Bundesteilhabegesetz am anspruchsvollen Ziel von tatsächlicher Teilhabe und Chancengerechtigkeit behinderter Menschen hierzulande auf sämtlichen gesellschaftlichen Ebenen messen lassen. Mit Blick auf die Einschränkungen leistungsberechtigter Personen muss man leider konstatieren, dass es nicht gelungen ist, dieses fundamentale Oberziel der schon vor Jahren ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen. Hier muss nachgebessert werden, um das fundamentale Recht auf ein selbstbestimmtes Leben zu stärken und dieses Grundrecht nicht durch faktische Wohnortauflagen, Gängelung durch die Pflegeversicherung und Eingriffe in die finanzielle Autonomie zu schwächen.“

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Über den BDH Bundesverband Rehabilitation
Der BDH ist die größte deutsche Fachorganisation auf dem Gebiet der Rehabilitation von neurologischen Patienten. Weiterhin bietet der BDH rechtliche Beratung und professionelle Vertretung vor Behörden und den Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit sowie ehrenamtliche soziale Betreuung an. Die stationäre neurologische Rehabilitation nimmt einen wichtigen Stellenwert innerhalb des Leistungsangebotes des BDH ein, um Menschen nach einem Unfall oder sonstiger neurologischer und geriatrischer Krankheit Unterstützung auf dem Weg zurück ins Leben zu bieten. Der BDH hat in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg auf dem Gebiet der neurologischen Rehabilitation Pionierarbeit geleistet und Einrichtungen gegründet, die bis heute Maßstäbe setzen und von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen, den Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungen und Versorgungsämtern sowie der Bundesanstalt für Arbeit in Anspruch genommen werden. In der Trägerschaft des BDH befinden sich heute fünf über ganz Deutschland verteilte neurologische Kliniken. Dazu kommen das Rehabilitationszentrum für Jugendliche in Vallendar und das Neurologische Therapie- und Beratungszentrum Ortenau in Offenburg.